Schneeräumpflicht bei privater Baulast

Hallo zusammen,

bei uns ist eine knifflige Frage aufgetaucht, die mir bis heute keiner genau beantworten konnte.

Unser Grundstück liegt hinter einem Garagenhof auf dem eine Baulast unsere Zuwegung sichert. Auf diesem Garagenhof findet kein Winterdienst statt so dass mehrere Wagen die Ausfahrt blockieren können weil sie festhängen. Somit schieben wir jeden Tag mehrere Wagen an. damit wir herausfahren können (was aufgrund der Schneehöhe nicht immer möglich war!).

Hat ein privater Grundstückseigentümer hier eine Pflicht zum Schneeräumen?

Gruß Bernd Koschinski

Soweit mir bekannt ist, ist immer der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich für das Räumen und Streuen. In kommunalen Satzungen kann etwas Anderes festgelegt sein, gilt jedoch meist nur für kommunales Eigentum. Der Eigentümer kann auch diese Räumpflicht auf den Pächter/Mieter des Grundstücks oder Teil eines Grundstückes übertragen per Vertrag.

Selorius