Hallo zusammen,
zwei Kollegen sollen gemeinsam ein Seminar halten, es gibt jedoch nur einen Honorarvertrag zwischen Kollege A und dem Auftraggeber. Angeblich sei es nicht möglich, zwei Verträge mit dem entsprechend geteiltem Honorar auszustellen, deshalb soll Kollege A die Hälfte „seines“ offiziellen Honorars an Kollege B weiterleiten.
Wieviel Honorar muss nun Kollege A bei der Einkommenssteuererklärung angeben? Im Vertrag steht ja mehr, als er letztlich verdient hat.
Genügt es, wenn sich Kollege A eine Rechnung von Kollege B ausstellen lässt? Oder kommt Kollege A schlechter dabei weg?
Ich freue mich über Antworten!
Antonia