Wenn das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung aufträgt, dass sie nachbessern muss (wie z. B. jetzt bei Hartz IV) sich die Regierung daran aber nicht halten würde, was passiert dann - also was sind die Konsequenzen?
Was ein nichtiges Gesetz konkret bedeutet? Niemand muss sich
daran halten, es gibt dieses Gesetz praktisch nicht.
ah ja, wenn die Bundesregierung also bis Ende 2010 das ALG II nicht nachbessert, dann gibt es das Gesetz nicht und die Hartz-IV-Empfänger bekommen gar kein Geld mehr ?!?
Die Antwort ist also völliger Blödsinn. Ich muss allerdings bekennen, dass ich mir mit der Lösung auch nicht sicher bin. Evtl. würde es dann einen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch geben. Nur wie hoch wäre der ? Eine wirklich interessante Frage !!!
Du behauptest, die verfassungswidrigen Teile werden zum 1.1.11 NICHTIG.
Verfassungswidrig sind aber (u.a.) gerade die Regelsätze in ihrer konkreten Form.
Wenn Du recht hast, gibt es also ab 1.1.11 keine gültigen Regelsätze mehr (wenn der Gesetzgeber es versäumt nachzubessern, klar, darum geht es hier ja).
Dann frage ich Dich: Was würde dann ab 1.1.11 gelten?
Ich sage offen, dass ich es nicht genau weiß. Aber Deine Lösung, dass diese nichtig sind und dann gar keine Regelsätze mehr gelten, die kann einfach nicht korrekt sein.
Du behauptest, die verfassungswidrigen Teile werden zum 1.1.11
NICHTIG.
Verfassungswidrig sind aber (u.a.) gerade die Regelsätze in
ihrer konkreten Form.
Wenn Du recht hast, gibt es also ab 1.1.11 keine gültigen
Regelsätze mehr
Nein, das stimmt einfach nicht. Verfassungswidrig sind die Teile des Gesetzes, in denen konkrete Zahlen genannt sind. Weil diese Zahlen zu niedrig sind, sind sie mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar. Dass jeder aber Anspruch auf Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat, „insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben“, das ist und bleibt Gesetz.
Was passiert also nächstes Jahr, falls es keine Neuregelung geben sollte? Nach Deiner Logik würde gar nichts gezahlt werden, obwohl im Gesetz klar drin steht, dass etwas gezahlt werden muss - und auch wie viel es zu sein hat, zwar nicht konkret in Zahlen, aber der Maßstab ist klar vorgegeben.
Und wenn der alte, ein nur geringfügig höherer oder gar ein niedrigerer Satz gezahlt werden wird, werden Millionen ALG-II-Bezieher dagegen klagen und Rechtbekommen, weil die Sätze nun einmal rechstwidrig sind. Stellen wir uns einfach mal vor, der Gesetzgeber würde die Sätze jetzt in 5-Euro-Schritten erhöhen, dann ginge das Spiel so lange, bis das Bundesverwaltungsgericht irgendwann mal sagen würde: „Jetzt ist es genug“, und das Bundesverfassungsgericht würde dem zustimmen.
Verfassungswidrig sind die
Teile des Gesetzes, in denen konkrete Zahlen genannt sind.
Weil diese Zahlen zu niedrig sind, sind sie mit dem
Sozialstaatsprinzip unvereinbar.
okay, ich breche die Diskussion ab.
Ich hatte gedacht, Du hättest das Urteil gelesen - hast Du offensichtlich nicht.
Dass das BVerfG NICHT gesagt hat, dass die Zahlen zu niedrig sind und deshalb (!) mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind, weiß sogar derjenige, der die Berichterstattung in der BILD aufmerksam verfolgt hat.
scheint so als hätten sich einige hier in etwas verrannt…
Ich bin der Ansicht, sollte die Bundesregierung nicht nachbessern, wird ab dem 1.1.11 alles weiterlaufen wie bisher, mit der Ausnahme das der Bundesregierung eine beispiellose Welle von Klagen von HartzIV empfägern drohen würde -> Denn die hätten im Falle eines Falles gute Chancen von Sozialgerichten Recht zu bekommen.
Und das würde dann von Monat auf Monat so weitergehen, was enorme Kosten verursachen würde etc. pp. Also ist es im Sinne der Bundesregierung das Gesetz zu ändern. So weit meine Ansicht.