Unterhaltspflicht & Konsequenzen?

eltern sind unterhaltspflichtig auch fuer volljaehrige kinder - soviel ist schon mal klar, auch & vor allem wenn sich diese noch in ausbildung befinden. was heisst das jedoch im klartext? wo faengt diese unterhaltspflicht an und ab wann beginnt ihre vernachlaessigung? wieviel steht einem sagen wir mal schueler an ‚elterlich-finanzieller‘ unterstuetzung zu?
und, was bedeutet konkret das sich ganz allg. in umlauf befindliche geruecht, eltern muessten zahlen wenn kinder (begruendet) nicht mehr daheim wohnen wollen/koennen?
fragen ueber fragen…eine url wo ein nicht-jurist auch wenigstens das groebste durchblickt waere also auch schon hilfreich :smile:

in diesem sinne,
Cat :smile:

Hi,
die Unterhaltspflicht der Eltern endet, wenn der Zögling selbst in der Lage ist, sein tägliches Brot zu verdienen, also in der Regel nach Abschluß seiner Berufsausbildung. Wenn er seinen Lebensuntehralt nicht selbst bestreiten kann, werden die Eltern nie (!) aus der Unterhaltspflicht entlassen. Es gibt also eine grundsätzliche Unterhaltsberechtigung auf Seiten der Kinder und eine grundsätzliche Unterhaltspflicht auf Seiten der Eltern, allerdings auch andersherum, wenn die Eltern unterhaltsbedürftig sind.
Das ist das nächste Merkmal. Es muß eine Unterhaltsbedürftigkeit vorliegen. Eltern müssen den Kindern nicht jede Ausbildung finanzieren, vor allem nicht die zweite, dritte…
Die zustehenden Unterhaltsbeträge erfährst du aus der Düsseldorfer Tabelle
http://www.duesseldorfer-tabelle.de
Gruß,
Francesco