Rückzahlung von Unterhalt

Hallo, wie ist es wann man nicht genug verdeint um den kompletten Unterhalt für sein Kind zuzahlen und das Jugendamt einen Teil davon übernimmt, muss man das Geld dem Jugendamt dann später zurückzahlen?

Ja.

Genau so kurz wie deine Frage.

Gruß
Selorius

Hallo,

wie ist es wann man nicht genug verdeint um den
kompletten Unterhalt für sein Kind zuzahlen und das Jugendamt
einen Teil davon übernimmt, muss man das Geld dem Jugendamt
dann später zurückzahlen?

wenn man unverschuldet nicht leistungsfähig ist, muss man den Unterhaltsvorschuss NICHT zurückbezahlen. Das regelt der § 1603 BGB. Allerdings versuchen viele Jugendämter - wegen der leeren Kassen - Gelder wieder einzutreiben, obwohl der Unterhaltspflichtige nicht bezahlen muss.

Bitte unbedingt: keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Damit erkennt man die Schulden an, obwohl ansonsten der § 1603 BGB greifen würde.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Ja.

Genau so kurz wie deine Frage.

genauso falsch ist Deine Antwort, wie sie kurz ist.

Wenn man unverschuldet nicht leistungsfähig ist, muss man den Unterhaltsvorschuss NICHT zurückbezahlen. Das regelt der § 1603 BGB. Allerdings versuchen viele Jugendämter - wegen der leeren Kassen - Gelder wieder einzutreiben, obwohl der Unterhaltspflichtige nicht bezahlen muss.

Bitte unbedingt: keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. Damit erkennt man die Schulden an, obwohl ansonsten der § 1603 BGB greifen würde.

Gruß
Ingrid

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