Erbrecht bzw Immobilienübertrag

Folgender Fall:

Das Einfamilienhaus läuft auf Herrn XXX (alleiniger Grundbucheintrag). Dieser erkrankt an Krebs und wird bald sterben (Diagnose

Hallo,

es ist auf jeden Fall sinnvoll möglichst bald einen spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar aufzusuchen, und mit dem den konkreten Fall mit allen Details zu erörtern. Der wird dann einen geeigneten Vorschlag unterbreiten, um die Sache optimal zu gestalten. So pauschal anhand eines Forenbeitrags ist eine so konkrete Sache - bei der es um viel Geld geht - nicht seriös machbar.

Gruß vom Wiz

ein einfaches überschreiben an die ehefrau würde wohl einer schenkung gleichkommen. da aber der erbfall wahrscheinlich innerhalb des nächsten jahres eintritt haben die kinder trotzdem anspruch auf ihr erbe. auch ein verkauf könnte das nicht so einfach lösen. das problem ist ganz einfach dass man nicht kurz vor seinem tod alles veräußern kann um die eigentlich erbberechtigten zu umgehen. desshalb gibt es fristen die meist bei 10 jahren liegen. also ist es denke ich relativ egal wie man einen solchen fall lösen würde, da das haus (auch wenn es verkauft wird) noch als teil des erbes betrachtet wird. es ist also möglich dass die zweite ehefrau die anderen erben zumindest teilweise finanziell entschädigen muss.

lg schlumpf

Hallo,

würdest Du das Denken bitte den Pferden überlassen, so von wegen größerem Kopf und so! Es gibt in solchen Situationen nicht unbedingt immer eine Ideallösung, aber es gibt eigentlich immer bessere und schlechtere Varianten, und der Unterschied macht sich oft genug in barem Geld, und zwar in recht deutlichen Summen, bemerkbar. Daher ist es keineswegs egal, was man in einer solchen Situation macht.

Im Übrigen rate ich dringend zu einer Auseinandersetzung mit den letzten Änderungen zum Thema Erbrecht und Erbschaftsteuer von wegen 10-Jahresfrist und so!

Gruß vom Wiz

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Ist es sinnvoll, dass Herr XXX noch vor seinem Ableben das
Haus auf die 2. Ehefrau überschreibt, um Kosten zu sparen
(keine Notarkosten etc) .

Wenn der Erbfall eintritt und die 2. Ehefrau ihr Erbrecht in Form einer eröfneten, beglaubigten Abschrift des öffentlichen Testamentes sowie einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls beim Grundbuchamt mit dem Antrag auf Grundbuchberichtigung vorlegt, kostet die Umschreibung des Hauses genau 0,00 EUR. (Bis 2 Jahre nach dem erbfall) Kein Notar, keine Gerichtskosten.
Kosten verursacht nur der Nachlassvorgang. Da die Grundbuchberichtigung jedoch auch v.A.w. dem Finanzamt mitgeteilt wird, könnte ggf. noch Post kommen hinsichtlich der Erbschaftssteuer/Grunderwerbsteuer. Die dinglichen Belastungen (Abt. II und III) werden übernommen. Der Eintritt in das Darlehen erfolgt für den Erben mit Annamhe der Erbschaft bzw. wenn nichts unternommen wird die Erbschaft fristgerecht auszuschlagen.
Hinsichtlich der Pflichteilsansprüche kann es jedoch sinnvoll sein dann einen Anwalt zu konsultieren.

ml

Was soll das unqualifizierte Posting?
Wie kommst Du denn darauf, dass jemand zu Lebzeiten sein Eigentum nicht verkaufen darf um die potentiellen Erben nicht zu umgehen???
Ja geht´s noch? Seit wann hat jemand Anspruch auf ein Erbe solange d. Erblasser noch lebt?
Kopfschüttel, ramses90.

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Hallo Schlumpf,
bitte erst lesen und dann antworten.
Ich habe ganz klar geschrieben, dass an den Pflichtanteilen nichts geändert werden soll. Die Kinder sollen ihren Anteil auch bekommen. Es ist ja nicht jeder schlecht!!!
Es geht Frau XXX nur darum eventuelle Notarkosten zu umgehen und die Hypotheken „einfach problemlos“ zu übernehmen.

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