Kabelanschlus bei eigentum

Muß man als Eigentümer einer Wohnung in einer Wohngemeinschaft Gebühren für den Kabelanschlus bezahlen?

Keine Ahnung, musste mal in die Hausordnung gucken.

oder auf die cornflakespackung, das hift genau so gut wie die hausordnung.

viel wichtiger ist doch, er hat einen vertrag mit dem anbieter abgeschlossen und hat dieser dann mit dritten eine reglung bezüglich der nutzung geschlossen?
hth

Hallo Genius,

ich gebe dir vollkommen Recht; ich meine aber, wer eine anständige Antwort haben will, sollte sich 1. an ein paar Umgangsformen halten sowie 2. etwas mehr zum Sachverhalt schreiben. So wie sie jetzt gestellt ist, kann man sie mit allen möglichen Floskeln beantworten. Du selbst stellst ihm schon eine Frage, weil dir der Sachverhalt auch nicht klar ist.

Gruss

Iru

Sollte ich bei meiner Frage irgendetwas falsch formuliert oder den falschen Umgangston getroffen habe, tut es mir leid. Ich bin das erste mal im Forum.Fakt ist das ich in Zukunft den Kabelanschlus nicht mehr nutzen werde, aber laut Hausverwaltung einen nicht unerheblichen Teil an Gebühren weiter zahlen soll. Ich denke halt so, eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehme, muß ich auch nicht bezahlen. Hierzu wollte ich nur eine Info ob die Hausverwaltung richtig handelt oder ob es eine Möglichkeit gibt das ich von den Zahlungen befreit werde.

sind wir jetzt bei einer wohngemeinschaft oder bei einer eigentümergemeinschaft?
ist aber beides egal, muss auf jeden fall vertraglich geregelt sein.
also entweder den mietvertrag bei einer wohngemeinschaft oder den kaufvertrag (plus den dazugehörigen kram) bei einer eigentümergemeinschaft lesen.
gruss

Hallo,

in diesem Fall, würde sich doch die Frage stellen, wer hat den Kabelvertrag abgeschlossen?

Es gibt Fälle, da hat der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen einen Rahmenvertrag mit einem Kabelanbieter abzuschließen, damit keine Parabolantennen am Haus angebracht werden.

Mittlerweile ist es aber möglich Fernsehen über verschiedene Telefonanbieter, DVBT oder auch Kabel zu sehen. D.h. eine Rahmenvertrag für die gesamte Wohnungseingtumsanlage ist nicht mehr notwenig und auch nicht mehr preisweiter.

Dann sollte bei der nächsten Eigentümerversammlung über diese Thematik gesprochen werden und im Zweifel ein Beschluss gefasst werden, dass der Kabelvertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird.

Bis zur Kündigung muss natürlich jeder Eigentümer die Kabelgebühren weiterzahlen.

Gruß
P.