Hallo,
wirklich putzig, was hier und in den Medien so für Vorstellungen herrschen. Ich meine, wir wissen ja alle, dass es vollkommen ausreichend ist, wenn irgend ein bösmeinender Nachbar irgendwas der Polizei erzählt, und schon sitzt man im Knast .
Gehen wir also vielleicht doch mal von einem realistischeren Szenario aus: Der bösmeindende Nachbar erzählt/schreibt der Polizei/Staatsanwaltschaft etwas (er kann auch eine Mail schreiben, eine Datei auf CD übergeben, …). Was machen Polizei/Staatsanwaltschaft damit? Wohl kaum eine Anklageschrift schreiben und an das zuständige Gericht mit dem Bemerken schicken, dass es außer der CD irgendwelche Beweise gibt, und man natürlich auch nichts über den Urheber der CD und die Herkunft der darin enthaltenen Angaben weiß. Das Ding käme postwendend zurück.
Tatsächlich nimmt man solche Hinweise, überlegt sich, wie plausibel sie sind, und dann geht die ganze Ermittlerei erst einmal los. Sind die gemachten Angaben glaubwürdig, was müsste man dann noch an Beweisen erheben können, … Und erst wenn mindestens eine lückenlose Indizienkette beisammen ist (besser man hat handfeste Beweise), schreibt man eine Anklage und geht das Ding zu Gericht.
In Sachen Steuerhinterziehung wird das dann so ablaufen, dass man wohl von einer grundsätzlichen Plausibilität der Daten ausgeht (sonst würde man sie nicht kaufen). Aber mit der einen Zeile in einer Datei:
Wiz Konto 123 € 1.000.000,-- alleine fängt man überhaupt nichts an. Das ist ausschließlich ein Anlass jetzt erst einmal meine bekannten Bankverbindungen zu überprüfen, sich meine Steuerunterlagen der letzten Jahre anzusehen, und mir dann einen freundlichen Brief mit der Bitte um Aufklärung zu schicken oder mir ggf. im Rahmen einer Durchsuchung oder ähnlicher Maßnahmen auf die Pelle zu rücken. Und wenn dabei raus kommt, dass ich zwar durchaus € 1.000.000,-- auf einem schweizer Konto liegen habe, die aber sauber versteuert sind, ist das Thema erledigt. Und nur dann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich es geschafft habe, das Geld am Fiskus vorbei auf das schweizer Konto zu schaffen, bekomme ich ein Problem. Da wird dann aber in der Anklage nicht stehen „Beweis: Steuersünder.xls Zeile 4711“, sondern jede Menge anderes Zeug.
Und insoweit geht es hier auch nicht um illegal erlangte Beweismittel, sondern um Material, welches lediglich einen Anfangsverdacht begründet. Und da wir es in Deutschland nicht so eng mit den „Früchten des verbotenen Baums“ nehmen, ist das kein Problem.
Stellt sich nur eben die Frage, ob man für solches Material Geld ausgeben sollte/darf? Mit Hehlerei hat dies aber nichts zu tun, weil da wohl kaum eine gestohlene Original-CD überreicht werden wird, sondern Daten in beliebiger Form. Und daran bereichert sich auch niemand, sondern diese ermöglichen lediglich eine Strafverfolgung und die Geltendmachung eines ohnehin bestehenden Steueranspruchs.
Gruß vom Wiz