jemand hat ein Auto mit 100.000km. Im Handbuch steht, dass der Zahnriemen alle 120.000km gewechselt werden muss. Das Auto kommt zum Kundendienst in die Werkstatt. Zahnriemen wird nicht gewechselt. Ein Jahr später, bei 120.000km reisst der Zahnriemen. Das Auto wird in eine andere Werkstatt zur Reparatur gebracht. Dort erhält man die Auskunft, dass sich die Zahnriemen-Wechselintervall für dieses Auto schon vor 5 Jahren geändert hat. Er muss alle 60.000km gewechselt werden. Hat man jetzt irgendwelche Ansprüche gegen die erste Werkstatt?
da der Zahnriemen lt. Hersteller des PKW mit 60.000 km und dann wieder mit 120.000 km gewechselt werden soll, so hat IMHO die Werkstatt den Zahnriemen beim Kundendienst bei 100.000 km richtigerweise nicht gewechselt. Immerhin hielt er noch 20.000 km, so dass davon ausgegangen werden kann, dass er bei km 100.000 noch soweit ok war.
Lässt sich noch folgendes überlegen:
Bei einer Jahresfahrleistung von 20.000 km kam der PKW also mit ca. 5 Jahren zum Kundendienst um den es hier geht. Also war etwa zum Zeitpunkt der Zulassung die Herstellerrichtlinie betr. Zahnriemenwechsels bekannt. Weiter ist anzunehmen, dass dieser Kundendienst nach 100.000 km nicht der erste war. War das Auto mit ca. 60.000 km auch beim Kundendienst? Wurde da der Zahnriemen gewechselt?
Im Handbuch steht, dass der Zahnriemen alle 120.000km gewechselt werden
muss.
Steht das da wirklich so? Oder steht da, dass der Zahnriemen nach 120000km gewechselt werden muss - und nach 60000km auch? Und was genau sollte die Werkstatt denn überhaupt machen?
Gruß
loderunner (ianal)
Im Handbuch steht, dass der Zahnriemen alle 120.000km gewechselt werden
muss.
Steht das da wirklich so? Oder steht da, dass der Zahnriemen
nach 120000km gewechselt werden muss - und nach 60000km auch?
Also im Serviceheft gibt es einen Abschnitt „Zahnriemen ersetzen“. Da steht als erstes: „Bei allen Motoren mit Zahnriemen: alle 120.000 km bzw. alle 8 Jahre.“ Dann kommen ein paar Felder, wo die Werkstatt einträgt, wann der Zahnriemen gewechselt wurde und wann der nächste Wechsel fällig ist. Keins der Felder war ausgefüllt.
Und was genau sollte die Werkstatt denn überhaupt machen?
Du meinst die erste Werkstatt? Na, den Kundendienst. Dann kann man doch davon ausgehen, dass alles was notwendig ist, gemacht wird.
Jetzt könnte man sagen, OK, die Werkstatt hat ins Serviceheft geschaut und da steht drin, Zahnriemenwechsel alle 120.000km, also nicht notwendig.
Wie ist es aber, wenn vom Hersteller im Nachhinein diese km-Zahl auf 60.000 gekürzt wird. Muss sich der Fahrzeughalter selbst diese Information beschaffen oder die Werkstatt? Ein Bekannter (ehemaliger KFZ-Mechaniker) meinte, wenn zu ihnen in die Werkstatt ein Auto kam, wurde erstmal anhand der Fahrgestellnummer im Computer überprüft, ob es dafür irgendwelche Meldungen vom Hersteller gibt, also so Sachen wie zur Zeit die Sache mit dem Bremspedal (oder war´s das Gaspedal), dass bei Millionen Autos ausgetauscht werden muss. Er meinte, da gäbe es jede Menge solche Meldungen. Das sind halt oft auch Kleinigkeiten, die nicht durch die Presse gehen.
Die Frage ist nur, ist die Werkstatt dazu verpflichtet, dass sie da immer auf dem Laufenden ist, oder ist das freiwillig?
da der Zahnriemen lt. Hersteller des PKW mit 60.000 km und
dann wieder mit 120.000 km gewechselt werden soll, so hat IMHO
die Werkstatt den Zahnriemen beim Kundendienst bei 100.000 km
richtigerweise nicht gewechselt. Immerhin hielt er noch 20.000
km, so dass davon ausgegangen werden kann, dass er bei km
100.000 noch soweit ok war.
Der Zahnriemen wurde noch nie gewechselt.
Lässt sich noch folgendes überlegen:
Bei einer Jahresfahrleistung von 20.000 km kam der PKW also
mit ca. 5 Jahren zum Kundendienst um den es hier geht. Also
war etwa zum Zeitpunkt der Zulassung die Herstellerrichtlinie
betr. Zahnriemenwechsels bekannt. Weiter ist anzunehmen, dass
dieser Kundendienst nach 100.000 km nicht der erste war. War
das Auto mit ca. 60.000 km auch beim Kundendienst? Wurde da
der Zahnriemen gewechselt?
Das Fahrzueg hat schon 11 Jahre auf den Buckel. Der aktuelle Besitzer hat es seit 3 Jahren. Vorher wurde einige Jahre kein Kundendienst gemacht, aber seitdem es dem neuen Besitzer gehört, jedes Jahr. Übrigens jedes Mal bei besagter ersten Werkstatt.
Wie in meiner Antwort an loderunner geschrieben, müsste man wissen, ob die Werkstatt verpflichtet ist, sich auf dem laufenden zu halten.