E.V.: Ausscheiden eine Gründungsmitglied - Folgen?

zur Erklärung:

Der Verein besteht derzeit nur aus 7 Mitgliedern - den Gründungsmitgliedern. Wenn nun ein Mitglied (Stellvertretender Vorstand) freiwillig ausscheidet - welche Folgen hat dies auf den Verein?

Keine.
Der Verein benötigt lediglich bei Gründung 7 Mitglieder. Nach Eintragung kann die Mitgliederzahl bis auf 3 herabsinken. Wird diese Anzahl llerdings unterschritten, kann von Amts wegen oder auf Anrag des (verbliebenen) Vorstandes dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen werden, § 73 BGB.

ml

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