Mal angenommen, jemand hat einen Mobilfunkvertrag bei einem Unternehmen, welches ihm Redefreiheit verspricht.
Der Vertrag läuft bis zum 30.4.2010, eine Kündigung muß ggf. 3 Monate vor Ablauf erfolgen.
Am 30.1.2010 fällt ihm ein, daß er kündigen muß. Er schreibt eine Kündigung und möchte sie dem Betreiber zufaxen. Doch dessen Faxgeräte sind (Monatsende = Kündigungsflut?) permanent besetzt.
Er druckt die Kündigung aus und sendet sie per Post zu.
Der Betreiber bestätigt mit Schreiben vom 6.2. die Kündigung - aber einer anderen Mobilfunknummer unter gleicher Kundennummer.
Der Jemand ruft beim Kundenservice an und teilt mit, daß die Kündigungsbestätigung auf die falsche Rufnummer lautet und bittet um Korrektur.
Diese erhält er auch mit Schreiben vom 9.2., allerdings bestätigt erst zu einem Zeitpunkt ein Jahr später.
Mit anderen Worten: Der Betreiber hat die Kündigung zum 30.1.2010 nicht akzeptiert und verlängert den Vertrag ein weiteres Jahr. Hier die Preisfrage: Welches Datum gilt nun für die Kündigung? Das Datum des Absendens oder des Erhaltens der Kündigung durch den Betreiber?
Das Kündigungsschreiben hat der Betreiber ja offenbar erhalten. Bei Absendung am Samstag, dem 30.1. hat er es wahrscheinlich am 1.2. erhalten.
Kurze Antwort wäre toll… Danke!