Online rechnung bezahlen

muss mann eine rechnung die bei der anmeldung einer seite entstanden ist bezahlen auch wenn man noch minderjährig ist

Hallo,

muss mann eine rechnung die bei der anmeldung einer seite
entstanden ist bezahlen auch wenn man noch minderjährig ist

M. E. nicht, weil Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind und zur Wirksamkeit von ihnen geschlossener Verträge das Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter(s), i. d. R. der Eltern, erforderlich ist.

Der sog. „Taschengeldpragraf“ (§ 110 BGB) gesteht zwar zu, dass auch Minderjährige wirksame Verträge schließen können, „wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt,“ die ihm zu einem bestimmten Zweck oder zu freier Verfügung von den Eltern oder mit deren Zustimmung von einem Dritten (z. B. Geldgeschenk der Oma) überlassen worden sind.

Die Formulierung „die vertragsmäßige Leistung … bewirkt“ ist so zu verstehen, dass die Zahlung bereits erfolgt ist. Solange lediglich die Rechnung vorliegt, trifft dies nicht zu, und die Eltern könnten ihr Einverständnis verweigern.

Gruß
Zemionow

Der vorhandenen Antwort stimme ich generell zu… Allerdings ist es mit diesen Rechnungen wonach man sich online irgendwo angemeldet hätte nicht immer so leicht…! Ich würde - zur Vermeidung weiterer Kosten - die Eltern informieren und ne anwaltliche Beratung wahrnehmen!