Internetkauf / Insolvenz

Was kann man bei folgendem theoretischen Fall machen:
-Man bestellt im Internet bei Firma A Produkt B
-Für Produkt B muss eine Vorauszahlung geleistet werden
-Man erhält eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis das es sich erst um einen rechtsverbindlichen Kaufvertag handelt wenn die Ware versandt wird (was auch in den AGBs so steht)
-Nach einer Woche ohne weitere Rückmeldung, gibt man an das die Zahlung schon eine Woche raus ist, was auch der Fall ist
-Dann ändert sich im Online-Shop der Status von auf „Zahlungseingang abwarten“ auf „Zahlung erhalten“
-Nach einer weiteren Woche fragt man nochmal nach, wann den nun endlich der Versand erfolgt, ohne Rückmeldung
-Nach noch 2-3 Tagen, storniert man die Bestellung und fordert die Vorkasse von Firma A zurück
-Nach einer weiteren Woche gibt es immer noch keine Rückmeldung
-Auf der Internetseite steht dann auf einmal das das Insolvenzverfahren eröffnet wurde

Was könnte man machen wenn einem so etwas passiert um sein Geld wieder zu bekommen?

Auszug aus AGBs
Unsere Angebotspalette ist unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von Firma A, Inhaber ABC verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, sobald wir die bestellte Ware ausliefern und dem Kunden den Versand bestätigen.

nicht viel…

Wenn das mit dem Vertragsschluss stimmen sollte (scheint den Verbraucher erheblich zu benachteiligen), hat man einen faktisch wertlosen Anspruch aus ungerechtfertigte Bereicherung gegen die insolvente Gesellschaft.

Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen (weil die Regelung ggf. unwirksam ist), wäre zu klären, ob der Insolvenzverwalter den Vertrag erfüllen will oder nicht.