Hallo!
http://www.blogspan.net/presse/1860-presseservice-er…
Der TSV 1860 wird gegen beide Zuschauer, die anhand ihrer Kleidung
eindeutig als Anhänger der Münchner Löwen zu identifizieren waren,
ein dreijähriges Stadionverbot aussprechen. Darüber hinaus werden wir
die beiden Fans für den uns entstehenden Schaden in Regress nehmen.
Der Link und die zitierte Passage inspirieren mich zu zwei Grundsatzfragen.
- Die Höhe des „Schadens“ für den Verein ergibt sich (fast) einzig durch die Höhe der Strafe, die der DFB dem Verein auferlegt.
Dieses Strafmaß ist aber hochgradig abhängig vom ‚Sündenregister‘ des Vereins beim DFB, so dass das Strafmaß für die zitierte „Tat“ irgendwo variiert zwischen ein paar Tausend Euronen und ein paar Hunderttausend, entsprechend auch der „Schaden“ für den die beiden angeblich in Regress genommen werden sollen.
Die beiden sind ja für das hohe Sündenregister des Vereins nicht verantwortlich, insofern wird man sie dann auch kaum auch nur annähernd für den „Schaden“ in dieser dann tatsächlich anfallenden Höhe regresspflichtig machen können?
- Ich versteh das ganze Konstrukt irgendwie sowieso nicht.
Der eigentliche, unmittelbare Schaden liegt ja bei Null, so dass der „Schaden“ für den Verein erst dadurch entsteht, dass er sich der völlig willkürlichen und außerstaatlichen Gerichtsbarkeit des DFB unterwirft, was natürlich als Spielregel des DFB durchaus Sinn hat, aber eben keinerlei sonstigen Belang.
Wie kann daraus, also aus solchen rein DFB-immanenten Spielregeln, die mit der staatlichen Gesetzgebung rein gar nichts zu tun haben, sinnvoll eine Regresspflicht entstehen?
Zumal man sagen könnte/müsste, dass der DFB ja selbst der Veranstalter dieser Fußballspiele ist, und so dann quasi völlig willkürlich die Schadenshöhe selbst festlegen könnte. Hier erscheint mir dann jeglicher Gedanke an Inregressnahme als völlig absurd.
_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _
Hallo Candide,
- Die Höhe des „Schadens“ für den Verein ergibt sich (fast)
einzig durch die Höhe der Strafe, die der DFB dem Verein
auferlegt.
Dieses Strafmaß ist aber hochgradig abhängig vom
‚Sündenregister‘ des Vereins beim DFB, so dass das Strafmaß
für die zitierte „Tat“ irgendwo variiert zwischen ein paar
Tausend Euronen und ein paar Hunderttausend, entsprechend auch
der „Schaden“ für den die beiden angeblich in Regress genommen
werden sollen.
Die Übertragung dieser Strafe auf die Zuschauer ist ungefähr vergleichbar mit einem Vertrag zu Lasten Dritter. Wenn die Vereine Strafen Dritten in Rechnung stellen, besteht die Gefahr, dass diese Strafen von der Höhe her ausufern. Die beiden Läufer sollten eigentlich nur den Schaden zahlen müssen, den sie unmittelbar verursacht haben. Dieser müsste in diesem Fall bei 0 Euro liegen.
Leider gibt es aber ein Urteil, in dem die Übertragung einer solchen Strafe für den Verein als rechtmäßig angesehen wurde.
- Ich versteh das ganze Konstrukt irgendwie sowieso nicht.
Der eigentliche, unmittelbare Schaden liegt ja bei Null, so
dass der „Schaden“ für den Verein erst dadurch entsteht, dass
er sich der völlig willkürlichen und außerstaatlichen
Gerichtsbarkeit des DFB unterwirft, was natürlich als
Spielregel des DFB durchaus Sinn hat, aber eben keinerlei
sonstigen Belang.
Ich kann jetzt nicht mehr dazu sagen, als dass du Recht hast. Aber du weißt ja auch, dass Fußballfans in diesem Staat keine Lobby haben.
Gruß
Ultra
Hallo Ultra,
Aber du weißt ja auch, dass Fußballfans in diesem Staat keine
Lobby haben.
Haben Serienfans dann eine negative Lobby, oder wen kann ich in Regress nehmen, wenn wieder mal Verbotene Liebe und Marienhof spontan wegen einer Fußballübertragung ausfällt?
Gruß
Markus
Hallo!
Die Übertragung dieser Strafe auf die Zuschauer ist ungefähr
vergleichbar mit einem Vertrag zu Lasten Dritter. Wenn die
Vereine Strafen Dritten in Rechnung stellen, besteht die
Gefahr, dass diese Strafen von der Höhe her ausufern. Die
beiden Läufer sollten eigentlich nur den Schaden zahlen
müssen, den sie unmittelbar verursacht haben. Dieser müsste in
diesem Fall bei 0 Euro liegen.
Meinem Wissenstand nach ist die DFL der eigentliche Veranstalter dieser Begegnungen, und betraut dann die einzelnen Vereine/Kapitalgesellschaften per Vertrag mit der Ausrichtung der Veranstaltung. Dass nun für „Mängel“ bei dieser Ausrichtung zwischen den beiden Vertragsparteien in willkürlicher Höhe Konventionalstrafen festgelegt werden, das ist vollkommen ok, dass der Ausrichter diese Strafen aber 1 zu 1 an Besucher der Veranstaltung weitergeben kann, ohne dass erstmal eine konkrete Schadenshöhe ermittelt werden muss, das ist ja ziemlich absurd. Eigentlich ein geniales Geschäftsmodell … oder darf das nur die Mafia?
Leider gibt es aber ein Urteil, in dem die Übertragung einer
solchen Strafe für den Verein als rechtmäßig angesehen wurde.
Hab jetzt auch so ein Urteil gefunden:
http://ballmann.wordpress.com/2009/07/12/fusball-ist…
Krass, die Begründung:
Sind sowohl die haftungsbegründende Handlung als auch die Vorbelastung des Geschädigten kausal für den Schaden, so können sie sich zu einer Gesamtursache verbinden, auch wenn der Schaden ohne die Vorbelastung nicht oder nicht in der letztlich eingetretenen Höhe entstanden wäre.Nach ständiger Rechtsprechung entlastet eine besondere Schadensanfälligkeit eines Geschädigten den Schädiger nicht davon, den vollen Schaden tragen zu müssen.
Für das völlig gleiche Tun zahlt also ein Hoffenheim-Fan 1000 Euro, während bspw. ein Dresden-Fan 100.000 zahlt. Und die Entscheidung darüber trifft die Gerichtsbarkeit des DFB nach Gutdünken. Das kanns in einem Rechtsstaat doch wirklich nicht sein.
Ist das eigentlich die einzige Entscheidung geblieben oder gibts doch noch höherinstanzliche Urteile dazu?
_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _