Dringend Hilfe: Neue GbmbH bei bereits vorhandener

Hallo,
ich muss im Rahmen meines SGD-Studiums, Teil REK09A (Unternehmensrecht) folgende Aufgabe bearbeiten:

Im Handelsregister Darmstadt ist seit langem eine „Notiz-Klotz-GmbH“ eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Notiz-Zetteln in allen möglichen Arten (als Klötze, mit Druck etc.). Gesellschafter sind A, B und R. Der Betrieb/die Herstellung ist seit dem Frühjahr 1983 eingestellt.
Die Gesellschaft wurde im Handelsregister nicht gelöscht. Seit Anfang des Jahres 1986 betreiben die gleichen Gesellschafter in Frankfurt/M. mit beträchtlichen Umsätzen Handelsgeschäfte unter der Firma „Notiz-GmbH“, Bürobedarf, Groß- und Einzelhandel“.

Wie ist die GmbH in Frankfurt/M. als juristische Person rechtlich einzuordnen (als neue selbständige GmbH, als Fortbestand der bisherigen GmbH)?

Meine Antwort bisher:
Laut § 1 GmbHG können GmbHs nach Maßgabe der Bestimmungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.
Die GmbH als juristische Person entsteht durch die Eintragung in das Handelsregister. Voraussetzung für die Gründung der GmbH ist der Gesellschaftsvertrag, dieser bedarf die notarielle Form und ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen (§ 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag muss u. a. die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens und den Betrag des Stammkapitals enthalten.

Meines Erachtens handelt es sich bei der Firma „Notiz-GmbH“ um eine neue selbständige GmbH, obwohl die bisherige Firma „Notiz-Klotz-GmbH“ in Darmstadt im Handelsregister nicht gelöscht wurde.
Die Entstehung der „Notiz GmbH“ in Frankfurt setzt im Innenverhältnis den Abschluss eines Gesellschaftervertrages voraus. Laut § 11 Abs. 1 GmbHG entsteht die Firma „Notiz-GmbH“ in Frankfurt erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Sie ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 7 ff. GmbHG). Gegenstand des neuen Unternehmens ist nicht wie bei der „Notiz-Klotz-GmbH“ die Herstellung von Notiz-Zetteln, sondern der Handel mit Bürobedarf.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort richtig liege :smile:)

Ich wäre sehr froh, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte

FAQ ?
FAQ:3138 beachten

FAQ:3138 beachten

Ich habe doch meine Antwort unter die Frage geschrieben und wollte nur wissen, ob ich hier richtig liege :smile:)

Hallo,

ich bin kein MOD, aber aller Erfahrung nach wird dein Beitrag gelöscht. Aber vielleicht hast du Glück und er sieht es anders als ich.

Gruss

Iru