Hallo,
verwirkt eine geschiedene Frau ihr Recht auf Unterhalt vom Ex-Mann, wenn ihr Freund bei ihr mit dem Zweitwohnsitz angemeldet ist (und beide Namen - ihrer und seiner - auf dem Briefkasten erscheinen)?
Danke für Einschätzungen,
Pipo
Hallo,
verwirkt eine geschiedene Frau ihr Recht auf Unterhalt vom Ex-Mann, wenn ihr Freund bei ihr mit dem Zweitwohnsitz angemeldet ist (und beide Namen - ihrer und seiner - auf dem Briefkasten erscheinen)?
Danke für Einschätzungen,
Pipo
verwirkt eine geschiedene Frau ihr Recht auf Unterhalt vom
Ex-Mann, wenn ihr Freund bei ihr mit dem Zweitwohnsitz
angemeldet ist (und beide Namen - ihrer und seiner - auf dem
Briefkasten erscheinen)?
Hallo,
nicht direkt, sie muss sich aber einer Überprüfung stellen wenn ihr Ex dieses gerichtlich verlangt und Gründe belegen kann.
Solange behält sie ihren Titel. Dann folgt ein Beschluss. Und eventuell ein neuer Titel.
Also um auf den Kern zurück zu kommen. Solange nichts passiert muss der letzte Titel bedient werden. Lebenslang wenn er nicht zeitlich begrenzt ist. (Ausgleich der Einkommensunterschiede, Status in der Gesellschaft u. dgl.)
Aber S.J. weiss es wohl wieder ‚besser‘. Bzw. sagt das Gleiche nur mit anderen Worten.
Mal eine ganz andere Frage dazu. Warum sollte sich der Freund mit seinem Zweitwohnsitz überhaupt anmelden??
Schönen Gruß
Termid
Danke für die Antwort.
Aber S.J. weiss es wohl wieder ‚besser‘. Bzw. sagt das Gleiche
nur mit anderen Worten.
„S.J.“ sehe ich nirgends. Was ist damit gemeint??
Mal eine ganz andere Frage dazu. Warum sollte sich der Freund
mit seinem Zweitwohnsitz überhaupt anmelden??
Er könnte z.B. steuerliche Gründe mit seinem Firmenwagen haben.
Grüße,
Pipo
„S.J.“ sehe ich nirgends. Was ist damit gemeint??
Steve Jobs. Ist unter diesem Pseudonym hier bekannt.
Ein paar Zeilen im Brett tiefer findest du ihn.
Mal eine ganz andere Frage dazu. Warum sollte sich der Freund
mit seinem Zweitwohnsitz überhaupt anmelden??Er könnte z.B. steuerliche Gründe mit seinem Firmenwagen
haben.
Aha, die hätte er an seinem ersten Wohnsitz nicht?
Man muss sich keine Gedanken machen, wenn keine Abänderungsklage gestellt wird.
Und dann hat man noch Zeit genug, die Sache zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Man kann sich auch vom Freund trennen??
T.
Hallo,
wenn die eheänliche Gemeinschaft als verfestigt angesehen werden kann, entfällt der Ehegattenunterhalt. Die Gerichte gehen meist von 2 bis 3 Jahren Beziehung aus - muss nicht zwingend Zusammenleben oder dort gemeldet sein.
Allerdings kann der Unterhaltspflichtige (hier Ex-Ehemann) in Rechnung stellen, dass die Ex-Frau ja Leistungen (Waschen, Putzen, Kochen usw.) für den Freund erbringt. Diese können vom Unterhalt in Abzug gebracht werden, auch wenn sie nicht tatsächlich fließen. Die Gerichte gehen hier von einem fiktiven Einkommen der Ex-Ehefrau von 200 bis 500 Euro aus. Ist Abhängig von der Unterhaltshöhe und von den Einkommen der Männer.
Gruß
Ingrid