Kosten Tierheim

Hallo liebe Community

Angenommen jemand hat ein Haustier, sagen wir mal eine Katze, und die läuft weg. Der Katzenbesitzer wäre darüber sehr traurig gewesen und beschliesst nach einer gewissen Zeit, sagen wir mal min 2 Monaten, eine neue Katze zu holen. Da er ja tierlieb ist, geht er ins Tierheim. Im Tierheim ist, rein zufällig, seine eigene Katze, die beim abhauen von einem Auto angefahren wurde und daher der Katze ein Bein amputiert wurde. Nichts desto trotz entscheidet sich der tierliebe Katzenfreund dazu, seine alte, nun dreibeinige, Katze aus dem Tierheim mitzunehmen und ihr ein gutes Zuhause zu geben.

Beim abholen der Katze aus dem Tierheim musste der Tierfreund nichts unterschreiben.

Nehmen wir mal an, 4 Wochen danach, kommt ein Brief ins Haus mit ner Rechnung von der Amputation des Beins der Katze in einem nicht unerheblichen Betrag.

Ist der Tierfreund dazu rechtlich verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen? Der Auftraggeber der OP ist ja alleinig das Tierheim?

Ich bin gespannt und danke Euch für die Antworten

Grüße

Ja, §§ 683 S. 1, 677 BGB.

Gut, dass das ein fiktiver Fall ist. Wenn der Fall nämlich echt wäre, würde ich mich bestimmt ein bisschen ärgern über den ach-so-lieben Tierfreund, der sich quasi selbst dafür lobt, dass er seine eigene Katze zurücknimmt, obwohl sie doch jetzt verkrüppelt ist, und der offenbar ernsthaft erwägt, die Kosten für die lebensrettende OP nicht zu bezahlen.

Hallo,

Gut, dass das ein fiktiver Fall ist. Wenn der Fall nämlich
echt wäre, würde ich mich bestimmt ein bisschen ärgern über
den ach-so-lieben Tierfreund, der sich quasi selbst dafür
lobt, dass er seine eigene Katze zurücknimmt, obwohl sie doch
jetzt verkrüppelt ist, und der offenbar ernsthaft erwägt, die
Kosten für die lebensrettende OP nicht zu bezahlen.

also da bin ich der Meinung man muss das Geld auch haben.

Wenn du vielleicht ein Rentern, alleinerziehend oder ein Mensch mit geringen Einkommen bist, kannst du dir die 500 Euro für die Katzen OP eben nicht einfach so leisten. Und das ist dann halt Pech für Miezi. Aber ich gehe nicht zur Tafel, meine Katze vors Auto gelaufen ist. Und in diesem Fall laß ich mich jetzt gerne als Tierhasser beschimpfen. Oder bist du der Meinung man darf nur ein Haustier halten, wenn man über 2000 netto im Monat hat?

Gruß Lulea

Hallo,

sicher, man muss das Geld auch haben. Allerdings sollte man, wenn man sich nun entschließt ein Tier zu halten, diesem auch in guten und schlechten Zeiten beistehen - und sich evtl. auch finanziell darauf einstellen. Was hätte der Tierhalter denn gemacht, wenn er das Tier angefahren am Straßenrand gefunden hätte. Einfach verrecken lassen oder mit ihr in die Tierklinik gefahren und sie dort operieren lassen? Nur weil das Tierheim in Interesse der Katze und des Eigentümers gehandelt hat, ist man aus der Verantwortung raus?
Wenn ein Tier im Tierheim ärztlich behandelt werden muss, wer bezahlt denn die OP? Und woher bekommt das Tierheim das Geld dafür?
Ein Tier zu halten bedeutet auch, dem Tier in schlechten Zeiten zur Seite zu stehen und nicht nur sein Vergnügen darin zu suchen - es ist etwas, dass in beide Richtungen geht und keine Einbahnstraße.
Ich pflichte Levay bei… gut dass es sich nur um einen fiktiven Fall handelt, sonst würde auch ich mich ärgern.

Gruss

Iru

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Rechtlich gesehen ist dein Einwand, dass der Eigentümer das Geld vielleicht einfach nicht hat, irrelevant.

Was die Moral angeht: Es ist nun sehr spekulativ, ob das Geld wirklich nicht aufzubringen ist. Aber darum geht es in der Frage ja auch gar nicht. Es würde, wenn der Fall nicht fiktiv wäre, nach einer Möglichkeit gesucht, das Geld gar nicht zu bezahlen. Wenn man so wenig Geld hat, kann man z.B. auch Ratenzahlung anbieten. Selbst 10 Euro pro Monat sind mehr als nichts, und das sollte die Katze einem doch wert sein.

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Hallo Irubis,

jetzt werden wir langsam sehr off topic :smile:

Also wenn ich eine Katze hätte und diese würde angefahren werden, dann würde ich in die Tierklinik fahren. Wenn die Op dann aber viel Geld (ich kann dir jetzt keinen Betrag nennen, aber vor Weihnachten wäre die Grenze deutlich niedriger) kosten würde, dann müsste die Katze leider eingeschläfert werden.

Klar in Guten wie in schlechten Zeiten. Aber ich habe nicht einfach mal 500 Euro einfach so. Ich bin alleinerziehend mit Kind und muss uns selber versorgen.
Und ich verschulde mich nicht für ein Tier, dass dann vielleicht doch bald stirbt.

Ich stehe auch ganz fest zu dieser Meinung und kann meiner Katze nur wünschen immer schön nach links und rechst zu schauen, wenn sie über die Straße geht.

Aber ich denke mir, lieber spende ich einmal im Jahr Geld an bedürftige Menschen, statt einem Tier 500 Euro zu schenken.
Da setzte ich meine Schwerpunkte anders.

Gruß Lulea

Alles schön und gut, aber mit der Einstellung sollte man dann eben kein Tier halten. Und für Katzen gibt es Versicherungen, so dass gar nicht erst der Eindruck entsehen muss, man müsse reich sein, um sich eine halten und auch angemessen darum kümmern zu können.

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jaja…sag das mal den hartz 4 Empfängern.

Auch 8 Euro im Monat sind viel, wenn man das Geld nicht hat.

Und mir ist ein Tier nicht so wichtig wie ein Mensch oder mein Kind. Und in erster Linie müssen die versorgt sein.

Daher laß ich meine Katze auch einschläfern, wenn sie schwer krank oder verletzt ist.

Gruß
Lulea

Also wenn ich eine Katze hätte und diese würde angefahren
werden, dann würde ich in die Tierklinik fahren. Wenn die Op
dann aber viel Geld (ich kann dir jetzt keinen Betrag nennen,
aber vor Weihnachten wäre die Grenze deutlich niedriger)
kosten würde, dann müsste die Katze leider eingeschläfert
werden.

Hi!

Das finde ich jetzt extrem krass! Der Weihnachtsbaum, das Essen und die Geschenke sind wichtiger als das Leben des Haustiers! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Wer nicht bereit ist, für sein Haustier auch mal Opfer zu bringen (was ich gut nachvollziehen kann), sollte sich keins anschaffen. Und wer das nicht finanzieren kann, sollte es auch sein lassen.

Der fiktive Katzenbesitzer in diesem Fall hat eben nicht angemessen auf sein Tier aufgepasst. Jetzt ist ein Unfall passiert und er ist auch moralisch dazu verpflichtet, für die Folgekosten aufzukommen.

Wer dort versucht, sich aus der Affaire zu ziehen, setzt demnächst auch noch die demenzkranke Oma anonym vor dem Altenheim aus. Oder verabreicht eine Überdosis Schlaftabletten??? Hauptsache der Urlaub / Weihnachten ist gerettet.

Gruß

Anne

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Wer dort versucht, sich aus der Affaire zu ziehen, setzt
demnächst auch noch die demenzkranke Oma anonym vor dem
Altenheim aus. Oder verabreicht eine Überdosis
Schlaftabletten??? Hauptsache der Urlaub / Weihnachten ist
gerettet.

Ne, um die demenzkranke Oma in einem guten und freudnlichen Heim unterbringen zu könne, muss eben an vielem gesparrt werden. Und da sind Dinge wie eine Katzen Op halt nicht drin.

Aber wer so viel Geld für die Katze ausgibt, stand noch nie mit einem kleinen Kind vor der Tafel, weil das Geld einfach nicht langt.

Ich weiß vowon ich rede. Und im Krieg würde ich diese besagte Katze sogar essen :smile:
Mach ich mich jetzt total unbeliebt?

Gruß Lulea

Gruß

Anne

Hallo,

Wer dort versucht, sich aus der Affaire zu ziehen, setzt
demnächst auch noch die demenzkranke Oma anonym vor dem
Altenheim aus. Oder verabreicht eine Überdosis
Schlaftabletten??? Hauptsache der Urlaub / Weihnachten ist
gerettet.

Mannomann,
wenn das so weitergeht, sind wir bald bei der Euthanasie von Rentnern angelangt.

Gruß:
Manni, (der vor kurzem für seine vegiftete Katze 900 EUR für eine Woche Tierklinik intensiv ausgegeben hat)
Die Katze hat sich erholt und macht uns Freude nach wie vor.
Man muß das Geld aber dafür haben.

Hallo,

Beim abholen der Katze aus dem Tierheim musste der Tierfreund
nichts unterschreiben.

Nehmen wir mal an, 4 Wochen danach, kommt ein Brief ins Haus
mit ner Rechnung von der Amputation des Beins der Katze in
einem nicht unerheblichen Betrag.

Ich meine, daß eine weggelaufene Katze vllt. „herrenlos“ war.
Das Tierheim hätte diese Katze auch einschläfern können.

Gut, daß sie das nicht getan haben, aber ich meine, daß das zu den unvermeidlichen Allgemeinkosten eines Tierheims zählt.

Gruß:
Manni

Zweifel in zwei Punkten … unmoralisch gedacht
Hallo,

Ja, §§ 683 S. 1, 677 BGB.

x Bei einem ungechippten frei herumlaufenden, quasi „herrenlosen“ Tier grundsätzlich oder im Nachhinein von einer Geschäftsführung ohne Auftrag auszugehen? Der Handelnde (Tierheim oder anderer) muss eher davon ausgehen, dass er auf eigenes Risiko und eigene Kosten die OP beauftragt.

x „…Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn…“:
Könnte der Handelnde dies in irgendeiner Weise annähernd beurteilen? Z.B. die finanziellen Interessen und Möglichkeiten * eines fiktiven Besitzers (den es vielleicht nicht gibt)? Die daraus mutmaßliche Notwendigkeit zur GoA? Bei einem „herrenlosen“ Tier? Inwieweit darf man Eigeninteresse dagegen halten?

GoA zum damaligen Zeitpunkt der Ereignisse würde ich anzweifeln.

Angenommen, das Tier wäre gechippt, der Besitzer ermittelt: Dürfte das Tierheim einfach so eine OP veranlassen?

Grüße
Tommy

* die Art der Behandlung oder Einschläfern.

„Rechtlich gesehen ist dein Einwand, dass der Eigentümer das Geld vielleicht einfach nicht hat, irrelevant.“

Verhältnismäßkeit spielt hier sicherlich auch eine Rolle

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Hallo!

Ne, um die demenzkranke Oma in einem guten und freudnlichen
Heim unterbringen zu könne, muss eben an vielem gesparrt
werden. Und da sind Dinge wie eine Katzen Op halt nicht drin.

Und Haustierhaltung auch nicht.

Aber wer so viel Geld für die Katze ausgibt, stand noch nie
mit einem kleinen Kind vor der Tafel, weil das Geld einfach
nicht langt.

Wer kein Geld hat, um sein Kind ausreichend zu ernähren, sollte nicht auch noch Haustiere halten. Denn die sind auch ohne OP nicht gerade billig.

Und wer aus reiner Not mit seinem Kind vor der Tafel in der Schlange stehen muss, sollte mal überlegen, wo das nötige Geld an anderer Stelle verpulvert wird. Auf dem Prüfstand sollte dann z.B. legale Drogen und Luxusgüter stehen. I.d.R. reicht das Geld der ARGE zumindest zum Essen aus. Dass es an anderen Stellen überall fehlt, weiß ich auch. Aber zum Sattwerden reicht es.

Ich weiß vowon ich rede. Und im Krieg würde ich diese besagte
Katze sogar essen :smile:
Mach ich mich jetzt total unbeliebt?

Nein, machst du nicht. Haustiere als Nutztiere zu halten ist aber ein ganz anderes Thema. Wobei ich nicht glaube, dass dabei eine Katze als Fleischfresser ein lohnenswertes Tier wäre. Da wären Karnickel günstiger.

Ich finde es aber trotzdem krass, ein Tier, das den Platz eines Familienmitglieds eingenommen hat (inkl. Kuschelei auf dem Sofa) später wie ein Nutztier zu schlachten und zu essen. Da sollte man schon unterscheiden.

Wie es auch sei: Wer heutzutage ein Haustier anschafft, muss sich darüber im Klaren sein, dass dieses Tier nicht nur fressen und sch… wird, sondern auch mal krank werden, einen Unfall haben oder sogar Schäden verursachen kann. Ganz ähnlich wie bei einem Auto. Es reicht nicht, nur das Geld für Anschaffung und Futter (Benzin) zu haben. Es muss auch Geld für die Folgekosten da sein. Ein kaputtes Auto kann auch ruhig mal einen Monat auf die Reparatur warten, ein verletztes oder krankes Tier kann das nicht. Wer das nicht kann, kann sich diesen Luxus eben nicht leisten. Punkt!

Und das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass man im Krieg in einer Hungersnot jedes herumlaufende Tier u.U. abknallen und aufessen würde. Wir leben jetzt in Frieden und solches Handeln gehört jetzt hier nicht hin.

Gruß

Anne

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Hallo,

mal ne ganz blöde Frage eingelegt. Warum wurde das verschwundene Tier nicht vorher im Tierheim aufgespürt. Unser Tierheim hier kann jeden Tag nach Fundtieren abgefragt werden. Warum hat es 2 Monate gedauert bis man erkennt, dass im betreffenden Tierheim das eigene Tier sitzt?

Um welche Summe geht es überhaupt?

Und wenn das Tier vom Besitzer angefahren gefunden werden würde, würde der Tierliebhaber denn dann nicht auch zum Tierarzt gehen? Und die Katze operieren lassen und dann auch die Kosten tragen müssen?

Grüße Ute

Hallo!

Ich meine, daß eine weggelaufene Katze vllt. „herrenlos“ war.
Das Tierheim hätte diese Katze auch einschläfern können.

Ja, aber in Tierheimen arbeiten meist tierliebe Leute, die so etwas möglichst vermeiden.

Gut, daß sie das nicht getan haben, aber ich meine, daß das zu
den unvermeidlichen Allgemeinkosten eines Tierheims zählt.

Sicher. Ich denke, der große Unterschied war, dass der Tierhalter (oder seine Katze) verraten hat, dass es sein Tier ist.

Soweit ich informiert bin, bekommt man im Tierheim kein Tier kostenlos vermittelt. Der normale „Kunde“ bezahlt eine Pauschale pro Tier, womit solche Kosten bestritten werden. Hier war es aber der Altbesitzer der Katze, der sein Tier zurückbekam. Da ist es doch richtig, dass er die Auslagen für sein Tier auch bezahlt. Dafür musste er vermutlich keine Vereinbarung irgendwelcher Art unterschreiben, die das Tierheim für fremde Abnehmer von Tieren oft bereithält (Regelungen bezüglich Haltung, Besuchsrecht bzw. Kontrolle der Tierhaltung durch Mitglieder etc.).

Der Katzenhalter hätte also allen Kosten aus dem Weg gehen können, wäre er nie im Tierheim aufgetaucht.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

bisher dachte ich, ich bitte wenn ich falsch liege um Aufklärung, dass es nur den Elternunterhalt gibt, der berechnet wird. Müssen den tatsächlich auch Enkel für die Oma zahlen? Wenn nein, warum wird dann nicht der Staat bemüht.

Wir sind grade an dem Punkt an dem Schwiegermuttern bald ins Pflegeheim muss, wir, dass heisst mein Mann und ich und seine Brüder müssen zahlen, was berechnet wird. Von unseren (nicht vorhandenen) Kindern habe ich nicht gelesen, dass sie für Oma eintreten müssen.

Grüße Ute

Wir sind grade an dem Punkt an dem Schwiegermuttern bald ins Pflegeheim muss, wir, dass heisst mein Mann und ich und seine Brüder müssen zahlen, was berechnet wird. Von unseren (nicht vorhandenen) Kindern habe ich nicht gelesen, dass sie für Oma eintreten müssen.

Die Brüder/Geschwister müssen schon mal überhaupt nichts zahlen!
Kinder u. Schwiegerkinder nur nach großzügigem Selbstbehalt und Schonvermögen!
MfG ramses90

x Bei einem ungechippten frei herumlaufenden, quasi
„herrenlosen“ Tier

Die Katze war nicht herrenlos.

Tier grundsätzlich oder im Nachhinein von einer
Geschäftsführung ohne Auftrag auszugehen?

Das hat doch nichts mit „grundsätzlich oder im Nachhinein“ zu tun. Der Anspruch entsteht entweder sofort oder gar nicht.

Der Handelnde
(Tierheim oder anderer) muss eher davon ausgehen, dass er auf
eigenes Risiko und eigene Kosten die OP beauftragt.

Ich nehme an, damit willst du nur sagen, dass die GoA nicht greift, denn dass bis dahin Kosten entstehen, ist klar; andernfalls könnte es ja keinen Aufwendungsersatzanspruch geben. Allerdings ist das dann ja auch nur die Wiederholung der Behauptung, nicht so sehr die Begründung.

x „…Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen
Willen des Geschäftsherrn…“:
Könnte der Handelnde dies in irgendeiner Weise annähernd
beurteilen?

Du kannst doch nicht ein Tatbestandsmerkmal nennen und dann in einer Scheinsubsumtion nach etwas ganz anderem fragen. Die richtige Frage an dieser Stelle lautet eben: Interesse + Wille?

Und ja, wieso denn nicht?

Z.B. die finanziellen Interessen und Möglichkeiten
* eines fiktiven Besitzers (den es vielleicht nicht gibt)? Die
daraus mutmaßliche Notwendigkeit zur GoA? Bei einem
„herrenlosen“ Tier? Inwieweit darf man Eigeninteresse dagegen
halten?

Da der wirkliche Wille des Eigentümers, den es ja nun mal gab, nicht erforschbar war, zählt der mutmaßliche Wille. Der ist für mich auf Lebenserhaltung gerichtet, wenn medizinisch möglich und sinnvoll. Die bloße Möglichkeit, dass der Eigentümer das aus finanziellen Gründen nicht will, ändert daran m.E. nichts.

Was das Eigeninteresse angeht, so sei noch auf § 679 BGB verwiesen. Irgendwo habe ich mal einen recht ausführlichen Text darüber gelesen, ob tierärztliche Behandlungen darunter fallen, leider finde ich den nicht mehr.

Hallo an alle

Also die fiktive Frage betrifft eine fiktive Personen die im fiktiven Hartz 4 Dschungel lebt!

Und die fiktive Rechnung beträgt den fiktiven Betrag von 800EUR!