Was darf sich die Polizei alles erlauben?

Hallo zusammen!

Gehen wir von folgender Vorgeschichte aus:

Jemand hat vor gut eineinhalb Jahren seinen Führerschein wegen eines geringeren Alkoholverstoßes (0,9 Promille) verloren. Ihm werden allerdings Ausfallerscheinungen angedichtet, so dass er den Lappen 8 Monate los wird. Da er den Führerschein allerdings von Berufswegen benötigte und er seinen Job nicht verlieren will, hält er in der Firma dicht und fährt ohne Führerschein weiter. Natürlich wird er prompt wieder erwischt. Vorläufiges Ende vom Lied: FS zusätzlich 12 Monate weg, dadurch Job weg, Auto Weg, Wohnung weg und insgesamt gut 3000 EUR Strafe (1200 EUR wegen des Alkoholdeliktes und 1200 EUR wegen Fahren ohne Führerschein). Die erste Strafe bezahlt er sofort komplett und für die zweite vereinbart er eine Ratenzahlung zu 30 EUR mtl. (Hat ja nun keinen Job mehr).

Jetzt gehts los:
Die 30 EUR bezahlt er brav bis eines Monats das Geld ein wenig knapp wird und der Dauerauftrag nicht ausgeführt werden kann. Er bekommt natürlich umgehend Post von der Staatsanwaltschaft. Daraufhin ruft er dort an und das Geld wird nachgezahlt. In diesem Gespräch wird ihm allerdings auch mitgeteilt, dass er nun auf neue Post zu warten hätte, da durch die Unterbrechung der Zahlung irgendetwas bei denen im Hause neu angelegt werden müsse (neues Kassenzeichen oder so etc.). „Könnte etwas Dauern“ wird ihm auch noch mit auf den Weg gegeben.
Somit macht er sich auch keine großen Gedanken, dass seit dem Telefonat mittlerweile schon zwei Monate ins Land gegangen sind.
Und jetzt wirds lustig:
Morgens 6:30 Uhr. Der Wecker schellt und er schaut in seiner frisch bezogenen Wohnung in die Augen seiner neuen Freundin und hat vor zu seiner neuen Arbeitsstelle zu gehen (Fahren darf er noch nicht). Alles ist schön. Um 6:40 Uhr allerdings schellt es an der Tür. Wer kann das um diese Zeit sein? Natürlich: Die Polizei. Und warum? Weil er seit zwei Monaten seine Raten nicht bezahlt hat. Klar. Und in der Hand halten sie was? Richtig. Einen Haftbefehl. So musste er also, anstatt zu seiner neuen Arbeitsstelle zu gehen, mit auf die Wache. Auf die Frage warum er im Vorfeld keine Benachrichtigung bekommen habe, wird ihm geantwortet: „Die haben Sie sicher bekommen.“ Ja nee, is klar. Gar nichts hat er bekommen. Aus dem Augenwinkel sieht er, dass auf dem Haftbefehl seine alte Adresse steht, diese durchgestrichen wurde und seine neue handschriftlich daneben geschrieben worden war. Toll! Er verbringt also ganze vier Stunden in einer richtigen, echten Gefängniszelle, denn: wenn er nicht sofort bzw. bis 11:00 Uhr die noch offenen 1080 EUR inkl. 93,50 EUR Mahn- Verzugs- oder was auch immer- Gebühr zahlt, wird er 36 Tage in Ersatzhaft gesteckt. Der Hammer! Er nötigt also seine liebe Frau Großmutter aus dem Bett und netterweise (wie Großmütter so sind) zahlt sie das Geld für ihn ein. Knapp elf Uhr: Er ist wieder auf freiem Fuß und um eine Erfahrung reicher.

„Gut“, denkt er sich „besser Schulden bei meiner Oma, als bei den…(en)“.
Ein paar Tage später erfährt er, dass die Polizei schon bei ihm war, ihn aber nicht angetroffen hat. Statt seiner haben sich die Beamten dann seinen !neuen! Nachbarn zugewendet. !!Zwei mal!!
Jetzt kommen wir zu meinen Fragen:

  1. Wie kann es sein, dass er im Vorfeld keine Benachrichtigung über eine drohende Haft bekommen hat (auch nicht an die alte Adresse)?

  2. Wie kann es sein, dass die Polizei schon zwei mal an seine (aktuelle) Tür geklopft hat und trotzdem die alte Adresse auf dem Haftbefehl steht?

  3. Darf die Polizei bei einer solchen „Lappalie“ (es geht schließlich nur um zwei Monatsraten á 30 EUR) fast alle seine Nachbarn (immerhin 12 Parteien) belästigen, denen sagen, dass sie die Polizei informieren sollen, wenn sie ihn sehen etc.? Bzw. welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Polizei dieses Recht hat?

  4. Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Denn auf sich sitzen lassen will er das eigentlich nicht.

Denn immerhin ist er vor kurzem erst dort eingezogen und hat aufgrund dieser Vorgehensweise der Polizei schon einen richtig schönen Ruf im Haus.

Danke schonmal für Eure Ideen, Anregungen und Hinweise.

Viele Grüße

Der Domi

Hallo,

  1. Wie kann es sein, dass er im Vorfeld keine Benachrichtigung
    über eine drohende Haft bekommen hat (auch nicht an die alte
    Adresse)?

An dieser Stelle sollte man doch mal etwas nachbohren.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn der Verurteilte auf die Ladung zum Antritt der Strafe sich nicht gestellt hat oder der Flucht verdächtig ist.
Wie lief denn der Umzug konkret ab? Hat der Straftäter die Staatsanwaltschaft über seinen Wohnortwechsel informiert - wozu er verpflichtet ist? Oder ist es zumindest denkbar, dass der Postbote den Straftäter an seiner angegebenen („alten“) Adresse nicht angetroffen hat und ein Nachbar ihm erzählt hat, „der wohnt hier gar nicht mehr“ ?

Gruß, Trobi

Auch Hallo,

Ich wills mal kurz machen:

  1. Geldstrafen sind Bringepflicht.
    Wenn man nicht zahlen kann, vereinbart man VORHER Zahlunsgaufschub.

  2. Wenn man umzieht, gibt man vor allem denen, bei denen man in einer Bringeschuld steht, seine neue Adresse an. Der Staatsanwalt ist nicht verpflichtet Wohnadressen herauszufinden.

3.Wenn der Jemand unter der bekannten ladungsfähien Adresse nicht angetroffen wird, gibt es einen Haftbefehl.

  1. Wie die Polizei die Vollzug des Haftbefehls umsetzt, dafür gibt es Regeln.
    Nur das haben die Beamten getan.

Ja, man kannsich beschweren, eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen, wenn man sich sicher ist, selber keine Ursachen für die Zustände gesetzt zu haben.

Fazit:
Wer besoffen und ohne Führerschein unterwegs ist, sollte sich nicht so
mädchenhaft haben.

Rumburak

Hallo,

wir halten fest: der Jemand hat massivst Mist gebaut und die Polizei macht das, was die Staatsanwaltschaft ihr aufgetragen hat. In der Aufzählung sehe ich mindestens eine Partei, die nichts falsch gemacht hat und das ist die Polizei.

  1. Darf die Polizei bei einer solchen „Lappalie“ (es geht
    schließlich nur um zwei Monatsraten á 30 EUR) fast alle seine
    Nachbarn (immerhin 12 Parteien) belästigen, denen sagen, dass
    sie die Polizei informieren sollen, wenn sie ihn sehen etc.?

Das dürfen sie natürlich erst, wenn der Rückstand 30 Mion. beträgt. Als Entschädigung dürfen sie aber ab diesem Betrag das Haus auch aus vollen Rohren ballernd betreten.

Denn immerhin ist er vor kurzem erst dort eingezogen und hat
aufgrund dieser Vorgehensweise der Polizei schon einen richtig
schönen Ruf im Haus.

Und hier erst.

Gruß
C.

  1. Wie kann es sein, dass er im Vorfeld keine Benachrichtigung
    über eine drohende Haft bekommen hat (auch nicht an die alte
    Adresse)?

Normalerweise wird der zu Verhaftende immer 2 Stunden vorher darüber informiert, dass er bald die Freiheit verliert. Ansonsten hätte er ja nicht die Möglichkeit, abzuhauen.
Scherz beiseite: Genau aus den Gründen wird nicht vorgewarnt.

  1. Wie kann es sein, dass die Polizei schon zwei mal an seine
    (aktuelle) Tür geklopft hat und trotzdem die alte Adresse auf
    dem Haftbefehl steht?

Keine Ahnung, da musst du die Polizei fragen.

  1. Darf die Polizei bei einer solchen „Lappalie“ (es geht
    schließlich nur um zwei Monatsraten á 30 EUR) fast alle seine
    Nachbarn (immerhin 12 Parteien) belästigen, denen sagen, dass
    sie die Polizei informieren sollen, wenn sie ihn sehen etc.?
    Bzw. welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die
    Polizei dieses Recht hat?

Nein, es ging nicht um die 2 Monatsraten, es ging um die Restsumme von 1080 €, das Äquivalent zu seiner Freiheitsstrafe. Es ist nunmal so, dass die Restfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist, wenn nicht gezahlt wird. Die Berechtigung, die Nachbarn zu befragen geht aus dem Polizeigesetz des Landes hervor (Generalermächtigung oder Befugnis zur Befragung, je nach Bundesland). Das Befragungsrecht ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft, es reicht der Bezug zur Aufgabenwahrnehmung.

  1. Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Denn auf sich sitzen
    lassen will er das eigentlich nicht.

Dagegen vorgehen kann er, aber ohne Chance. Letztlich hat er sich die Sache selbst eingebrockt.

Ich halte die Vorgehensweise des Betroffenen für ziemlich blauäugig. Er zahlt nicht und lässt zwei Monate verstreichen, ohne dass er sich rührt bzw. nochmals nachfragt. Meines Erachtens nach ist weder das Verhalten der Justiz noch das der Polizei zu beanstanden.

Gruss

Iru

Was darf sich ein Verurteilter alles erlauben?
Hallo,

Jemand hat vor gut eineinhalb Jahren seinen Führerschein wegen
eines geringeren Alkoholverstoßes (0,9 Promille) verloren. Ihm

gering wäre der Verstoß bei unter 0.5 Promille

werden allerdings Ausfallerscheinungen angedichtet, so dass er

Kann gar nicht sein. Zur absoluten Fahruntüchtigkeit fehlen doch ganze 0,2 Promille.

den Lappen 8 Monate los wird. Da er den Führerschein
allerdings von Berufswegen benötigte und er seinen Job nicht
verlieren will, hält er in der Firma dicht und fährt ohne
Führerschein weiter. Natürlich wird er prompt wieder erwischt.

Wie dumm kann ein Mensch denn nur sein? Zum Glück wurde er aus dem Verkehr gezogen. Offensichtlich ist die Fahreignung auch definitiv nicht vorhanden.

Vorläufiges Ende vom Lied: FS zusätzlich 12 Monate weg,

Da ist er aber noch glimpflich davon gekommen.

dadurch Job weg, Auto Weg, Wohnung weg und insgesamt gut 3000
EUR Strafe (1200 EUR wegen des Alkoholdeliktes und 1200 EUR

Die Konsequenzen waren ihm ja wohl bewusst, bevor er einfach ohne Lappen wieder den Zündschlüssel umdrehte.

wegen Fahren ohne Führerschein). Die erste Strafe bezahlt er
sofort komplett und für die zweite vereinbart er eine
Ratenzahlung zu 30 EUR mtl. (Hat ja nun keinen Job mehr).

Jetzt gehts los:
Die 30 EUR bezahlt er brav bis eines Monats das Geld ein wenig
knapp wird und der Dauerauftrag nicht ausgeführt werden kann.
Er bekommt natürlich umgehend Post von der Staatsanwaltschaft.

Selbstverständlich. Weil es alles nicht so wichtig ist, besorgt man sich auch nicht mal eben die 30 Euro oder meldet sich bei Zahlungsausfall sofort, sondern man lässt das einfach schleifen.

Daraufhin ruft er dort an und das Geld wird nachgezahlt. In
diesem Gespräch wird ihm allerdings auch mitgeteilt, dass er
nun auf neue Post zu warten hätte, da durch die Unterbrechung
der Zahlung irgendetwas bei denen im Hause neu angelegt werden
müsse (neues Kassenzeichen oder so etc.). „Könnte etwas
Dauern“ wird ihm auch noch mit auf den Weg gegeben.
Somit macht er sich auch keine großen Gedanken, dass seit dem
Telefonat mittlerweile schon zwei Monate ins Land gegangen
sind.

Immer unter dem Motto „die wollen ja was von mir“. Bloß um nichts kümmern.

Und jetzt wirds lustig:

Lustig ist es schon die ganze Zeit.

Morgens 6:30 Uhr. Der Wecker schellt und er schaut in seiner
frisch bezogenen Wohnung in die Augen seiner neuen Freundin

Er hat sich bereits korrekt umgemeldet, so wei er sich um alles immer zeitnah kümmert?

und hat vor zu seiner neuen Arbeitsstelle zu gehen (Fahren
darf er noch nicht). Alles ist schön. Um 6:40 Uhr allerdings
schellt es an der Tür. Wer kann das um diese Zeit sein?
Natürlich: Die Polizei. Und warum? Weil er seit zwei Monaten
seine Raten nicht bezahlt hat. Klar. Und in der Hand halten
sie was? Richtig. Einen Haftbefehl. So musste er also, anstatt
zu seiner neuen Arbeitsstelle zu gehen, mit auf die Wache. Auf

Irgendwann ist ja auch mal Schluss mit Lustig.

die Frage warum er im Vorfeld keine Benachrichtigung bekommen
habe, wird ihm geantwortet: „Die haben Sie sicher bekommen.“

Benachrichtigung für was? Für die Verhaftung?

Ja nee, is klar. Gar nichts hat er bekommen. Aus dem
Augenwinkel sieht er, dass auf dem Haftbefehl seine alte
Adresse steht, diese durchgestrichen wurde und seine neue
handschriftlich daneben geschrieben worden war. Toll! Er

Na wenn er unter der alten nicht mehr angetroffen werden kann, hat wohl irgendwer die neue ermittelt. Was ist daran „toll“?

verbringt also ganze vier Stunden in einer richtigen, echten
Gefängniszelle, denn: wenn er nicht sofort bzw. bis 11:00 Uhr
die noch offenen 1080 EUR inkl. 93,50 EUR Mahn- Verzugs- oder
was auch immer- Gebühr zahlt, wird er 36 Tage in Ersatzhaft
gesteckt. Der Hammer! Er nötigt also seine liebe Frau

Was heißt hier „der Hammer“? Wer seine Strafen nicht erfüllt bekommt Ärger. Hätten ihn die Cops nicht aus dem Bett gezerrt, hätte er vermutlich immer noch nicht gezahlt.

Großmutter aus dem Bett und netterweise (wie Großmütter so
sind) zahlt sie das Geld für ihn ein. Knapp elf Uhr: Er ist
wieder auf freiem Fuß und um eine Erfahrung reicher.

Über diese Erfahrung sollte er vielleicht etwas intensiver nachdenken.

„Gut“, denkt er sich „besser Schulden bei meiner Oma, als bei
den…(en)“.
Ein paar Tage später erfährt er, dass die Polizei schon bei
ihm war, ihn aber nicht angetroffen hat. Statt seiner haben
sich die Beamten dann seinen !neuen! Nachbarn zugewendet.
!!Zwei mal!!

Was heißt zugewendet? Nach ihm gefragt? Was spricht dagegen?

Jetzt kommen wir zu meinen Fragen:

  1. Wie kann es sein, dass er im Vorfeld keine Benachrichtigung
    über eine drohende Haft bekommen hat (auch nicht an die alte
    Adresse)?

So etwas wie „Sehr geehrte Herr XYZ, wir planen am nächsten Mittwoch zwischen 10-12:00 Uhr Ihre Verhaftung. Bitte seien Sie anwesend“ ?

  1. Wie kann es sein, dass die Polizei schon zwei mal an seine
    (aktuelle) Tür geklopft hat und trotzdem die alte Adresse auf
    dem Haftbefehl steht?

Siehe oben. Wobei ich stark davon ausgehe, dass keine Ummeldung vorgenommen wurde, die Polizei also den neuen Wohnsitz ermitteln musste und allein aus diesem Grunde den einen oder anderen Dritten nach dem tatsächlichen Wohnsitz befragen musste.

  1. Darf die Polizei bei einer solchen „Lappalie“ (es geht

Es geht hier eben nicht um eine Lappalie von 60 Euro sondern um eine nicht unerhebliche Straftat, zu der der Delinquent verurteilt wurde.

schließlich nur um zwei Monatsraten á 30 EUR) fast alle seine
Nachbarn (immerhin 12 Parteien) belästigen, denen sagen, dass

Wurden die Nachbar belästigt? Haben diese sich beschwert? Glaube ich kaum.

sie die Polizei informieren sollen, wenn sie ihn sehen etc.?
Bzw. welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die
Polizei dieses Recht hat?

Wenn ein Haftbefehl besteht darf die Polizei natürlich jeden um Mithilfe bitten.

  1. Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Denn auf sich sitzen
    lassen will er das eigentlich nicht.

Nein. Und ich würde mal ganz heftig die Füße stillhalten, denn ich kann bislang nichts an der Geschichte erkennen, was die Polizei falsch gemacht haben soll. Ganz im Gegensatz zum Verurteilten.

Denn immerhin ist er vor kurzem erst dort eingezogen und hat
aufgrund dieser Vorgehensweise der Polizei schon einen richtig
schönen Ruf im Haus.

Wo er sich doch bisher gar nichts hat zuschulden kommen lassen…

Darf ihm ruhig peinlich sein, schon zwei Mal verurteilt zu sein. Da die Urteile im Namen des Volkes gesprochen wurden, dürfen die Nachbarn das auch ruhig wissen. Er hätte sich ja auch korrekt benehmen können, dann wäre die Polizei auch nicht gekommen.

Danke schonmal für Eure Ideen, Anregungen und Hinweise.

Fazit: Jemand scheißt auf Gesetze und Strafen und möchte dann ein Riesenfass aufmachen, weil man ihn völlig zurecht in die Schranken gewiesen hat.

Das Erlebte war schon Mal so ein Vorgeschmack was als nächstes kommt, wenn man weiter so uneinsichtig durchs Leben läuft. Allerdings erlebt er die Haft dann wahrscheinlich als „extended Edition“.

Gruß

S.J.

Normalerweise wird der zu Verhaftende immer 2 Stunden vorher
darüber informiert, dass er bald die Freiheit verliert.
Ansonsten hätte er ja nicht die Möglichkeit, abzuhauen.
Scherz beiseite: Genau aus den Gründen wird nicht vorgewarnt.

Hier ist die Ironie allerdings am völlig falschen Platz.
Ähnlich wie bei der Antwort von SteveJobs wird von Dir suggeriert, Haftbefehle würden normalerweise „überraschend“ umgesetzt.

Das genaue Gegenteil ist richtig. Wenn sich eine Geldstrafe mangels Zahlung in eine Freiheitsstrafe „verwandelt“ wird tatsächlich zunächst eine Ladung zum Antritt der Haft versandt. Erst wenn diese ignoriert wird, wird ein Haftbefehl ausgestellt. Dasselbe gilt übrigens für den Fall, dass jemand direkt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Im Regelfall ist er nach der Verurteilung weiter „auf freiem Fuß“ und wird irgendwann zum Haftantritt „geladen“.

Etwas anderes gilt z.B. bei konkreter Fluchtgefahr. Dies ist aber sowohl von der Systematik des Gesetzes als auch nach der tatsächlichen Praxis die Ausnahme.

Beste Grüße, trobi

Das genaue Gegenteil ist richtig. Wenn sich eine Geldstrafe
mangels Zahlung in eine Freiheitsstrafe „verwandelt“ wird
tatsächlich zunächst eine Ladung zum Antritt der Haft
versandt.

Nö. In meinem Zuständigkeitsbereich wird nicht geladen, da wird vollstreckt. So wie ich aber den UP verstehe, wurde die Anschrift geändert. Da wäre sogar eine Haftantrittsladung möglich gewesen, aber nicht zustellbar.

Dasselbe gilt übrigens für den Fall, dass jemand
direkt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Im Regelfall
ist er nach der Verurteilung weiter „auf freiem Fuß“ und wird
irgendwann zum Haftantritt „geladen“.

Stimmt. Aber darum ging es im UP nicht.

Beste Grüße,

ebenfalls

Iru

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Nö. In meinem Zuständigkeitsbereich wird nicht geladen, da
wird vollstreckt. So wie ich aber den UP verstehe, wurde die
Anschrift geändert. Da wäre sogar eine Haftantrittsladung
möglich gewesen, aber nicht zustellbar.

Wenn Du wirklich regelmäßig und ohne konkrete Prüfung der gesetzlichen Ausnahme(!)-bestimmungen im Einzelfall Haftbefehle ohne vorherige Ladung zum Antritt der Strafe ausstellst und vollstreckst wäre das klar rechtswidrig und wirklich ein Justizskandal.

Aber da ich kein Anhänger von Verschwörungstheorien bin, nehme ich an, dass Du den Blick einmal über Deinen „Zuständigkeitsbereich“ hinaus lenken musst.

Vielleicht passieren ja Dinge, bevor Du die Akten zur Bearbeitung bekommst ?

Viele Grüße, trobi

§ 33 Abs. 2 Nr. 1 StrVollstrO

§ 33 Abs. 2 Nr. 1 StrVollstrO

Ausnahmebestimmung zu Abs. 1 - sage ich ja !

Das Ausstellen eines Haftbefehls ohne vorherige Ladung muss im konkreten Einzelfall begründet sein. Regelfall: vorherige Ladung

Wäre interessant, wenn das in Deiner Vollstreckungsbehörden anders gehandhabt wird und § 33 Abs. 2 Nr.1 StrVollstrO regelmäßig als erfüllt angesehen wird, ihr also im Regelfall nicht vorher ladet.
Aber da ich mein Geld nicht mit Strafvollzug verdiene, soll es mir egal sein.

ok…bringen wir alles mal auf die Reihe zu dem o.a. Fall

X bekommt Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt.
X bezahlt nicht
X wechselt Wohnsitz
Justiz versucht (vermutlich) Haftantrittsladung zuzustellen, geht aber nicht, da neue Anschrift
Justiz erlässt HB
Polizei (ich) vollstreckt HB - das aber ohne geringste Vorwarnung (von daher ist die „Ironie“ nicht ganz falsch).

Wäre interessant, wenn das in Deiner Vollstreckungsbehörden anders gehandhabt wird und § 33 Abs. 2 Nr.1 StrVollstrO regelmäßig als erfüllt angesehen wird, ihr also im Regelfall nicht vorher ladet.

Natürlich wird bei Freiheitsstrafen vorher geladen. Aber nicht, wenn der Verdacht besteht, dass der Klient vorher das Weite sucht (liegt bei uns durch Grenznähe oft vor, sehr oft sind es auch Ausländer).

Gruss

Iru

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