Artikel Bekannten überlassen

Hallo,

was wäre, wenn man ein Produkt auf seinen Namen bestellt,
dann aber merkt, den kann ich nicht gebrauchen und diesen zu einem
Bekannten schicken läßt, der diesen Artikel brauchen kann.
Dieser neue Abnehmer unterschreibt Lieferschein, aber Rechnung bekommt
der Besteller.
Der Bekannte verbaut dieses Teil.
Der Besteller bezahlt und möchte das Geld von seinem Bekannten wieder haben, dieser weigert sich aber…
Könnte man dann auf Herausgabe des Artikels oder auf Bezahlung der Rechung bestehen und dies gegebf. einklagen.
Dies ist nur ein Gedankenspiel…

Danke

Jacy

Könnte man dann auf Herausgabe des Artikels oder auf Bezahlung
der Rechung bestehen und dies gegebf. einklagen.

Die Rechnung bezahlt derjenige, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat, dem Verkäufer kann es doch egal sein, was der Käufer so alles treibt. Und ob eine Herausgabe erfolgen muss, hängt davon ab, was zwischen den beiden vereinbart wurde.

Hallo Herr Schäfer,

danke für die schnelle Antwort.

Würde den hier auch eine mündliche Vereinbarung genügen.

So in der Art, also du kannst ruhig mir den Artikel schicken, bekommst dann das Geld von mir wieder. schön wäre wenn du mir noch beim Einbau helfen würdest.
Lieferant angerufen neue Lieferadresse durchgeben usw.
beim Einbau geholfen… mit Zeugen

gesagt getan.

rein fiktiv

Jacy

Würde den hier auch eine mündliche Vereinbarung genügen.

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Für nur sehr wenige Dinge schreibt das Gesetz explizit bestimmte Formen vor.

So in der Art, also du kannst ruhig mir den Artikel schicken,
bekommst dann das Geld von mir wieder.

Bei mündlichen Verträgen besteht generell das Problem der Beweisbarkeit, in so fern wären Zeugen da natürlich nicht schlecht.