Anwalt für 'Mörder' und so

Hallo
Ich habe mal so ne Frage, die ich mich schon oft gefragt habe. Also keine reine Rechtsfrage oder Rechtsberatung oder so. Interessiert mich halt.

Wenn jemand ein wirklich schlimmes Verbrechen begangen hat und die Beweise eigentlich auch ziemlich eindeutig sind. Zum Beispiel hat man jemanden ermordet, oder jemanden Vergewaltigt oder irgendwie so was „schäbiges“. Wie kommt ein solcher Mensch eigentlich an einen Anwalt?
Nimmt er einfach das Telefonbuch sucht nach „Strafverteidiger“ und sagt dort „Ich habe jemanden ermordet, würden Sie mich wohl verteidigen“?

Und ist ein Anwalt dazu verpflichtet diesen unter allen Umständen anzunehmen und auch zu verteidigen und vielleicht sogar einen Freispruch zu erreichen, wenn er doch weiß, das der Mann eigentlich ins Gefängnis gehört?
Sagen wir z.B. wenn der Anwalt selber Kinder hat und einen Kindermörder verteidigen muß. Wird er da nicht mit vorbehalt dran gehen oder so?

Oder wenn er das „Mandat ablehnen“ kann. Was macht der Angeklagte wenn er keinen Anwalt findet?

Oder was passiert, wenn der Angeklagte bis zur Verhandlung keinen Anwalt gefunden hat. Springt dann sowas wie ein „Pflichtverteidiger“ ein, oder muß er den „Beantragen“? Oder gibts das nur in Amerika.

Ich guck halt ganz gerne mal Anwaltsfilme. Aber frage mich das alles halt mal. Vielleicht mag mir ja einer mal das ganze erklären, damit ich nicht dumm sterbe :smile:

Wie gesagt. Ist nur aus Interesse, ist nicht so, das ich da wen ermordet habe :smiley:

Gruß
Andreas

Nimmt er einfach das Telefonbuch sucht nach „Strafverteidiger“
und sagt dort „Ich habe jemanden ermordet, würden Sie mich
wohl verteidigen“?

Das ist wirklich keine Rechtsfrage. Er kann sich den Anwalt suchen, wie er will, z.B. im Telefonbuch oder auf Empfehlung.

Und ist ein Anwalt dazu verpflichtet diesen unter allen
Umständen anzunehmen und auch zu verteidigen und vielleicht
sogar einen Freispruch zu erreichen, wenn er doch weiß, das
der Mann eigentlich ins Gefängnis gehört?

Grundsätzlich kann jeder Anwalt jedes Mandat ablehnen. Das gehört zur Vertragsfreiheit. Wer allerdings zum Pflichtverteidiger bestellt wird, muss das Mandat übernehmen, § 49 Abs. 1 BRAO.

Oder wenn er das „Mandat ablehnen“ kann. Was macht der
Angeklagte wenn er keinen Anwalt findet?

Mord ist ein Verbrechen i.S.v. § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO, somit liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Und das heißt: Wenn der Beschuldigte keinen Wahlverteidiger hat, wird ihm zwingend ein Pflichtverteidiger bestellt.

Hallo!

Wie kommt ein solcher
Mensch eigentlich an einen Anwalt?
Nimmt er einfach das Telefonbuch sucht nach „Strafverteidiger“
und sagt dort „Ich habe jemanden ermordet, würden Sie mich
wohl verteidigen“?

Gute Idee. In der Praxis läuft es wohl eher so ab, dass sich solche Leute in Untersuchungshaft befinden. Und in der JVA ist es leider so, dass dort immer Anwälte rumwuseln, die mit den Leuten Kontakt aufnehmen.

Und ist ein Anwalt dazu verpflichtet diesen unter allen
Umständen anzunehmen und auch zu verteidigen und vielleicht
sogar einen Freispruch zu erreichen, wenn er doch weiß, das
der Mann eigentlich ins Gefängnis gehört?

Ein Anwalt ist Frei-Berufler. Niemand darf Art und Umfang seiner Tätigkeit bestimmen. Wenn er das Mandat nicht will, will er es nicht.

Sagen wir z.B. wenn der Anwalt selber Kinder hat und einen
Kindermörder verteidigen muß. Wird er da nicht mit vorbehalt
dran gehen oder so?

Muss er ja nicht. Andererseits verteidigt ein Anwalt ja auch nicht die Tat, sondern den Täter, dh er verhilft ihm nur zu dem Recht, das ihm zusteht, mehr nicht.

Oder wenn er das „Mandat ablehnen“ kann. Was macht der
Angeklagte wenn er keinen Anwalt findet?

Bei Mord ganz einfach: Es wird ein Pflichtverteidiger bestellt.

Oder was passiert, wenn der Angeklagte bis zur Verhandlung
keinen Anwalt gefunden hat. Springt dann sowas wie ein
„Pflichtverteidiger“ ein, oder muß er den „Beantragen“? Oder
gibts das nur in Amerika.

Oh, gibt’s das auch in Amerika? In Deutschland jedenfalls beginnt keine Verhandlung über ein Verbrechen, ohne dass der Angeklagte einen Verteidiger hätte.

Huhu!

Wer allerdings zum
Pflichtverteidiger bestellt wird, muss das Mandat übernehmen,
§ 49 Abs. 1 BRAO.

In der Praxis ist aber recht einfach eine Entpflichtung zu erreichen, wenn denn zwischen Anwalt und Mandant partout kein Vertrauensverhältnis entstehen will und dies dem Gericht glaubhaft dargelegt werden kann.

Dann ist es auch gar nicht so schwer - auch wieder in der Praxis - einen neuen Anwalt zu finden. Denn Anwälte, die eine Verteidigung ablehnen, weil sie die angeklagte Tat böse finden, haben ein ganz wichtiges Grundprinzip ihres Berufs nicht verstanden und sollten von Strafverteidigungen generell tunlichst die Finger lassen.

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Hallo,

Nimmt er einfach das Telefonbuch sucht nach „Strafverteidiger“
und sagt dort „Ich habe jemanden ermordet, würden Sie mich
wohl verteidigen“?

Da wäre er schön dumm. Wenn er noch auf freiem Fuß ist, wird er wohl niemandem etwas davon erzählen! Und wenn nicht, dann sitzt er sowieso im Gefängnis und kann nicht so einfach telefonieren.

Ich habe mich auch schon öfter gefragt, wer diese Pflichtverteidiger sind. Sind das diejenigen Juristen, die es nicht geschafft haben, einen attraktiveren Posten zu finden? Oder macht es ihnen wirklich Spaß, Mörder zu verteidigen? Ist es ein Spiel für sie, so nach dem Motto, „schauen wir doch mal, ob wir für den nicht doch eine Bewährungsstrafe bekommen“? Ich weiß es nicht.

Und ist ein Anwalt dazu verpflichtet diesen unter allen
Umständen anzunehmen und auch zu verteidigen und vielleicht
sogar einen Freispruch zu erreichen, wenn er doch weiß, das
der Mann eigentlich ins Gefängnis gehört?

Wenn er den Mörder als Mandanten übernimmt, dann muss er ihn auch verteidigen. Und als Pflichtverteidiger kann man sich halt nicht aussuchen, wen man als Mandanten annimmt. … Ein freiberuflicher Anwalt kann „nein“ sagen, ganz klar.

Wie gesagt. Ist nur aus Interesse, ist nicht so, das ich da
wen ermordet habe :smiley:

Na dann ist’s ja gut. :wink:

Schöne Grüße

Petra

Ich habe mich auch schon öfter gefragt, wer diese
Pflichtverteidiger sind. Sind das diejenigen Juristen, die es
nicht geschafft haben, einen attraktiveren Posten zu finden?
Oder macht es ihnen wirklich Spaß, Mörder zu verteidigen? Ist
es ein Spiel für sie, so nach dem Motto, „schauen wir doch
mal, ob wir für den nicht doch eine Bewährungsstrafe
bekommen“? Ich weiß es nicht.

Hi,

Pflichtverteidiger werden durch das Gericht bestimmt und können eine Pflichtverteidigung nur unter ganz engen Voraussetzungen ablehnen. Und auch Beschuldigte haben ein Recht auf Verteidigung, ob man das nun gut findet oder nicht.

Gruß
Tina

oT Unschuldsvermutung

… Und auch Beschuldigte haben ein Recht auf Verteidigung, ob man das nun gut findet oder nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Beschuldigt heisst noch nicht verurteilt.

Gruß

Stefan

Hallo!

Da wäre er schön dumm. Wenn er noch auf freiem Fuß ist, wird
er wohl niemandem etwas davon erzählen!

Und warum nicht? Kann er sich nicht darauf verlassen, dass ein Anwalt nicht sofort die Polizei anruft und diese zu seiner Festnahme aufruft? Oh doch, das kann er, und wie er das kann!

Und wenn nicht, dann
sitzt er sowieso im Gefängnis und kann nicht so einfach
telefonieren.

Das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu kontaktieren, hat er aber trotzdem.

Ich habe mich auch schon öfter gefragt, wer diese
Pflichtverteidiger sind. Sind das diejenigen Juristen, die es
nicht geschafft haben, einen attraktiveren Posten zu finden?

Einen attraktiveren „Posten“ als den Beruf des Rechtsanwalts gibt es für einen Volljuristen gar nicht, jedenfalls dann nicht, wenn einem berufliche Entfaltungsmöglichkeit vor wirtschaftlichem Wohlstand geht. Und manchmal klappt es ja auch mit Letzterem…

Nein, „diese Pflichtverteidiger“ sind nicht etwa Juristen zweiter Klasse, sondern in der Regel ganz normale Strafverteidiger, die allerdings, weil ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, zum Pflichtverteidiger bestellt worden sind. In der Praxis geht das regelmäßig so: Man lässt sich beauftragen, bestellt sich gegenüber dem Gericht als Wahlverteidiger und beantragt seine Bestellung zum Pflichtverteidiger. Der Vorteil ist oft: Von der staatlichen Vergütung kann man sich viel mehr zu Essen kaufen als von dem Blauen, das einem die Mandanten vom Himmel runter versprechen.

Oder macht es ihnen wirklich Spaß, Mörder zu verteidigen?

Der Beruf macht Spaß, wenn man ihn richtig angeht.

Nochmal: Einen Mörder zu verteidigen, bedeutet nicht, die Tat klasse zu finden. Nicht einmal, dass man den Menschen okay findet. Nur er hat halt gewisse Rechte und ein Rechts-Staat hat dafür zu sorgen, dass er diese auch wahrnehmen kann. Diese Funktion übernehmen in unserem System die Rechtsanwälte.

Ist
es ein Spiel für sie, so nach dem Motto, „schauen wir doch
mal, ob wir für den nicht doch eine Bewährungsstrafe
bekommen“?

Wenn das Gericht nach Abschluss der Hauptverhandlung zu dem Schluss kommt, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, dann ist das so, und dann ist das auch recht so. Das hat nichts mit einem Spiel zu tun.

Ich weiß es nicht.

Aber Du postest im Rechtsbrett. Macht ja nix, das Hobby haben sehr viele User hier.

Wenn er den Mörder als Mandanten übernimmt, dann muss er ihn
auch verteidigen.

Christoph waltz in seiner Paraderolle als (Mörder) Hans Landa würde jetzt sagen: „Das ist ein Bingo!“

Und als Pflichtverteidiger kann man sich
halt nicht aussuchen, wen man als Mandanten annimmt.

Wie gesagt: Das ist dei Theorie.

… Ein
freiberuflicher Anwalt kann „nein“ sagen, ganz klar.

Alle Anwälte sind Freiberufler, alle!

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Hallo
Danke für die Antworten.
Was ist denn jetzt zum Beispiel, wenn der Angeklagte kein Geld hat oder sich nicht traut einen Anwalt zu nehmen. Natürlich gibts hier so ne „Prozessbeihilfe“ oder so. Aber ich vermute mal, das der Anwalt daran nicht so viel verdient wie an einem „richtigen“ Fall.
Bekommt dann der Verdächtige/Angeklagte vor der Verhandlung die Möglichkeit nach einen pflichtverteidiger zu fragen oder so? Ich meine, der müsste sich dann ja auch mal mit der Thematik beschäftigen und wenn die Verhandlung beginnt ist es vermutlich schon zu spät zu sagen, das man einen Pflichtverteidiger braucht. Oder interessiert das niemanden und man muß sich da selbst drum kümmern.

In der Schule waren wir mal bei so öffentlichen Verhandlungen dabei. Da war zufällig ein Nachbar von mir vor Gericht. Das war schon ziemlich peinlich für ihn, das ich das alles so mitbekam. Gut, das war ne relative Lapalie. Er hatte wohl Jahrelang Arbeitslosengeld kassiert und zudem einen Hausmeisterjob gehabt. Ist Jahrzehnte her. Der hatte jedenfalls auch keinen Anwalt und sass da wie ein Häufchen Elend wie man so schön sagt.
Naja… Hat ihm damals das ganze Leben ruiniert. Frau abgehauen, Kinder futsch… Alkohol und so weiter. … Hab ich nie wieder gesehen…
Naja… Wie gesagt… Hätte er da wohl einen bekommen?

Wie gesagt, ist Jahrzehnte her und ist kein „Ebenbild von mir“ :smiley:

Gruß
Andreas

http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Beschuldigt heisst noch nicht verurteilt.

Hi,

? habe ich doch auch gar nicht geschrieben. Beschuldigter ist man, wenn Ermittlungen eingeleitet wurden, Angeklagter ist man, wenn das Gerichtsverfahren eröffnet wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beschuldigter

http://de.wikipedia.org/wiki/Angeklagter

Gruß
Tina

Hi,

hier steht einiges wissenswertes zum Thema Pflichtverteidiger:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger

Gruß
Tina

Hallo!

Natürlich
gibts hier so ne „Prozessbeihilfe“ oder so.

Nö, gibt’s im Strafrecht nicht. Die Frage der notwendigen Verteidigung richtet sich nciht nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten.

ich vermute
mal, das der Anwalt daran nicht so viel verdient wie an einem
„richtigen“ Fall.

Pflichtverteidigungen sind „richtige Fälle“. Und ja, die staatlichen Pauschalsätze sind niedriger als das, was der Anwalt in der Regel vom Mandanten verlangen kann.

Bekommt dann der Verdächtige/Angeklagte vor der Verhandlung
die Möglichkeit nach einen pflichtverteidiger zu fragen oder
so? Ich meine, der müsste sich dann ja auch mal mit der
Thematik beschäftigen und wenn die Verhandlung beginnt ist es
vermutlich schon zu spät zu sagen, das man einen
Pflichtverteidiger braucht. Oder interessiert das niemanden
und man muß sich da selbst drum kümmern.

Das Gericht entscheidet, ob eine Verteidigung notwendig ist oder nicht. Findet es, dass der Beschuldigte einen Verteidiger braucht, gibt es ihm Gelegenheit, sich einen zu suchen, und wenn nicht, bestellt es einen.

In der Schule waren wir mal bei so öffentlichen Verhandlungen
dabei. Da war zufällig ein Nachbar von mir vor Gericht. Das
war schon ziemlich peinlich für ihn, das ich das alles so
mitbekam. Gut, das war ne relative Lapalie. Er hatte wohl
Jahrelang Arbeitslosengeld kassiert und zudem einen
Hausmeisterjob gehabt. Ist Jahrzehnte her. Der hatte
jedenfalls auch keinen Anwalt und sass da wie ein Häufchen
Elend wie man so schön sagt.
Naja… Hat ihm damals das ganze Leben ruiniert. Frau
abgehauen, Kinder futsch… Alkohol und so weiter. … Hab ich
nie wieder gesehen…
Naja… Wie gesagt… Hätte er da wohl einen bekommen?

Wohl eher nicht.