Rechtsgrundlage für Rechnung ohne Auftrag

Nehmen wir mal folgende Situation an:

Ein Patient wird wegen eines gebrochenen Oberschenkels in einem Krankenhaus (Klinik A) operiert. Nach der Operation - die in Vollnarkose durchgeführt wurde - kam der Chefarzt zu dem Patienten (Privatpatient) und erwähnt, an der Schnittstelle, an der die Haut für die OP aufgeschnitten wurde, wäre zufällig ein Muttermal gewesen, das er sicherheitshalber während der Operation rausgeschnitten hätte und zur Untersuchung an einen anderen Chefarzt-Kollegen in einem anderen Krankenhaus (Klinik B) geschickt hätte.

Der Patient hat vor der Operation und im Nachhinein keine Zustimmung zu einer Gewebeentnahme erteilt und ist sich ganz sicher, dass an dieser Stelle kein Muttermal war. An der Schnittnaht ist ebenfalls nicht zu erkennen, dass dort ein Muttermal ausgeschnitten worden wäre.

Ein paar Wochen später bekommt der Patient von dem Chefarzt aus Klinik B eine Rechnung über eine im Auftrag der Klinik A angeblich durchgeführte Gewebeanalyse ohne Angabe der Ergebnisse oder ähnlichem.

Ist diese Rechnung zu bezahlen? Gibt es für die Rechnung eine rechtliche Grundlage? Der Patient hat ja dem Chefarzt der Klinik B und dem Chefarzt der Klinik A (der die Operation durchgeführt hat) nie einen Auftrag und nie eine Zustimmung zur Gewebeentnahme erteilt (ist ja auch grundsätzlich bei einer Operation am Oberschenkelknochen nicht notwendig und der Arzt hätte sich auch vor der Operation die Stelle am Oberschenkel ansehen können und den Bekannten darauf hinweisen können, dass ein evtl. dort vorhandenes Muttermal entfernt wird anstatt einfach auf die Vollnarkose zu warten und dann ohne Rückfrage loszuschneiden)?

Ist diese Rechnung zu bezahlen? Gibt es für die Rechnung eine
rechtliche Grundlage?

Geschäftsführung ohne Auftrag.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChr…

Und, kommt da irgendwann noch das Ergebnis Deiner Subsumtion?

Und, kommt da irgendwann noch das Ergebnis Deiner Subsumtion?

Ob die GoA berechtigt oder nicht berechtigt war, kann nur ein Gericht klären. Da wird es auf darauf ankommen, ob medizinische Indikation vorlag oder nicht, und das ist das Gebiet der Gutachter.
Generell würde ich als medizinischer Laie aber im Anbetracht der Krebsfürsorge und zunehmender Hautkrebsrate einen solchen Eingriff als meist gerechtfertigt und sinnvoll betrachten, zumal eine extra Operation zusätzliche Kosten verursachen würde.