Hallo,
ich muss ein Referat über „Ansprüche aus unerlaubter Handlung“ halten. Jedoch finde ich keine interessante Einleitung. Kennt jemand einen interessanten Fall oder hat eine Idee für eine andere Einleitung?
Vielen Dank im Vorraus!
Hallo,
ich muss ein Referat über „Ansprüche aus unerlaubter Handlung“ halten. Jedoch finde ich keine interessante Einleitung. Kennt jemand einen interessanten Fall oder hat eine Idee für eine andere Einleitung?
Vielen Dank im Vorraus!
ich muss ein Referat über „Ansprüche aus unerlaubter Handlung“
halten. Jedoch finde ich keine interessante Einleitung. Kennt
jemand einen interessanten Fall oder hat eine Idee für eine
andere Einleitung?
Ich würde mir einen schönen, geeigneten und besonders abstrusen Fall aus den USA suchen, in dem wegen irgendeiner - auf den ersten Blick unverständlichen - Kleinigkeit Millionen von punitive damages zugesprochen wurden. Da sollte es im Web reichlich Material geben (da war doch mal was mit einem bekannten Klopsbrater, einem Becher heißen Kaffees und einigen Millionen Dollar?!). An diesem Fall würde ich das System des deutschen Deliktsrechts vorstellen und zugleich zeigen, wie ein solcher Fall wohl hier entschieden worden wäre …
Hallo,
ich muss ein Referat über „Ansprüche aus unerlaubter Handlung“
halten. Jedoch finde ich keine interessante Einleitung. Kennt
jemand einen interessanten Fall oder hat eine Idee für eine
andere Einleitung?
Wenn die §§ 823 ff. BGB anhand eines Falles behandelt werden sollen, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Zum Bespiel:
H ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Er lässt die Kellertreppe abreißen, weil diese erneuert werden soll. Seine Mieter informiert er mit einem Schreiben, das er in alle Haus-Briefkästen einwirft. Die Mitarbeiter des Unternehmers U beenden die Abrissarbeiten am Freitag nachmittag. Sie kleben ein rot-weißes Warnband quer vor die Kellertür, vergessen aber die Tür abzuschließen. Der achtjährige Sohn des Mieters M1 reißt das Warnband ab, um damit zu spielen. Am Samstag kommt Mieter M2 aus dem Urlaub zurück. Beim Betreten des Hauses hat er das zusammengefaltete, vor 4 Wochen gekaufte Campingzelt bei sich, das er im Keller verstauen will. M2 stürzt ab und bricht sich ein Bein. Die Zeltplane bleibt bei dem Sturz an einer hervorstehenden Armierung hängen und zerreißt. M2 kommt ins Krankenhaus und ist 12 Wochen arbeitsunfähig. Sein Arbeitgeber leistet für 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach erhält er Krankengeld. Wen trifft ein Verschulden? Wer haftet aufgrund welcher Anspruchsgrundlagen?
Wie gesagt, ein Beispiel, das gekürzt, verändert oder durch einen anderen Fall ersetzt werden kann - je nach gusto.
Gruß
Zemionow