Was ist wenn dem Beschuldigten nicht alle Beweise zur
Verfügung gestellt werden (Video wird nicht an Privat
herausgegeben). Die Zugesendeten Fotos beweisen den Tatvorwurf
nur teilweise.
Hi,
im anderen Beitrag wurde dem Betroffenen angeboten die Akten, bzw. das Video auf der Bußgeldstelle anzusehen. Es war dem Betroffenen zu weit. Ein Anwalt kann die Akten ( Video und Papierkram )gegen Kostenersatz anfordern, diese Möglichkeit will der Betroffene auch nicht nutzen.
Das dem Betroffenen nicht die Beweise, so wie er es gerne hätte, nicht vorliegen, liegt am Betroffenen.
Die Bußgeldstellen versenden grundsätzlich keine Akten an Betroffene.
Bsp: Person wird beschuldigt zum Überholen ausgeschert und
dabei den nachfolgenden Verkehr gefährdet zu haben. Video +
Zeugaussage als Beweis. Erinnern kann sich der Beschuldigte an
die Situation nicht.
Dafür ist das Video vorhanden. Da müsste es zu sehen sein. Aber um es zu sehen, muss sich der Betroffene kümmern. Entweder zur Bußgeldstelle fahren oder Anwalt beauftragen. Andere Möglichkeiten gibt es nicht wenn man vor der Verhandlung das Video sehen will. Es liegt an dem Betroffenen was er entscheidet.
Auf Rückfrage mit der Bußgeldstelle erhält er als Antwort den
Bußgeldbescheid.
Was soll sonst kommen? Es kam eine Anhörung zum Vorwurf, er konnte sich nicht entlasten, eben weil er sich nicht gekümmert hat.
Sollte er Einspruch erheben?
Die Entscheidung kann nur der Betroffene treffen, auch mir fehlt das Video um hier was zu sagen.
Der Betroffene sieht natürlich nicht ein Geld zu zahlen und
Punkte zu kassieren für eine OWI die ihm gegenüber nicht
bewiesen wurde.
Nochmal, die Bußgeldstelle ist der Ansicht sie könnte den Verstoß nachweisen. Einfach mal so ins Blaue Bußgeldbescheide verschicken, da würden die Sachbearbeiter schnell selber vor dem Kadi stehen.
Der Betroffene kann nicht behaupten, es seien keine Beweise vorhanden nur weil er sie nicht gesehen hast. Der Betroffene kann die Beweise doch ansehen, er muss…
Mit einem Einspruch würde er aber quasi
behaupten, das die Beweise unvollständig sind. Das zweifelt er
aber gar nicht an. Er will ja nur, das sie ihm auc so
vollständig vorgelegt werden, dass er die OWI einsieht.
Würde er nicht. Er würde nur sagen das er eine andere Sichtweise hat.
Und zum Schluss nochmal, Akteneinsicht nur persönlich auf der Bußgeldstelle oder über Anwalt. Es werden keine Akten an Betroffene herausgegeben.
Q-Gruß