Mal angenommen, in einem Dorf in NRW besitzt jemand ein Haus in einer Spielstraße. Das Haus liegt in einem Wendehammer, von dort aus führt ein Weg am besagten Grundstück vorbei in den Wald. Dieser Weg ist eine Anliegerstraße, offiziell also als Straße definiert und in vielen Navis auch als solche ausgewiesen. Einen Bürgersteig gibt es nirgends.
Nun schneit es. Wo muß der Grundstückseigentümer nun Schnee schaufeln und streuen? Nur im Wendehammer oder auch die Straße in den Wald entlang?
Die Straße wird von der Gemeinde nicht gereinigt. Wohl aber werden von den Anliegern Straßenreinigungsgegühren verlangt. Wenn die Straße also gereinigt werden soll, muß dann die Gemeinde nicht auch für das Räumen des Schnees und das Streuen sorgen?