e.V.: Ausscheiden eine Gründungsmitglied - Folgen?

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Feb 2010
zur Erklärung:

Der Verein besteht derzeit nur aus 7 Mitgliedern - den Gründungsmitgliedern. Wenn nun ein Mitglied (Stellvertretender Vorstand) freiwillig ausscheidet - welche Folgen hat dies auf den Verein?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: e.V.: Ausscheiden eine Gründungsmitglied - Fol
    Keine.
    Der Verein benötigt lediglich bei Gründung 7 Mitglieder. Nach Eintragung kann die Mitgliederzahl bis auf 3 herabsinken. Wird diese Anzahl llerdings unterschritten, kann von Amts wegen oder auf Anrag des (verbliebenen) Vorstandes dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen werden, § 73 BGB.

    ml [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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