suche eure Meinung zu folgenden Sachverhalt. Person A hat Person B geld geliehen (Ohne Vertrag, Ouittung und Zeugen) und nun einfach eine Kündigung an Person B geschickt. Ist es möglich bei nicht Zahlung Person A rechtlich zubelangen?
wenn person a nachweisen kann, daß sie person b geld geliehen hat, wieviel und wann.
und wenn person a nachweisen kann, daß person b das auch als „leihen“ (also bekommen und zurückzahlen) verstanden hat (und nicht z.b. als schenkung).
ohne zeugen, vertrag, quittung etc. wohl eher schwierig bis unmöglich…
wenn A den B verklagt, muss er dem Gericht gegenüber darlegen („vortragen“), dass er dem B einen bestimmten Betrag darlehenshalber gegeben hat. Wenn B in Abrede stellt, das Geld überhaupt erhalten zu haben, muss A dies beweisen. Wenn es keine klassischen Beweisnittel gibt (Zeugen, Urkunden=Quittungen o.ä.) bleit noch die Möglichkeit den B als „Zeuge in eigener Sache“ vom Gericht - ggfs. unter Eid - vernehmen zu lassen. Dies nennt man „Parteivernehmung“. Wenn B auch dann noch abstreitet, „hat der Kaiser sein Recht verloren“.
Gleiches gilt, wenn B zwar einräumt das Geld erhalten zu haben aber behauptet, er habe dieses geschenkt erhalten. Auch dann muss A den Rechtsgrund der Geldhingabe, also die Vereinbarung eines Darelehens beweisen.