Aus aktuellem Anlass: Ich habe wg. Zuparkens eines Weges (ich weiß, ich schäme mich auch) ein Knöllchen mit der Ankündigung zum Abschleppen erhalten. Und eine Strafe ist auch dann fällig, wenn der Wagen von eigener Hand wegbewegt wird, was ich auch getan habe. Nun ist das Ganze am 20. Januar passiert, aber bislang kein Bescheid zu mir nach Hause gegangen. Gesetz den Fall ein Brief bleibt weiterhin aus, ab wann darf ich einigermaßen sicher sein, dass ich nicht mehr zur Kasse gebeten werden kann?
Über einen Hinweis würde ich mich freuen! Nun aber keine Wälzer durchackern!
leider hat Francesco die verschiedenen „verjährungsunterbrechenden Handlungen“ vergessen.
Die wichtigste: Die Anhörung des Betroffenen.
soll heißen: Wenn die Behörde den Betroffenen (so heißt das bei OWi’s) zum ersten mal anhört (meistens schriftlich) beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Bei der Sache, die du geschildert hast, ist die Anhörung und die schriftliche Verwarnung ein und dasselbe (Wenn du deinen Fehler einsiehst: zahlen, wenn nicht: antworten)
Gruß
HaWeThie
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