Welche Vorschriften verbieten einer bayrischen Gemeinde die Unterhaltung eines Grundstückes außerhalb ihres Hoheitsgebietes, welches keine freiwilligen Aufgaben erfüllt?
Hallo,
Welche Vorschriften verbieten einer bayrischen Gemeinde die
Unterhaltung eines Grundstückes außerhalb ihres
Hoheitsgebietes,
Jede Geminde kann ausserhalb ihres Gemeindegebietes (das ist wohl gemeint) Eigentümerin und Unterhaltspfllichtige von Grundstücken sein.
Der Teufel steckt meist im Detail.
welches keine freiwilligen Aufgaben erfüllt?
Diesen Teil der Frage verstehe ich nicht.
Gruß
Jörg Zabel
Die Gemeindeordnung für Bayern und die KommHV. Da steht drin, wann sich eine Gemeinde welchen Luxus leisten kann/darf, das gilt auch für Grundstücke, die nicht auf dem eigenen Gemeindegebiet liegen.
Gruß Tom, Beamter