Kehren/Saubermachen vor der Haustür

Hallo,

Mal angenommen, A hat genug davon, Woche ein, Woche aus die Straßen zu kehren. Gründe uA: Wozu? Was hat A davon? Warum machts die Stadt nicht selber wenn sie es so unbedingt will?

Wie kann A sich von dieser Pflicht befreien? Oder hat A ein Recht, dagegen zu Klagen? Wenn ja mit welchen erfolgschancen?

Warum muss es überhaupt getan werden?

LG

Hallo,

Mal angenommen, A hat genug davon, Woche ein, Woche aus die
Straßen zu kehren. Gründe uA: Wozu? Was hat A davon? Warum
machts die Stadt nicht selber wenn sie es so unbedingt will?

Die Straßen werden z.B. von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung gereinigt (z.B. mit Kehrmaschinen).
Die Gehsteigreinigung hat die Stadtverwaltung eben meistens den Anliegern überlassen (weil die Stadtverwaltung nicht alles machen kann).

Die Anlieger geben diese Verpflichtung dann meistens an ihre Mieter weiter.

Wie kann A sich von dieser Pflicht befreien?

Gar nicht, außer man ist alt und gebrechlich und hat nen kulanten Vermieter oder Nachbarn die das mit erledigen.

Oder hat A ein

Recht, dagegen zu Klagen? Wenn ja mit welchen erfolgschancen?

Recht zu klagen, hat man gegen alles. Erfolgchancen???-wenig bis keine würde ich schätzen

Warum muss es überhaupt getan werden?

Die Städte und Gemeinden haben Straßenreinigungsverordnungen erlassen.

Als Beispiel:
Das Stadtgebiet Nürnberg ist in zwei sogenannte Zwangsreinigungsgebiete aufgeteilt:

Im Zwangsreinigungsgebiet A übernehmen die Mitarbeiter des SÖR die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Plätze. Die Anlieger sind hier von ihrer Reinigungspflicht entbunden, müssen dafür aber Straßenreinigungsgebühren (für Gehweg- und Fahrbahnreinigung) entrichten.

Im Zwangseinigungsgebiet B reinigt SÖR die Fahrbahnen soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist, nicht aber die Gehwege. Für die Sauberkeit der Gehwege sind hier – wie auch im restlichen Stadtgebiet - die Anlieger zuständig. Im Reinigungsgebiet B fallen für die Anlieger lediglich Gebühren für die Reinigung der Straße an.

Im Stadtgebiet außerhalb der beiden Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger selbst für die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze und Gehwege verantwortlich.
http://www.nuernberg.de/imperia/md/soer/dokumente/so…

Gruß von Sid

Wie kann A sich von dieser Pflicht befreien?

Wer verpflichtet A denn, die Strasse zu kehren?

Gruß

Hi,

ich kenne viele kleinere Gemeinden und Städte die eine Kehrordnung haben.

Ich kenne aber nur wenige Anlieger, die sich wirklich an diese Kehrordnung halten…

grüße
miamei

In den meisten Städten und Gemeinden gibt es eine Satzung zur Straßenreinigung, mit der die Eigentümer der Grundstücke zur regelmäßigen Reinigung der Fußwege und teilweise auch der Straße verpflichtet werden. Die Eigentümer geben diese Pflicht oft im Mietvertrag weiter - dann kannst du also nur deinen Mietvertrag kündigen, sprich ausziehen…
Grundsätzlich ist es doch wohl schon sinnvoll, dass jeder „vor seiner Haustür kehrt“ oder?
Die Alternative ist, dass die Gemeinde das selbst macht, dann gibt es aber meist Straßenreinigungsgebühren, und das will man dann wohl auch nicht, oder?

Hallo Baris,

Wie kann A sich von dieser Pflicht befreien?

Das ist recht einfach:
A beauftragt B (beispielsweise Nachbarskind oder ein Reinigungsunternehmen) diese Pflicht gegen Zahlung von einigen Euros für ihn zu übernehmen.

Grüße von
Tinchen

Die Stadt… A sieht nur keinen sinn darin …

Die Stadt… A sieht nur keinen sinn darin …

Und? Ich sehe auch keinen Sinn darin, dass ich mir nicht einfach alles nehmen kann, was mir in den Sinn kommt. Bedeutet das dann, dass ich es darf?

Hallo,

Mal angenommen, A hat genug davon, Woche ein, Woche aus die
Straßen zu kehren.

Aber die Fussgänger vermutlich nicht, die wollen einen begehbaren Weg. Ich habe auch genug davon, immer vor der roten Ampel anzuhalten…

Gründe uA: Wozu? Was hat A davon?

  1. Er bekommt kein Bussgeld, wenn er es macht
    und
  2. er hat ein Argument gegen Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, wenn jemand auf dem Gehweg hingefallen ist (guck dir mal die letzten Forenbeiträge mit Haftungsfragen wegen nicht beräumter Gehwege an).

Warum machts die Stadt nicht selber wenn sie es so unbedingt will?

Vermutlich, weil es eine Straßenreinigungssatzung gibt, die von den gewählten Volksvertretern in der Kommune verabschiedet wurde.

Wie kann A sich von dieser Pflicht befreien?

Er könnt beispielsweise einen Hausmeisterdienst damit beauftragen, dies für ihn zu erledigen.

Oder hat A ein Recht, dagegen zu Klagen? Wenn ja mit welchen erfolgschancen?

Ein Normenkontrollverfahren wäre möglich aber m.E. nach aussichtslos. Lasse dich doch für den Gemeinderat/Stadtverwaltung (oder was auch immer) aufstellen, hineinwählen und schaffe die Satzung auf politischem Wege ab.

Warum muss es überhaupt getan werden?

Damit der Fussweg sauber bleibt.

Gruss

Iru