Post oder Händlerhaftung?
Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Feb 2010
Hallo,
bei Päckchen übernimmt die Post keine Haftung. Das war früher schon deshalb schwer möglich, weil der Einlieferer, anders als beim Paket, keine Einieferungsbestätigung erhält.
Heute erhält die Sendung aber, wenn man das Porto per Internet bucht, einen Ident-Code und man kann es genauso verfolgen wie ein Paket. Wenn nun ein Päckchen also, vom Protokoll bestätigt, aufgegeben, von der Einlieferungsstelle abgeholt, zum Zustell-Paketzenrum befördert, dort "bearbeitet", aber nicht ausgeliefert wird:
Kann die Post sich dann wirklich der Haftung entziehen? Immerhin hat sie Geld kassiert für eine Dienstleistung, die sie nicht wie vereinbart ausgeführt hat.
Angenommen, eine Kunde hat eine Ware per Internet bestellt und geliefert bekommen, schickt sie aber an den Händler zurück, weil sie fehlerhaft ist, und sie "verschwindet" auf die o. a. Weise:
Falls die Post nicht haftet, haftet dann der Händler, oder ist der Kunde der Gelackmeierte? Wäre die Sendung auf dem Hinweg zum Kunden verschwunden, wäre ja der Händler verantwortlich. Dass es zu einer Rücksendung gekommen ist, ist aber nicht Verschulden des Kunden.
Grüße
Carsten
