Fall A:
Genauer meine ich damit, ob für die Schulden die ein Kind (ab 18 Jahre) aufgenommen hat (Kredite> Privat und vom Staat/offene Rechnungen etc.), im Todesfall die Eltern für aufkommen müssen?
Fall B:
Wie gestaltet sich die Situation, wenn das verstorbene Kind der Eltern verheiratet ist?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen!
2 Dinge
Fall A:
Genauer meine ich damit, ob für die Schulden die ein Kind (ab
18 Jahre) aufgenommen hat (Kredite> Privat und vom
Staat/offene Rechnungen etc.), im Todesfall die Eltern für
aufkommen müssen?
- Wäre das Rechtsbrett dafür die richtigere Stelle für die Frage.
und
- Wäre die einfache Antwort: Wer ERBT, erbt auch die Schulden. Wer NICHT ERBT, erbt auch nicht die Schulden.
Fall B:
Wie gestaltet sich die Situation, wenn das verstorbene Kind
der Eltern verheiratet ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbe
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Gruß
Stefan