Hallo, kann mir jemand sagen, ob es generell zulässig ist, wenn ein Rechtsanwalt längere Zeit (Wochen, Monate) nach einer (begründeten) Abmahnung an einen Dritten diesem seine Kosten in Rechnung stellt? Unterstellt, der Dritte hat die Abmahnung befolgt und nicht bestritten. Könnte hier der Dritte nicht darauf vertrauen, wenn bereits in der Abmahnung keine Kostenrechnung des RA enthalten ist, dass eine solche auch nicht noch kommen wird? Wie sieht die Rechtslage aus?
Gruß, Mathias