'Schwere Kindheit'

Hallo,
man hört ja oft davon dass jemand wegen „schwerer Kindheit“ zu einer
geringeren Strafe verurteilt wird.
Falls(!) dies stimmt, was ist dann der Gedankengang dahinter?
Eigentlich neigt der Täter dann doch eher zur Gewalt, müsste also
eine höhere Strafe bekommen, um die Allgemeinheit zu schützen, oder?

Gruss

Hallo,

in Deutschland wird nicht nach der Schwere der Tat, sondern nach der individuellen Schuld des Täters bestraft. D. h. wenn du etwas angerichtet hast, aber nichts dafür kannst weil du krank, unzurechnungsfähig oder Opfer einer schweren Kindheit bist, fällt die Strafe niedriger aus oder kann ganz wegfallen als bei einem Täter, der im Vollbesitz sämtlicher Kräfte und kompletter Einsicht mit Vorsatz handelt.

Dass die schwere Kindheit bei nahezu jedem, der auf die schiefe Bahn gerät, vorliegt, ist einerseits tatsächlich oft so, andererseits aber auch ein gerne benutztes Argument der Verteidigung.

Eine schwere Kindheit hatten wir ja irgendwie alle… :smile:

Gruß,

MecFleih

Hi,

man hört ja oft davon dass jemand wegen „schwerer Kindheit“ zu
einer
geringeren Strafe verurteilt wird.
Falls(!) dies stimmt, was ist dann der Gedankengang dahinter?

nein, das stimmt so nicht.

Es gibt mehrere Aspekte, die die Strafhöhe beeinflussen (bzw. die eine Handlung erst zu einer strafwürdigen machen):

Zunächst muß die Handlung mit Strafe bedroht sein (das leuchtet noch jedem ein).

Dann muß sie rechtswidrig sein (klassischer Fall ist die Notwehr: die Handlung an sich ist mit Strafe bedroht, da aber eine Notwehrsituation vorlag, war sie nicht rechtswidrig, ergo keine Bestrafung).

Der dritte Aspekt ist die persönliche Schuld bzw. die Vorwerfbarkeit der Handlung. Das ist es auch, was hinter dem blöden Gerede von der „schweren Kindheit“ steckt. Eine Strafe darf nur dann verhängt werden, wenn die Handlung dem Täter auch vorgeworfen werden kann.
Einfaches Beispiel: ein Kleinkind tötet mit der Pistole der Eltern einen Menschen. Da das Kind überhaupt nicht wußte was es da macht, darf man es auch nicht bestrafen (der Gesetzgeber geht übrigens pauschal davon aus, daß man Kindern, also Menschen bis 14, ihre Taten überhaupt nicht vorwerfen kann).
Oder Menschen mit Tourette-Syndrom (ein Symptom sind die für den Betroffenen unkontrollierbaren Tics, bei denen manchmal üble Kraftausdrücke oder Beleidigungen ausgestoßen werden): Da der Mensch das Ausstoßen der Beleidigungen nicht kontrollieren kann, darf er dafür auch nicht bestraft werden.
Wenn nun die „schwere Kindheit“ zu einer psychischen Störung geführt hat, kann die Schuldfähigkeit des Angeklagten ebenfalls reduziert oder sogar aufgehoben sein. Der Grund für die reduzierte Strafe ist aber nicht die „schwere Kindheit“, sondern daß sie zu einer Erkrankung geführt hat und daß die Tat dem Täter deswegen nicht oder nur bedingt vorgeworfen werden kann.

Ich finde es immer wieder bedauerlich, wenn ein Laie, ob nun Journalist oder Stammtischbruder, glaubt, er könne besser beurteilen ob eine Strafreduzierung gerechtfertigt ist als es die Fachleute können, die sich intensiv mit dem Fall beschäftigt haben.

Thema B ist aber, in wie weit man die Gesellschaft schützen kann und muß. Dies sollte meiner Meinung nach bei der Straffindung keine Rolle spielen. Hierfür muß man sich andere Instrumente überlegen (die es ja auch gibt, z.B. die Einweisung in geschlossene Einrichtungen). Bei diesem Thema sehe ich auch noch Optimierungsbedarf.

Gruß Stefan

Eigentlich neigt der Täter dann doch eher zur Gewalt, müsste also eine höhere Strafe bekommen, um die Allgemeinheit zu schützen, oder?

Hallo,

Bevor wir eine - meiner Meinung nach höchst interessante - Diskussion anfangen, möchte ich etwas von dir wissen: Warum soll/muss aus deiner Sicht heraus ein Mensch für eine Tat bestraft werden? Welchen Zweck verfolgt deiner Meinung nach eine Strafe in unserem Rechtssystem?

Kurz noch zur Erläuterung der Aufbau einer Straftat in unserem Rechtssystem:

Tatbestand = Schriftlich im Gesetz niedergelegte Merkmale, die zur Erfüllung einer Tat notwendig sind.

Rechtswidrigkeit = Verstößt der erfüllte Tatbestand gegen das Gesetz oder ist er gerechtfertigt. Z.B. der Chirurg erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, die Tat ist aber nicht rechtswidrig, weil der Verletzte eingewilligt hat. Rechtfertigungsgründe gibt es viele.

Schuld: dem Täter einer rechtswidrigen Tat den Vorwurf machen, dass er so und nicht anderes gehandelt hat, konnte er das einsehen.
Deine Frage mit „schwerer Kindheit“ geht Richtung Schuld bzw. Schuldfähigkeit.

Erst wenn alle drei Faktoren erfüllt sind, wird eine Straftat schuldhaft vollendet.

Gruss

Iru

Meiner Meinung nach hat die Bestrafung 3 Gründe :
Dem Opfer das Gefühl zu geben nicht „schutzlos“ zu sein ,
also quasi Rache, aber dieser Begriff erscheint mir zu negativ.
Dann soll sich der Täter mit seiner Tat auseinandersetzen und quasi
daran arbeiten dass er es nicht wieder tut.
Und zum Schluss soll der Täter natürlich bemerken, dass sein
Verhalten nicht geduldet wird indem er (negativ) sanktioniert wird.

Gruss

Danke für deine ausführliche Antwort, nach einigem Nachlesen im
Internet kam ich zu dem Schluss dass der Staat zwischen der
Bestrafung der Tat und dem Schutz der Allgemeinheit entscheidet,
die Strafgrundlage also alleine der Vorfall zwischen „Täter“ und
„Opfer“ ist. Wenn nun das Gericht die Meinung vertritt, dass es
wahrscheinlich ist dass der Täter weitere Straftaten begeht dann
kommen die „anderen Instrumente“ wie du schreibst zum Einsatz.
Dann frage ich mich aber doch, wieso Gerichte quasi immer bei
Verkehrsstraftaten einen Führerscheinentzug anordnen, bei
z.b. Betrugsdelikten z.b. gerne mal „Berufsverbot“ verhängen,
aber bei Gewalttaten nichts dergleichen machen.
Wieso geht man (da dies ja anscheinend keine Strafen sind) bei manchen
Straftaten quasi zwingen von einer Wiederholungsgefahr aus, bei anderen
nicht?

gruss

nach einigem Nachlesen… kam ich zu dem Schluss dass der Staat zwischen der Bestrafung der Tat und dem Schutz der Allgemeinheit
entscheidet,

Also Repression (der u.a. „Rachegedanke“) sowie die Prävention (die Vorbeugung), wobei beide Strafzwecke nicht streng voneinander zu trennen sind.

Dann frage ich mich aber doch, wieso Gerichte quasi immer bei
Verkehrsstraftaten einen Führerscheinentzug anordnen, bei
z.b. Betrugsdelikten z.b. gerne mal „Berufsverbot“ verhängen,
aber bei Gewalttaten nichts dergleichen machen.

Es wird durchaus etwas gemacht, ein Berufsverbot oder Führerscheinentzug sind offensichtliche Maßnahmen, andere Maßnahmen werden genausogut angeordnet, sind aber nicht so spektakulär und werden dann und wann auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit (in der JVA) durchgeführt

Wieso geht man (da dies ja anscheinend keine Strafen sind) bei
manchen Straftaten quasi zwingend von einer Wiederholungsgefahr aus,
bei anderen nicht?

Bei manchen Taten liegt es in der Natur der Sache, bei manchen nicht (z.B. Fahrlässigkeitstaten).

Gruss

Iru

man hört ja oft davon dass jemand wegen „schwerer Kindheit“ zu
einer
geringeren Strafe verurteilt wird.

Rein interessehalber: Kannst du dafür ein konkretes Beispiel nennen?

Irgendeines?

Klitzekleines?

Wünsche weiterhin guten Stuhlgang

Moin,

Eine schwere Kindheit hatten wir ja irgendwie alle… :smile:

Deswegen wird der Begriff ja auch so gerne von der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben verwendet, wenn sie mal wieder auf Stammtisch macht. :smile:
In Gerichtsurteilen findet man den Begriff höchst selten.

CU

Axel

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Da hier die Strafzwecke angesprochen wurden, möchte ich zunächst darauf eingehen. Es gibt zwei rechtsphilosophische Strömungen, die sich mit den Strafzwecken beschäftigen. Die einen fordern die Vergeltung, den anderen geht es um Prävention. Um aufzuzeigen, dass sich beide im StGB niederschlagen, müsste ich näher darauf eingehen, als ich es jetzt spontan kann und möchte. Ich halte aber fest: Nicht das eine oder das andere, sondern beides gehört heute zum Strafrecht, allerdings ist es mein Eindruck, dass die Prävention in ihren verschiedenen Ausprägungen in der Rechtspraxis die weitaus größere Rolle spielt.

Persönlich kenne ich kein einziges Urteil, in dem eine schwere Kindheit zur Strafmilderung führte. Im Gesetz findet sich auch keine Stütze, dass eine schwere Kindheit zur Strafmilderung führen kann. Allerdings können psychische Störungen die Schuld mindern und zu geringeren Strafen führen, und eine schwere Kindheit kann vereinfacht gesagt zu einer psychischen Störung führen.

Der Kreis schließt sich nun: Du sagst, man müsste doch so jemanden erst recht hart bestrafen, wenn er sozusagen gefährlicher ist. Das ist in der Tat ein Argument, das gegen die Prävention als (alleinigen) Strafzweck spricht: Die Grenze würde in der persönlichen Schuld keine Grenze finden.

Thema B ist aber, in wie weit man die Gesellschaft schützen
kann und muß. Dies sollte meiner Meinung nach bei der
Straffindung keine Rolle spielen.

Hier muß ich mich berichtigen, da habe ich nicht zu Ende gedacht (meine Gedanken galten den Milderungsgründen). Die Prävention spielt natürlich eine zentrale Rolle bei der Straffindung, allerdings nicht in der im UP angedeuteten Weise.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Jugendstrafrecht vs. Erwachsenenstrafrecht
Hallo,

man hört ja oft davon dass jemand wegen „schwerer Kindheit“ zu
einer
geringeren Strafe verurteilt wird.

Beispiele bitte. Redest Du von Erwachsenen oder Heranwachsenden?

Im Erwachsenenstrafrecht gibt es so etwas eigentlich nicht. Im Jugendstrafrecht fließt so etwas schon eher in die Gesamtbeurteilung ein. Aber auch hier ist es nicht so, dass der Umstand „schwere Kindheit“ allein sich strafmildernd auswirkt.

Falls(!) dies stimmt, was ist dann der Gedankengang dahinter?

Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung sondern der erzieherische Aspekt im Vordergrund. Hierbei wird natürlich auch der Lebenslauf des Delinquenten mit einbezogen um einen bestmöglichen erzieherischen Effekt zu erzielen um somit eine wiederholte Auffälligkeit zu verhindern.

Eigentlich neigt der Täter dann doch eher zur Gewalt, müsste
also
eine höhere Strafe bekommen, um die Allgemeinheit zu schützen,
oder?

Nein. Die Aussage hat keinerlei Substanz. Generell ist dieses Thema so vielschichtig, dass es sich hier kaum behandeln lässt.

Gruß

S.J.

Hättest du ein Wort weiter gelesen dann wüsstest du dass ich es
garnicht weiß und auch kein Beispiel kenne. Ist so dass übliche
nennen wir es „Hetzgelaber“ gegen die deutsche Justiz.
Die Antwort von Irubis geht da in die Richtung in der ich es auch
verstehe: „Mitleidsmasche“ der Verteidigung.

Gruss & viel Spass auf dem Klo :smile:

Ja, Aufhänger war ein Artikel vor einiger Zeit auf ich glaube
heise.de , in dem es darum ging dass wohl in einigen Bundesstaaten
der USA „genetische Anlagen zur Gewaltbereitschaft“ eben
strafverschärfend wirken.
Dummerweise finde ich ihn nicht mehr, dafür aber den hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31464/1.html
Womit auch „Beispiele“ da wären, wenn auch aus Italien …

Mir geht es primär um die Frage, ob ein offensichtlich gewaltbereiter
Mensch, der bei der kleinsten Provokation ausflippt, eine geringere
Strafe bekommt (weil ja seine Schuld geringer ist, da die Ursache ja
eine (psychische oder physische) Störung ist oder nicht.

Der Rest ist ot:
Höchst interessant finde ich die Posts von einigen Leuten, die wie
die Tauben auf Brotkrumen auf die Stichworte „schlimme Kindheit“
und „Strafmildernd“ anspringen, obwohl ich doch schrieb dass ich
es nur vom Hörensagen kenne und auch in dieser Richtung Aufklärung
wollte. Und zur Klärung solcher Fragen ist das Forum doch da, oder
irre ich?

@mod
Ich hab den Artikel absichtlich in das andere Subforum gestellt, da
er hier eigentlich nicht so recht hinpasst …

Deine letzte Aussage leuchtet mir ja auch absolut ein,
da man „Gefährlichkeit“ nicht bestrafen kann, schlicht weil es
kein Straftatbestand ist.
Hier gibt es dann ja (u.A.) das Mittel der Sicherungsverwahrung,
welches allerdings sehr schwer wiegt (für den Betroffenen) und daher
auch nur bei „sehr harten“ Verbrechen angewandt werden kann.
Dies wiederum ist aber keine Strafe.
Ach, ist mir zu wirr :smile:

Gruss

Hallo,

Ja, Aufhänger war ein Artikel vor einiger Zeit auf ich glaube
heise.de , in dem es darum ging dass wohl in einigen
Bundesstaaten
der USA „genetische Anlagen zur Gewaltbereitschaft“ eben
strafverschärfend wirken.

die USA hat ein gänzlich anderes Strafrecht als das der Bundesrepublik Deutschland und der meisten anderen europäischen zivilisierten Länder.

Mir geht es primär um die Frage, ob ein offensichtlich
gewaltbereiter
Mensch, der bei der kleinsten Provokation ausflippt, eine
geringere
Strafe bekommt (weil ja seine Schuld geringer ist, da die
Ursache ja
eine (psychische oder physische) Störung ist oder nicht.

Die Frage ist hier natürlich, ob die Taten aufgrund einer Krankheit begangen wurden und ob daher überhaupt eine Strafbarkeit vorliegt.

Der Rest ist ot:
Höchst interessant finde ich die Posts von einigen Leuten, die
wie
die Tauben auf Brotkrumen auf die Stichworte „schlimme
Kindheit“
und „Strafmildernd“ anspringen, obwohl ich doch schrieb dass
ich
es nur vom Hörensagen kenne und auch in dieser Richtung
Aufklärung
wollte. Und zur Klärung solcher Fragen ist das Forum doch da,
oder
irre ich?

Klar kann man das hier diskutieren. Es ist aber auch verständlich, dass Leute (ich auch) höchst allergisch reagieren, wenn Aussagen in Richtung „Kuscheljustiz“ gehen. Eine solche gibt es bei uns nämlich nicht. Ich denke, dass wir in Deutschland im internationalen Vergleich das fairste Strafrecht und die fairste Justiz haben.

Gruß

S.J.