man hätte z.B. die Gelegenheit, jemanden auf frischer Tat bei einer Art von versuchter Sachbeschädigung bzw. Belästigung zu fotografieren (z.B. Jugendliche die seit Wochen an mehrere Wohnungen tags und nachts Schnee- und Eisbälle an die Fenster werfen).
Wie ist die Rechtslage? Darf man die potentiellen Täter fotografieren oder verstösst das gegen die Persönlichkeitsrechte der Täter?
Bzw. was könnte passieren, wenn man die Fotos der Polizei zu Ermittlungszwecken zur Verfügung stellen würde?
Wie ist die Rechtslage? Darf man die potentiellen Täter
fotografieren oder verstösst das gegen die
Persönlichkeitsrechte der Täter?
Bzw. was könnte passieren, wenn man die Fotos der Polizei zu
Ermittlungszwecken zur Verfügung stellen würde?
fotografieren und veröffentlichen sind zwei verschiedene Dinge, denn das eine ist unproblematisch, nur das andere kann die Rechte des Abgebildeten verletzen.
man hätte z.B. die Gelegenheit, jemanden auf frischer Tat bei
einer Art von versuchter Sachbeschädigung bzw. Belästigung zu
fotografieren (z.B. Jugendliche die seit Wochen an mehrere
Wohnungen tags und nachts Schnee- und Eisbälle an die Fenster
werfen).
Wie Steve richtig schreibt: fotografieren kann man.
Aber zu welchem Zweck sollen die Fotos dienen? Versuchte Sachbeschädigung oder versuchte Belästigung mit Schneebällen suche ich im StGB vergebens. Man kann natürlich jemanden wegen Schneeballwerfens ohne weitere Schäden anzeigen, aber man muss dann damit rechnen, dass der aufnehmende Polizist einen Lachanfall bekommt und einen anschließend rausschmeisst.