Steht die Bundesregierung über dem Gesetz?

Hallo,

hier weiter unten hatte ich unter der Überschrift „Bundesregierung als Hehler?“ eine Frage gestellt, die danach nicht nur dort, sondern inzwischen auch öffentlich vielfach diskutiert wird. Hier gibt es anscheinend die „Auflösung“:

http://www.spiegel.de/politik/deutsch

Wie schon gesagt: Natürlich freue ich mich, wenn Mulitmillionäre oder gar -Milliardäre belangt werden, weil sie sich der in unserem Staat geltenden Steuerpflicht entziehen, der ich mich nicht entziehen kann.

Trotzdem, und nach dem o. a. Titel noch mehr als zuvor, habe ich ein ungutes Gefühl, wenn ich erfahren muss, dass die Bundesregierung, vertreten durch Bundeskanzler(in) oder Minister, Dinge tun darf, für die ich, wenn ich sie täte, ins Gefängnis käme.

Ich dachte bisher, im Unterschied zu Diktaturen und anderen unangenehmen Regierungsformen, die wir in Deutschland hatten oder es anderswo gab oder noch gibt, dass bei uns „jeder“ vor dem Gesetz gleich ist?

Grüße
Carsten

Hallo carsten,
Die BRD darf bzw. tut vieles was Du und Ich nicht dürfen. Z.B. unterhält sie Geheimdienste (BND, MAD). Diese beschaffen ihre Informationen sicher zum großen Teil durch Bestechung, Korruption, illegales Abhören und und… Die Informanten im Ausland dürften diese Infos sicher nicht legal geben. Sie verstoßen also meist als Geheimnisverräter etc. Wo ist also der Unterschied zum Kauf von dieser Steuerhinterziehungs-CD?
Gruß Michael

Stimmt doch: jeder ist gleich, die Bundeskanzlerin würde auch im Gefängnis landen, wenn sie die CD privat kaufen würde (unter gewissen Vorausetzungen), aber sie kauft sie doch nicht privat, oder?

Die URL funktioniert nicht. Welche Auflösung wird denn dort geboten?

Ja Carsten,leider steht die Bundesregierung über dem Gesetz bzw. ist zumindestens dieser Meinung: Gibt ja nunmal leider (oder glücklicherweise) kein Rechtsorgan was der Bundesregierung mal wirklich auf den Deckel hauen könnte.
Bin zwar auch der Meinung,dass Steuersünder bestraft werden sollen aber,dass die BR nun meint ihre eigenen Versäumnisse durch den Kauf illegal erworbener Daten beheben zu müssen ist ein Armutszeugnis.

Hi Levay

Hätte - rein rechtlich gesehen - eigentlich ein deutscher Steuersünder der aufgrund der Daten dieser CD zu einer Steuernachzahlung usw. verdonnert wird, die Chance Einspruch zu erheben oder zu klagen, weil die Daten illegal beschafft wurden?
Seine Straftat also „nur“ durch eine andere Straftat entdeckt wurde?

Gruß
Edith

Hallo,
darf ich als Laie mal eine Idee einbringen?
Vermutlich werden die Daten der CD nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet. Der Ablauf wird wohl etwas anders sein.
Die Staatsanwaltschaft verwendet die, um die entsprechenden Konten und papertrails zu finden.
Theoretisch bräuchte noch nicht einmal ein Hinweis auf die spezielle Herkunft der Daten erfolgen, anonyme Anzeige dürfte der Staatsanwaltschaft wohl ausreichen.
Der ganze Hickhack in der Presse dient nur als öffentliche Vernebelungstaktik.
Meint, wie immer ganz ratlos
R
Zur Legalität hat Levay ja schon einleuchtende Argumente geliefert.

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Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es unter Juristen bereits einen differenzierten Meinungsstand zu den hier relevanten Themen gibt. Darum kann ich leider nur allgemein ausführen, worum es gehen könnte.

M.E. müsste man den Steuersündern, nachdem man sie ermittelt hat, einen Bescheid zustellen und sie zur Zahlung auffordern. Gegen den Bescheid können sie vorgehen, und der Fall landet vor dem Finanzgericht. Dort dürfte der Amtsermittlungsgrundsatz gelten, das Gericht muss die für die Entscheidung relevanten Tatsachen, den Sachverhalt, also von sich aus ermitteln. Und damit stellt sich die Frage nach der Verwertbarkeit von Beweismitteln.

Die Daten, die auf der CD-ROM enthalten sind, könnten rechtswidrig erworben worden sein. Ob die Bundesregierung sich dabei rechtswidrig verhielte, ist fraglich, ich würde es eher bezweifeln. Bliebe also ein Rechtsverstoß durch eine Privatperson. Solche Rechtsvertöße bei der Beweismittelgewinnung führen nicht zwangsläufig ein Beweisverwertungsverbot nach sich. Die Rechtslage ist häufig sehr schwammig, klare gesetzliche Vorgaben fehlen oft, und es bildet sich - so ist das jedenfalls im Strafprozessrecht - eine kasuistische Rechtsprechung, deren Einzelheiten ich nun auch nicht alle kenne. Wie es sich im vorliegenden Fall damit verhielte, entscheidet vielleicht in letzter Konsequenz irgendwann der Bundesfinanzhof, denn es wird sicherlich zu Prozessen kommen, die bis dorthin gebracht werden.

Eine Besonderheit besteht noch in dem wohl sehr wahrscheinlichen Fall, dass weitere Beweismittel gefunden werden, man auf die CD-ROM vor Gericht also nicht mehr angewiesen ist. Gemeint ist, dass die CD-ROM nur auf die richtige Spur führt. Nach us-amerikanischem Verständnis wären diese neue Beweismittel „Früchte des verbotenen Baums“ und darum nicht verwertbar. Eine solche Vorstellung hat sich in Deutschland bislang nicht durchgesetzt. Ob es irgendwann mal soweit ist - wer weiß?

http://www.lexexakt.de/glossar/fruitofthepoisonoustr…

Levay

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Ja Carsten,leider steht die Bundesregierung über dem Gesetz
bzw. ist zumindestens dieser Meinung: Gibt ja nunmal leider
(oder glücklicherweise) kein Rechtsorgan was der
Bundesregierung mal wirklich auf den Deckel hauen könnte.

Ich weiß, dass du noch nicht lange Jura studierst, aber gerade darum solltest du vielleicht etwas vorsichtiger sein, bevor du dich festlegst. Instruktiv:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/

Bin zwar auch der Meinung,dass Steuersünder bestraft werden
sollen aber,dass die BR nun meint ihre eigenen Versäumnisse
durch den Kauf illegal erworbener Daten beheben zu müssen ist
ein Armutszeugnis.

Welche Versäumnisse waren das denn? Gibt es etwa Staaten ohne Steuerhinterziehung, weil es dort keine Versäumnisse gibt? War es auch ein Versäumnis des Staates, wenn andere Straftaten begangen werden?

Levay

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Stimmt doch: jeder ist gleich, die Bundeskanzlerin würde auch
im Gefängnis landen, wenn sie die CD privat kaufen würde
(unter gewissen Vorausetzungen), aber sie kauft sie doch nicht
privat, oder?

Für welche Straftat würde sie denn im Gefängnis landen? Vielleicht hast du eine Quellenangabe (z.B. einen Paragraphen im StGB)?

Grüße,
Sebastian

Hallo Levay,

mir stellt sich die Frage, ob die CD überhaupt direkt mit einer Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht werden kann. Es werden letztlich nur Kontodaten übergeben, ob der Inhaber des Kontos für die Gelder Steuer entrichtet hat, das müsste doch erst einmal ermittelt werden. Von daher - so denke ich - dient die CD bei der Anhndung von Steuerhinterziehungen nur mittelbar als Beweismittel. Und sollte die CD tatsächlich Beweismittel enthalten, die verboten erlangt worden sind, so kann man die Schlüsse aus verboten erlangen Beweismitteln trotzdem nutzen.

Gruss

Iru

mir stellt sich die Frage, ob die CD überhaupt direkt mit
einer Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht werden kann.

Also wenn ich das recht in Erinnerung habe, geht es im Prinzip darum:
Deutschland hat mit diversen Ländern eine Übereinkunft bzgl. Steuerhinterziehung. Auf Anfrage übermitteln die Länder dann Daten, aber: Dazu muss im Fall der Schweiz eine _konkrete_ Anfrage gestellt werden, also z.B. „Hat Max Mustermann bei der Bank „Schweizer Käsetresor“ ein Konto?“. Nur in einem solchen Fall gibt die Schweiz dann Auskunft. Das Problem für die Finanzämter: Woher wissen, wer wo ein Konto hat? Es geht dabei _nicht_ um Zahlungsbelege, Kontostände oder ähnlich genauere Angaben, es geht _nur_ um die allgemeine Information, daß Max Mustermann ein Konto bei einer bestimmten Bank hat.
Auf dieser CD-ROM befinden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit keine genaueren Daten, sondern „nur“ Angaben, wer bei der betreffenden Bank ein Konto hat. Das Finanzamt kann dann in der Steuererklärung nachschauen, ob ein Konto bei dieser Bank angegeben ist. Fehlt diese Angabe, ist der Verdacht auf Steuerhinterziehung da - und dann kann das FA eine Anfrage an die Schweiz stellen. Es geht also NICHT um irgendwelche „Beweise“, sondern nur um einen Hinweis, dem dann aber nachgegangen werden kann. Daher halte ich auch - wie Levay schon schrieb - im Fall eines Prozesses die Herkunft des Hinweises für unerheblich (anders als z.B. in den USA) und ohne Einfluss auf ein Steuerstrafverfahren.

Das Problem beim BVerfG ist aber,dass es erst angerufen werden müsste um in diesem Falle tätig zu werden (oder lerne ich mal wieder was neues dazu und es darf in so einem Falle wie hier auch von selbst tätig werden?)

Zu den Versäumnissen: Natürlich nicht nur von der BRD,aber jahrelang wurde mit den „Steueroasen“ extrem lax verfahren,obwohl weithin bekannt war welche Geldmengen schwarz im Ausland lagern und jetzt in den letzten Jahren versucht man die Steuersünder mit Hilfe von kriminellen (was anderes sind die Datendiebe ja nicht) dingfest zu machen.So nicht richtig m.E.

Hi Levay

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Wäre ja fast interessant was passieren würde, wenn ein Steuersünder, der aufgrund der CD auffliegt die Sache durch alle Instanzen prozessieren würde.

Gruß
Edith

Hallo,

Wäre ja fast interessant was passieren würde, wenn ein Steuersünder, der aufgrund der CD auffliegt die Sache durch alle Instanzen prozessieren würde.

was vermutlich sinnlos wäre, denn um die Begleichung der Steuerschuld wird er niemals drum rum kommen.

Gruss

Iru

Hallo,

wirklich putzig, was hier und in den Medien so für Vorstellungen herrschen. Ich meine, wir wissen ja alle, dass es vollkommen ausreichend ist, wenn irgend ein bösmeinender Nachbar irgendwas der Polizei erzählt, und schon sitzt man im Knast .

Gehen wir also vielleicht doch mal von einem realistischeren Szenario aus: Der bösmeindende Nachbar erzählt/schreibt der Polizei/Staatsanwaltschaft etwas (er kann auch eine Mail schreiben, eine Datei auf CD übergeben, …). Was machen Polizei/Staatsanwaltschaft damit? Wohl kaum eine Anklageschrift schreiben und an das zuständige Gericht mit dem Bemerken schicken, dass es außer der CD irgendwelche Beweise gibt, und man natürlich auch nichts über den Urheber der CD und die Herkunft der darin enthaltenen Angaben weiß. Das Ding käme postwendend zurück.

Tatsächlich nimmt man solche Hinweise, überlegt sich, wie plausibel sie sind, und dann geht die ganze Ermittlerei erst einmal los. Sind die gemachten Angaben glaubwürdig, was müsste man dann noch an Beweisen erheben können, … Und erst wenn mindestens eine lückenlose Indizienkette beisammen ist (besser man hat handfeste Beweise), schreibt man eine Anklage und geht das Ding zu Gericht.

In Sachen Steuerhinterziehung wird das dann so ablaufen, dass man wohl von einer grundsätzlichen Plausibilität der Daten ausgeht (sonst würde man sie nicht kaufen). Aber mit der einen Zeile in einer Datei:

Wiz Konto 123 € 1.000.000,-- alleine fängt man überhaupt nichts an. Das ist ausschließlich ein Anlass jetzt erst einmal meine bekannten Bankverbindungen zu überprüfen, sich meine Steuerunterlagen der letzten Jahre anzusehen, und mir dann einen freundlichen Brief mit der Bitte um Aufklärung zu schicken oder mir ggf. im Rahmen einer Durchsuchung oder ähnlicher Maßnahmen auf die Pelle zu rücken. Und wenn dabei raus kommt, dass ich zwar durchaus € 1.000.000,-- auf einem schweizer Konto liegen habe, die aber sauber versteuert sind, ist das Thema erledigt. Und nur dann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich es geschafft habe, das Geld am Fiskus vorbei auf das schweizer Konto zu schaffen, bekomme ich ein Problem. Da wird dann aber in der Anklage nicht stehen „Beweis: Steuersünder.xls Zeile 4711“, sondern jede Menge anderes Zeug.

Und insoweit geht es hier auch nicht um illegal erlangte Beweismittel, sondern um Material, welches lediglich einen Anfangsverdacht begründet. Und da wir es in Deutschland nicht so eng mit den „Früchten des verbotenen Baums“ nehmen, ist das kein Problem.

Stellt sich nur eben die Frage, ob man für solches Material Geld ausgeben sollte/darf? Mit Hehlerei hat dies aber nichts zu tun, weil da wohl kaum eine gestohlene Original-CD überreicht werden wird, sondern Daten in beliebiger Form. Und daran bereichert sich auch niemand, sondern diese ermöglichen lediglich eine Strafverfolgung und die Geltendmachung eines ohnehin bestehenden Steueranspruchs.

Gruß vom Wiz

Das Problem beim BVerfG ist aber,dass es erst angerufen werden
müsste um in diesem Falle tätig zu werden (oder lerne ich mal
wieder was neues dazu und es darf in so einem Falle wie hier
auch von selbst tätig werden?)

Es ging ja um die Frage, ob jemand die Regierung kontrolliert. Das tut neben dem BVerfG übrigens primär auch das Parlament.

Zu den Versäumnissen: Natürlich nicht nur von der BRD,aber
jahrelang wurde mit den „Steueroasen“ extrem lax
verfahren,obwohl weithin bekannt war welche Geldmengen schwarz
im Ausland lagern und jetzt in den letzten Jahren versucht man
die Steuersünder mit Hilfe von kriminellen (was anderes sind
die Datendiebe ja nicht) dingfest zu machen.So nicht richtig
m.E.

Aha, und wenn man jetzt weniger „lax“ mit denen umgeht, ist es aber auch nicht recht?

Levay