Hallo! Bei einem Mobilfunkanbieter hatte jemand eine Datenoption 1 GB zugebucht, diese fristgrecht gekündigt und sie wurde auch seitens des Anbieters fristgerecht abgestellt. Aufgrund eines Systemfehlers seitens des Anbieters wurde die Option erneut zugebucht, in Rechnung gestellt und der entsprechende Betrag auch abgebucht. Der Anbieter will nun nur eine Gutschrift buchen und das Geld nicht zurücküberweisen. Muss man das akzeptieren? Danke!
Hallo,
der Einfachheit halber: Bei laufendem Vertrag, wo ist das Problem? Andererseits kann man auf Rückbuchung bestehen, macht nur unsäglich mehr Arbeit für beide Seiten.
Gruß
Selorius
Hallo, das problem ist das man ^^ ungefähr 30 Jahre braucht um die EUR 9,90 Gutschrift abzutelefonieren^^ (Grundgebühr 0; 9ct/min-Tarif, wenigtelefonierer^^) Danke 
Oh je, daran dachte ich nicht. Diesen Betrag telefoniere ich in etwa 4 Tagen ab (trotz Flat)…
Gruß
Selorius
Sofern das Geld per Lastschrift abgebucht wurde, könnte A ja auf die Idee kommen, einfach dieser Lastschrift bei seiner Hausbank zu widersprechen.
Zumindest in den ersten sechs Wochen ist dies ja nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch völlig unproblematisch möglich.
Gruß, Trobi
Zumindest in den ersten sechs Wochen ist dies ja nicht nur
rechtlich, sondern auch praktisch völlig unproblematisch
möglich.
Hallo,
rechtlich kann eine Rückbuchung selbstverständlich problematisch sein und rein praktisch ist die genannte 6-Wochen Frist eine Legende.
Gruß
S.J.
Hallo,
Muss man das akzeptieren? Danke!
nein.
Gruß
S.J.
problematisch sein und rein praktisch ist die genannte
6-Wochen Frist eine Legende.
…die aber gerade in den überarbeiteten Standard-Bank-AGB von November 2009 wieder enthalten ist.
Ich wünsche viel Spaß bei der Diskussion mit dem Mitarbeiter am Bankschalter darüber, ob diese Überarbeitung die BGH-Rechtsprechung korrekt umgesetzt hat oder nicht.
Soviel zum Thema praktisch…
Gruß, Trobi
problematisch sein und rein praktisch ist die genannte
6-Wochen Frist eine Legende.…die aber gerade in den überarbeiteten Standard-Bank-AGB von
November 2009 wieder enthalten ist.
Tja, die sechs Wochen stehen darin, wie schon seit ewig, aber ab wann laufen die denn?
Gruß
C.
Tja, die sechs Wochen stehen darin, wie schon seit ewig, aber
ab wann laufen die denn?
Ja, ja, ab Zugang Rechnungsabschluss. Du bist doch der Bank-Experte. Glaubst Du, dass die überarbeitete Genehmigungsfiktion rechtlich okay ist ? Ich ehrlich gesagt nicht, hätte nur keine Lust mich darüber mit dem Kundenbetreuer am Schalter zu streiten.
gruß, trobi
Tja, die sechs Wochen stehen darin, wie schon seit ewig, aber
ab wann laufen die denn?Ja, ja, ab Zugang Rechnungsabschluss. Du bist doch der
Bank-Experte. Glaubst Du, dass die überarbeitete
Genehmigungsfiktion rechtlich okay ist ?
Ich kann nichts überarbeitetes erkennen; die Regelungen hinsichtlich der Rückgabe von Lastschriften bzw. deren Genehmigung haben sich in den letzten Jahren nicht geändert.
Ich ehrlich gesagt
nicht, hätte nur keine Lust mich darüber mit dem
Kundenbetreuer am Schalter zu streiten.
Worüber sollte man sich streiten? In den AGB steht doch klipp und klar, was Sache ist. Daß Dein KI in dem Zeitraum „6 Wo nach Belastung und 6 Wochen nach Zugang des Abschlusses“ Probleme haben wird, die Kohle wiederzusehen (was an der inkongruenten Frist für die LS-Rückgabe durch KI lt. Lastschriftabkommen liegt), ist nicht Deines.
Gruß
Christian