Hallo
Ich habe mal so ne Frage, die ich mich schon oft gefragt habe. Also keine reine Rechtsfrage oder Rechtsberatung oder so. Interessiert mich halt.
Wenn jemand ein wirklich schlimmes Verbrechen begangen hat und die Beweise eigentlich auch ziemlich eindeutig sind. Zum Beispiel hat man jemanden ermordet, oder jemanden Vergewaltigt oder irgendwie so was „schäbiges“. Wie kommt ein solcher Mensch eigentlich an einen Anwalt?
Nimmt er einfach das Telefonbuch sucht nach „Strafverteidiger“ und sagt dort „Ich habe jemanden ermordet, würden Sie mich wohl verteidigen“?
Und ist ein Anwalt dazu verpflichtet diesen unter allen Umständen anzunehmen und auch zu verteidigen und vielleicht sogar einen Freispruch zu erreichen, wenn er doch weiß, das der Mann eigentlich ins Gefängnis gehört?
Sagen wir z.B. wenn der Anwalt selber Kinder hat und einen Kindermörder verteidigen muß. Wird er da nicht mit vorbehalt dran gehen oder so?
Oder wenn er das „Mandat ablehnen“ kann. Was macht der Angeklagte wenn er keinen Anwalt findet?
Oder was passiert, wenn der Angeklagte bis zur Verhandlung keinen Anwalt gefunden hat. Springt dann sowas wie ein „Pflichtverteidiger“ ein, oder muß er den „Beantragen“? Oder gibts das nur in Amerika.
Ich guck halt ganz gerne mal Anwaltsfilme. Aber frage mich das alles halt mal. Vielleicht mag mir ja einer mal das ganze erklären, damit ich nicht dumm sterbe 
Wie gesagt. Ist nur aus Interesse, ist nicht so, das ich da wen ermordet habe 
Gruß
Andreas
