Erbenermittlung in Süddeutschland

Wer hat „Erfahrungen“ mit Nachlaßpflegern und Erbenermittlern in Süddeutschland gemacht, obwohl hier die Erbenermittlung „Sache“ der Nachlaßgerichte ist?

Wer hat „Erfahrungen“ mit Nachlaßpflegern und Erbenermittlern
in Süddeutschland gemacht, obwohl hier die Erbenermittlung
„Sache“ der Nachlaßgerichte ist?

Hi,

ich verstehe Deine Frage ehrlich gesagt nicht? Die Nachlaßgerichte setzen doch sogenannte Nachlaßverwalter ein, der sich dann um die Erbenermittlung kümmert.

Gruß
Tina

Ich verstehe den Sinn der Frage auch nicht. Ein wenig genauer wäre wünschenswert.

ml.

lest doch mal § 1960 BGB, dann wisst Ihr, was ich meine…der Zusatz, daß in Süddeutschland die Nachlaßgerichte für die Erbenermittlung zuständig sind, erübrigt doch ein „Zwischenschalten“ eines Nachlaßpflegers (hat Anspruch auf Vergütung!). Wichtig dabei ist auch, wenn dieser nicht selber auf Erbensuche geht.
Es gibt da in München einen RA, der sich auf solche Dinge „spezialisiert“ hat. Sollte das Nachlaßgericht nicht einen Erbenermittler vom letzten Wohnort des Erblassers wählen, wenn es selbst nicht in der Lage ist, Erben zu ermitteln??? Was wenn es dort genügend Spezialisten gibt?
lg. Bernd

lest doch mal § 1960 BGB, dann wisst Ihr, was ich meine…der

Hast Du auch das gelesen?:

(2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen.

Zusatz, daß in Süddeutschland die Nachlaßgerichte für die
Erbenermittlung zuständig sind,

In Bayern ticken die Uhren zwar immer etwas anders, aber woher bitte schön hast Du das das in Süddeutschland ausschließlich die Nachlaßgerichte für die Erbenermittlung zuständig sind? Ich kenne das so, daß bei unbekannten Erben ein Nachlaßverwalter eingesetzt wird, der in Zusammenarbeit mit dem Gericht die Erben ermittelt.

erübrigt doch ein

„Zwischenschalten“ eines Nachlaßpflegers (hat Anspruch auf
Vergütung!).

Ist halt so, als mein Vater starb war der Nachlaßpfleger ca. 3 Jahre damit beschäftigt die Erben herauszufinden. Aber soooo teuer war das ganze dann auch wieder nicht.

Wichtig dabei ist auch, wenn dieser nicht selber

auf Erbensuche geht.

Dann würde ich mich beim Nachlaßgericht beschweren.

Es gibt da in München einen RA, der sich auf solche Dinge
„spezialisiert“ hat.

Mein Nachlaßverwalter war auch spezialisiert auf Nachlaßverwaltungen / Erbenermittlungen, was willst Du jetzt damit sagen?

Sollte das Nachlaßgericht nicht einen

Erbenermittler vom letzten Wohnort des Erblassers wählen, wenn
es selbst nicht in der Lage ist, Erben zu ermitteln???

Frag doch bei Gericht nach, warum es ausgerechnet diesen Nachlaßverwalter gewählt hat. Hast Du begründete Zweifel an dem Nachlaßverwalter, würde ich diese darlegen.

Was

wenn es dort genügend Spezialisten gibt?

Wie gesagt, frage bei Gericht nach, es könnte ja sein, das diese Spezialisten bereits ausgelastet sind. Aber das ist ja nur eine Spekulation, wenn Du es genau wissen willst, mußt Du das Nachlaßgericht fragen.

Gruß
Tina

Beschwerden beim Nachlaßgericht bringen nichts, besagter Anwalt bekommt seit 12 Jahren Fälle zugeschantzt, obwohl bekannt ist, dass er einen „Spezi“ mit der Erbensuche beauftragt. Fazit: Nachlaßpfleger steckt 12!%, Erbenermittler 20%!, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, macht 40% der Erbmasse, ein!!!
Seit 10 Jahren in München, davor viele Jahre in Leipzig.
Mein ursprüngliches Ansinnen war eigentlich, herauszufinden, wer ebenfalls mit diesen Leuten zu tun hatte.
LG Bernd

Beschwerden beim Nachlaßgericht bringen nichts, besagter
Anwalt bekommt seit 12 Jahren Fälle zugeschantzt, obwohl
bekannt ist, dass er einen „Spezi“ mit der Erbensuche
beauftragt. Fazit: Nachlaßpfleger steckt 12!%, Erbenermittler
20%!, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, macht 40% der
Erbmasse, ein!!!

Seit 10 Jahren in München, davor viele Jahre in Leipzig.
Mein ursprüngliches Ansinnen war eigentlich, herauszufinden,
wer ebenfalls mit diesen Leuten zu tun hatte.

Ich bezweifle, daß Du in einem Forum wie www Leute findest, die genau mit diesen Leuten schon einmal zu tun hatten. Die Frage wäre auch, was Dir das nutzen würde.

An Deiner Stelle würde ich mir fachkundige Hilfe von einem versierten Anwalt holen. Sollte der Nachlaßpfleger (Rechtsanwalt) unkorrekt arbeiten, könnte man auch versuchen über die Anwaltskammer, bei der er ansässig ist, Hilfe zu bekommen.

Gruß
Tina

Beschwerden beim Nachlaßgericht bringen nichts, besagter
Anwalt bekommt seit 12 Jahren Fälle zugeschantzt, obwohl
bekannt ist, dass er einen „Spezi“ mit der Erbensuche
beauftragt. Fazit: Nachlaßpfleger steckt 12!%, Erbenermittler
20%!, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, macht 40% der
Erbmasse, ein!!!

Der Nachlass soll durch eine Nachlasspfleger gesichert werden und den Erben nach Ermittlung zugänglich gemacht werden. Soweit der Nachlass über Gebühr geschmälert wird ist schon fraglich ob dies alles so richtig ist, zumal hier 2 Personen bezahlt werden müssen, obwohl ggf. ein versierter Nachlasspfleger, der seinen Job richtig macht dies auch selbst kann.

So nebenbei:
Ich kenne einen Nachlasspfleger, der sehr spät in diesem Job begonnen hat (mit etwa 55 Jahren) er hat sich selbst in dem Bereich eingearbeitet, hat die deutsche Schrift und auch teilweise polnisch und tschechisch angeeignet um in den Archiven im Osten zurechtzukommen. Er hat sich selbst über die Jahre eine rießige Vermieterdatenbank angelegt. Der Mann war früher Handwerker!

Aber zurück zum Problem. Mag sein, dass Beschweren nicht bringt, solange man das mündlich macht. Man könnte jedoch das Nachlassgericht um schriftliche Stellungnahme bitten und seine Bedenken vortragen. Ist die Antwort unbefriedigend kann man ja eine Etage höher und versucht den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde. An den Gerichten ist man sehr bedacht keine Monopolstellung von Nachlasspflegern/Verfahrenspflgeren etc. aufkommen zu lassen, denn dass schafft Abhängigkeiten. Ganz zu schweigen vom Risiko der Bestechlichkeit über das ich mich hier nicht weiter äußern möchte.

ml