Wem gehören wohl die Briefe ?

Hallo,
weiß nicht welche Angaben hier unbedingt wichtig sind…
mal angenommen, eine Familie mit mehreren Kindern…teils volljährig, teils minderjährig. Ein volljähriger Bruder stirbt plötzlich, kein Testamtent…kein grosser Besitz…Keiner sagt was, als die Eltern den Hausstand des Sohnes auflösen, sprich sie nehmen alles an sich, keiner hat was dagegen. Eine Tochter (minderjährig) findet Briefe im Hausstand des Bruders, Briefe von den Geschwistern und Eltern an ihn, aus der Jugendzeit. Die Geschwister erfahren nicht, das es diese Briefe gibt, die Eltern erlauben der Tochter, die Briefe zu behalten.
Jahrelang hat sie diese dann in Aufbewahrung, bietet dann auch allen Geschwistern Kopien der Briefe an, teils von den Eltern, welche mittlerweile verstorben sind, teils Briefe an denjenigen von dem sie auch jeweils stammen. Eine Schwester bruskiert sich nun darüber, man hätte damals der anderen Schwester diese Briefe überhaupt nicht geben dürfen, die mittlerweile verstorbenen Eltern hätten das überhaupt nie erlauben dürfen, jeder hätte seine Briefe damals schon zurückerhalten müssen… Auf Deutsch sie haben für jeden auch einen gewissen emotionalen Wert. Die Schwester die die originalen Briefe hat ist jedoch nicht bereit, diese rauszugeben und erklärt, die andere Schwester habe unrecht, die Eltern hätten damals sehr wohl bestimmen können, an wen die BRiefe weitergegeben werden sollen. Wer hat hier Recht ? Es geht um private Briefe, mit keinen besonderen intimen Inhalt oder ähnliches, nur um Mitteilung, was so die letzten Tage passiert ist mti Freunden usw…und keine Behördensachen.
Danke
Dagmar

Hallo,

ich würde es so sehen, wenn der verstorbene Bruder unverheiratet war und kein Testament bestanden hat, dann haben die Eltern alles geerbt, auch den Hausstand und die Briefe, wenn die Eltern, dann diese Briefe einer Tochter überlassen haben (also geschenkt) dann gehören sie der Tochter. So müsste es mit der Erbfolge sein.

Moralisch bzw. sozialadäquat würde ich sagen hätte man damals schon die Briefe den damaligen Absendern zurück geben müssen.

Gruß
P.

Hallo,

die Briefe sind Teil des Erbes.
War der Erblasser nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen so erben die Eltern, die, wenn ich diesen Fall richtig verstanden habe, zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch am Leben waren.
Sie erhalten dadurch das alleinige Eigentum an den Briefen.

Grüße

Uwe