Ich bin an der Miete eines Gewerberaumes interessiert, der jedoch erst in 1 Jahr zur Neuvermietung ansteht. Der Vermieter hat mir zwar mündlich zugesagt, daß er mir den Raum gerne weitervermieten wird, ich würde diese Zusage jedoch gerne schriftlich fixieren. Welche wichtigen Details gehören denn in so einen Vorvertrag und inwieweit ist dieser auch tatsächlich bindend, falls sich etwa ein anderer Interessent findet, der dem Vermieter dann doch noch als Mieter lieber ist?
Ich weiß nicht so recht, ob es sinnvoll ist, jetzt schon einen Mietvertrag abzuschließen. Es kommt halt darauf an, was dort getan werden soll. Üblicherweise muß in den Vormietvertrag alles rein, was später wirksam sein soll = vollwertiger Mietvertrag!. Einzig der Mietbeginn ist ggf. offen formuliert sein (macht man zB bei Neubauten, wenn zB Lidl einen SB-Markt anmietet und die Fertigstellung im Sommer 2000 ist).
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