Kann die Gemeinde ihre Räumpflicht einschränken?

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem. Wir wohnen direkt an einer Zufahrtsstrasse ohne Gehwegen. In letzter Zeit räumt die Gemeinde diese Straße nicht mehr. Nach Rückfrage teilten sie uns mit, dass die Straße nicht mehr geräumt wird, weil sich der Nachbar beschwert hat. Das Räumfahrzeug würde den Schnee seitlich gegen seinen Zaun schieben.

Ist das zulässig? Kann doch nicht sein, dass die Gemeinde ihrer Räumpflicht nicht mehr nachkommt nur weil sich jemand beschwert.

Grüße

Michael

So wie es da steht würde ich auch sagen, kann sie nicht.
Zur Sicherheit würde ich aber einen Blick in die entsprechende Satzung der Gemeinde/Stadt werfen und vor allem auch nachfrage, wie die Straße eingestuft ist (sowohl bezüglich der Straßenklasse- Winterdienst als auch der Widmung).
Danach kann man erst ernsthaft weiterdiskutieren, ob sie darf oder ned.
Gruß Tom, Beamter

ja, das mit der Widmung wollte ich schon immer mal nachschauen. Aber als wir das erste Mal angerufen hatten, meinte die Dame: ja natürlich muss die geräumt werden, ich geb das gleich weiter. Von dem her hatte sich das mit der Widmung erst mal für mich erledigt. Und jetzt das??