Hallo,
mal angenommen, eine ältere Dame verstirbt, hinterlässt kein Testament, aber eine Vollmacht, ein Haus und eine Erbengemeinschaft, sprich mehrere Kinder. Die Vollmacht hat sie auf zwei Kinder ausgestellt, welche im Falle das sie nicht mehr selbst entscheiden kann, dafür sorgen sollen, das z. B. lebenserhaltende Maßnahmen nicht durchgeführt werden, man sich um ihre Bankgeschäfte kümmert usw.
Während die Dame noch um ihr leben kämpfte, versprachen die Geschwister mit Vollmacht alle anderen Geschwister regelmääßig zu informieren usw., sollten evtl. Schritte eingeleitet werden, wie z. B. gefährliche Operation ect. Auch wird schon besprochen, wie es evtl. nach dem Tode der Dame weitergehen soll, zumindest wird angedeutet, man würde sich dann zusammen hinsetzen und entscheiden, was mit dem Haus passieren soll usw.
Kaum ist die alte Dame verstorben, haben entsprechende Bevollmächtigte jedoch schon vor ihrem Tode sich sachkundig gemacht, ob sie z. B. auf ein bestehendes Doppelgrab mit drauf kam, was nicht der Fall ist wegen der Liegezeit, sprich man entscheidet, ohne die Verwandschaft zu fragen, das die Dame verbrannt werden soll, da es angeblich ihr letzte Wille gewesen wäre, bei ihren Ehemann ect. beerdigt werden zu sollen. Man erfährt auch nicht, wie der Bestatter heißt, man wird nicht gefragt, ob man die alte Dame noch mal tot sehen möchte, nichts. Alles schon arrangiert. Der Bestatter erklärt nur, er darf nichts sagen, wann die Verbrennung stattfinden soll, er darf sich nur den Auftraggebern gegenüber äußern, lediglich wann die Trauer stattfindet ist bekannt. Auf der anderen Seite wird jedoch von den Bevollmächtigten nur verlauten lassen, das die Kosten der Beerdigung von diesen vorgestreckt werden und bei Verkauf des Hauses vom gemeinsamen Erbe abgezogen werden. Man handelt auf Deutsch total selbstständig, ohne Rücksicht auf die anderen Geschwister, die letztendlich am Ende nur zur Kasse gebeten werden sollen.
Müssen sich die anderen Geschwister das alles gefallen lassen. ?
Wie sieht das aus, wenn alle mit dem Verkauf des Hauses einverstanden sind, man jedoch dieses nicht den Bevollmächtigten überlassen möchte,
sprich man traut ihnen nicht. ? Mann kann nicht in das Haus der alten dame um gemeinsam zu besprechen, welcher Hausrat wie aufgeteilt werden soll, sondern im GEgenteil, eine der Bevollmächtigten lässt nur verlauten, bestimmte Möbelstücke würden an diese Person zurück gehen, da sie dieser der alten Dame bezahlt haben, was auch stimmt.
Wird in diesem beschriebenen Fall nicht ansonsten u. a. ein gemeinsamer Anwalt genommen, der erstmal das ERbe allgemein auf alle Kinder übertragen muss. ? Die Bevollmächtigten sind immerhin keine Haupterben, sondern vertreten nur den letzten Willen der Verstorbenen, sprich die letzten Wege von ihr zu erledigen. allerdings besteht kein Vertrauen zu diesen Leuten mehr.
Sollte man sich dann vielleicht einen Anwalt nehmen. ?
Danke
Dagmar