angenommen jemande möchte einen Namen als Marke schützen. Merkt aber dass dieser Name schon vergeben ist. Nach einer kurzen recherche weiß man, dass der geschütze name z.b. im agrarbereich genutzt wird. Derjenige, der seine marke aber schützen möchte hat aber z.b. was mit bekleidung zu tun.
Könnte man den namen trotzdem schützen lassen oder würde es da probleme geben?
Andere sache ist, wenn schon der eingetragene name in großbuchstaben geschrieben ist und der neu eingetragene name aber nur den ersten buchstaben groß hat…spielt das eine rolle oder wäre der name an sich schon als marke geschützt und dürfte nicht genutzt werden?
Auch interessant ist, wenn jetzt dieser name durch ein bindestrich getrennt ist, dürfte man so eine veränderung schützen lassen und könnte der schon eingetragende name streß machen?
wenn es um echten Markensschutz geht, gibt es informative Seiten des Deutschen Patentamtes unter http://www.dpma.de/marke. Dort ist auch ein Tool installiert, mit dem die geplante Marke auf ggf. bestehende Rechte Dritter abgeglichen werden kann.
Ansonsten helfen nach meiner Erfahrung die Mitarbeiter des DPMA auch bei einer Anfrage per Telefon oder Email gerne weiter.
unten wurde Dir ja schon die Internetseite genannt.
Ein Markenschutz erfolgt fast immer nach Klassen.
Was das bedeutet. steht auch dort drin. Wenn Deine Bekleidungs-Marke sich mit der anderen nicht überschneidet, sollte es kein Problem geben.
Gruß
R
angenommen jemande möchte einen Namen als Marke schützen.
Merkt aber dass dieser Name schon vergeben ist.
Erstmal Pech.
Nach einer kurzen recherche weiß man, dass der geschütze name z.b. im
agrarbereich genutzt wird. Derjenige, der seine marke aber
schützen möchte hat aber z.b. was mit bekleidung zu tun.
Gut, weil sich der Schutz nur auf die registrierten Klassen bezieht.
Könnte man den namen trotzdem schützen lassen oder würde es da
probleme geben?
Probleme kann es immer geben. So solltest du nicht versuchen den Anschein zu erwecken, dass dein Name zu einer anderen Gesellschaft gehört, also z.B. „Marlboro“ wäre nur für Zigaretten geschützt und du nimmst den exakt gleichen Schriftzug, Farben etc. und machst einen auf Cowboy-Klamotten. Könnte Probleme geben. Auf jeden Fall hat die andere Seite mehr Geld und könnte ein paar RA-Schreiben mehr überstehen als du.
Andere sache ist, wenn schon der eingetragene name in
großbuchstaben geschrieben ist und der neu eingetragene name
aber nur den ersten buchstaben groß hat…spielt das eine
rolle oder wäre der name an sich schon als marke geschützt und
dürfte nicht genutzt werden?
Völlig irrelevant.
Auch interessant ist, wenn jetzt dieser name durch ein
bindestrich getrennt ist, dürfte man so eine veränderung
schützen lassen und könnte der schon eingetragende name streß
machen?
wo steht dass denn mit dem klassifizierungen? ich mein wenn ein bauer seine saat den namen xy gibt und ein anderer den namen xy für seine kleidermarke nutzt ist doch kein zusammenhang da?! vor allem auch wenn die schrift und logos verschieden aussehen.
steht das irgendwo im gesetzt oder so, dass der gleiche name für verschiedene klassen von verschiedenen personen genutzt werden darf?
ich mein wenn ein bauer seine saat den namen xy gibt und ein anderer den
namen xy für seine kleidermarke nutzt ist doch kein
zusammenhang da?!
Wahrscheinlich nicht!
vor allem auch wenn die schrift und logos verschieden aussehen.
Schrift ist völlig irrelevant! Wie soll ein Mensch beim gesprochenen Wort auf die verschiedene Schrift reagieren? Gar nicht, genau! Daher auf solche Dinge wie Schrift oder Bindestrich nicht achten.
steht das irgendwo im gesetzt oder so, dass der gleiche name
für verschiedene klassen von verschiedenen personen genutzt
werden darf?
auch wenn du andere Waren als der Inhaber des geschützten Namens vertreiben willst, schützt dich das noch nicht vor Angriffen des anderen, ob diese nun gerechtfertigt sind oder auch nicht. Es gibt einen Bekleidungshersteller, der sich dort sehr hervorgetan hat:
bekanntes Beispiel für den selben Namen in verschiedenen Klassen dürfte „Focus“ sein.
Dass das trotzdem Probleme geben kann, hat man ja gesehen. Letztendlich wurde aber geurteilt, dass beide Marken in ihren jeweiligen Klasse(n) erhalten bleiben durften und es keine Markenrechtsverletzung war.