Dieser weitaus freundlicheren Aufforderung möchte ich gerne nachkommen.
Der Sinn meiner durchaus realitätsnahen Fragestellung betrifft folgende Tatsache:
Wer eine Prozesskostenhilfe benötigt, hat in der Regel ein geringes Einkommen, und die PKH soll ihm helfen, sich nicht nur gegen eine Klage zu wehren, sondern auch Hilfe zu erhalten, wenn er selbst gezwungen wird, sich mit einer Klage sein Recht zu verschaffen.
Nun kann er vor einem Antrag auf PKH sich aussergerichtlich bemühen, um die immer mit finanziellen Risiken behaftete Klage zu vermeiden. Läßt der Gegner es darauf ankommen und ist dieser auch nicht zu einem möglichen und zweckdienlichen entsprechenden Kompromiss bereit, bleibt also nur die Klage.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt weiss der Gegner bereits, worum oder um welche Summe es genau geht und kann sich darauf einstellen. Er könnte nachgeben oder sich vergleichen.
Doch dem anderen bleibt nun in meinem Beispiel nur die Klage als allerletzte Möglichkeit.
Er beantragt also die PKH und reicht alle notwendigen Unterlagen wegen seiner Einkommenssituation bei Gericht ein - sei es über einen Rechtsanwalt oder ohne diesen, also allein.
Das Gericht prüft alles, und es wird auch geprüft, ob die Klage überhaupt eine Aussicht hat - als Voraussetzung für eine Bewilligung der PKH.
Jetzt zum eigentlichen Sinn meiner Fragen:
Wenn ein Anwalt die PKH einreicht, entsteht bereits eine Geschäftsgebühr.
Bei Ablehnung der PKH muß der Mandant dafür aufkommen.
Das ist auch einzusehen.
Aber: wenn es nur die Möglichkeit gibt, eine Bewilligung mit dem Einreichen eines Klageentwurfs zu begründen, der nach einer möglichen Bewilligung automatisch als Klage anhängig wird, hat das problematische Folgen:
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Es entstehen unmittelbar bei der Gegenseite Gebühren (Anwalt etc.)
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Wenn sich inzwischen, was in der Praxis passieren kann, der Hauptklagegrund im Wesentlichen soweit erledigt hat, dass eine Klagefortführung unnötig geworden ist, z.B. wurden Daten im Internet unerlaubt verbreitet und sind nun doch im Wesentlichen klammheimlich von der Gegenseite gelöscht worden, kann die nun direkt anhängige Klage ja nur noch zurückgezogen werden - aber zumindest die Anwaltskosten und vielleicht weiteren Kosten der Gegenseite muß der Geringverdiener auf jeden Fall tragen. Das sind dann inzwischen eine gewisse Geschäftsgebühr plus Verfahrenskosten der anderen Seite.
Zwar deckt die PKH immer noch die eigenen Kosten ab, aber die andere Seite bittet zur Kasse bei Klagerücknahme und wer weiß, vielleicht fällt sogar eine gewisse Gerichtsgebühr an bei einer Rückname(?).
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Da kann es vielleicht geraten sein, die an sich entbehrliche Klage dennoch durchzuführen, um vielleicht durch einen Prozessgewinn dann nicht diese sinnlosen Kosten zu tragen, sofern es nicht zu einem Vergleich kommt, was nun das beste hier wäre.
Doch wird man diese nun zwangsweise zu führende Klage nicht ohnehin verlieren, wenn die Gegenseite letztlich dann beweist, dass es gar keinen Grund gibt zur Klage?
Ich meine ja. Und dann entstehen nicht nur die ebengenannten Kosten, sondern u.U. eine weitere Anwaltsgebühr - die Termingebühr.
–Bleibt noch eine andere Möglichkeit: Den Antrag samt Klageentwurf rechtzeitig zurückzuziehen, weil das ganze keinen echten Sinn mehr hat, sondern in uferlose Kosten ausarten kann - aber dann muß der eigene Anwalt mit Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr bezahlt werden, - von jemanden, der eigentlich nur sein Recht wollte und wenig Geld hat und deswegen PKH beantragte.
—Das ist das Dilemma! Ist es also nicht möglich, von vornherein eine PKH - Zusage (oder Absage) zu erhalten durch Beweise und Unterlagen etc. ohne dass es gleich zur Klageanhängigkeit kommen muß?
Das war meine begründete Frage. Das ist doch ein Beispiel, wie es in der Praxis auch passiert! Der eigentlich ohnehin Geschädigte sitzt dann auf erheblichen Kosten.
Gibt es also keine bessere Lösung als die automatische Klageanhängigkeit bzw. was wäre sonst möglich?? Ich glaube, dass dies auch einen Rechtsanwalt interessieren könnte. Es geht mir doch nicht darum, die Gebühren für einen Anwalt zu umgehen sondern es geht mir um das oben beschriebene Praxisbeispiel, das reale Probleme zumindest für Geringverdiener bei der PKH-Beantragung macht.