Gewerbeentzug neues Gewerbe

nach einem Gewerbeentzug und anschließender Insolvenz , kann man wann wieder einen Gewerbeschein beantragen?

Hallo,
meines Wissens nach ja. Soweit die Restschuldbefreiung erteilt ist, gilt man zumindest als schuldenfrei. Allerdings wird das Gewerbeamt prüfen, ob zumindest bei den ehemaligen öffentlichen Gläubigern noch andere Hinweise auf eine gewerberechtliche persönliche Unzuverlässigkeit gibt ( solche Anfragen bekommen wir ständig ) Das Gewerbe kann ja auch aus anderen Gründen untersagt worden sein ( Erklärungspflichten nicht nachgekommen, Betrugsdelikte etc )