Digitale Signatur für E-Mail - rechtlich wirksam?

Hallo,

eine Frage:

In der heutigen Zeit kann man ja alle möglichen Verträge über das Internet abschließen, selbst Dienste hinzubuchen ist ohne weiteres, meist durch eine formlose E-Mail, möglich

Bei Kündigungen aber berufen sich die meisten Anbieter immer noch auf die übliche schriftliche Kündigung.

Meine Frage hierzu jetzt:

Erfüllt eine E-Mail, für welche man eine digitale Signatur von einem Signaturanbieter erworben hat, diese Vorraussetzungen?

Wenn ja wie ist das mit der Zustellung? Ab wann wäre diese E-Mail zugestellt und gilt ein Sendebericht dann als „Zugangsbestätigung“? Mit versenden der E-Mail ist das Schriftstück ja quasi in den Machtbereich des Empfängers übergegangen oder wäre hier eine Lesebestätigung der Nachweis? Letzteres kann man ja aber auch verweigern, was dann?

Wäre für Antworten dankbar

Gruß
Stefan

Bei Kündigungen aber berufen sich die meisten Anbieter immer
noch auf die übliche schriftliche Kündigung.

Genau genommen ist diese nur erforderlich, wenn das so vereinbart wird, was in aller Regel durch AGB geschieht. Für die Vereinbarung nun gilt § 127 BGB.

Erfüllt eine E-Mail, für welche man eine digitale Signatur von
einem Signaturanbieter erworben hat, diese Vorraussetzungen?

Das ist eine Frage der Vertragsauslegung. § 127 stellt aber einige Regeln auf, was „im Zweifel“ gilt. Abs. 2 ermöglicht die Übermittlung per E-Mail. Dies aber nur, wenn der Vertrag das nicht ausschließt, was zumeist aber so sein wird. Letztlich kommt es auf den Vertrag an.

Wenn ja wie ist das mit der Zustellung? Ab wann wäre diese
E-Mail zugestellt

Sobald die eMail im Machtbereich des Empfängers eingetroffen ist (Mailserver des Providers des Empfängers) und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (nicht 3 Uhr nachts, sondern 8 Uhr morgens oder so).

und gilt ein Sendebericht dann als
„Zugangsbestätigung“?

Nein, denn der Zugang geht daraus ja gar nicht hervor.

Mit versenden der E-Mail ist das
Schriftstück ja quasi in den Machtbereich des Empfängers
übergegangen

Nein, mit dem Versenden ist die E-Mail versendet worden. Ob und wann sie ankommt, ist eine andere Frage.

oder wäre hier eine Lesebestätigung der Nachweis?

Das dürfte reichen, ja.

Letzteres kann man ja aber auch verweigern, was dann?

Dann hat man keinen Nachweis.

Bei Kündigungen aber berufen sich die meisten Anbieter immer
noch auf die übliche schriftliche Kündigung.

Genau genommen ist diese nur erforderlich, wenn das so
vereinbart wird, was in aller Regel durch AGB geschieht. Für
die Vereinbarung nun gilt § 127 BGB.

Erfüllt eine E-Mail, für welche man eine digitale Signatur von
einem Signaturanbieter erworben hat, diese Vorraussetzungen?

Das ist eine Frage der Vertragsauslegung. § 127 stellt aber
einige Regeln auf, was „im Zweifel“ gilt. Abs. 2 ermöglicht
die Übermittlung per E-Mail. Dies aber nur, wenn der Vertrag
das nicht ausschließt, was zumeist aber so sein wird.
Letztlich kommt es auf den Vertrag an.

Wenn ja wie ist das mit der Zustellung? Ab wann wäre diese
E-Mail zugestellt

Sobald die eMail im Machtbereich des Empfängers eingetroffen
ist (Mailserver des Providers des Empfängers) und unter
normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (nicht
3 Uhr nachts, sondern 8 Uhr morgens oder so).

und gilt ein Sendebericht dann als
„Zugangsbestätigung“?

Nein, denn der Zugang geht daraus ja gar nicht hervor.

Der Sendebericht gibt aber Auskunft darüber, dass die E-Mail ordnungsgemäß und ohne Fehler dem Mailserver des Empfängers übergeben wurde, was ja quasi gleichzusetzen ist mit deinem Briefkasten.
Das Schriftstück wurde übergeben, ob du davon auch schon Kenntnis genommen hast is eine andere Frage

Mit versenden der E-Mail ist das
Schriftstück ja quasi in den Machtbereich des Empfängers
übergegangen

Nein, mit dem Versenden ist die E-Mail versendet worden. Ob
und wann sie ankommt, ist eine andere Frage.

Nun da es elektronisch verschickt wurde, sofort. Selbiges ist ja, wenn man einen Brief in den Briefkasten wirft. Mit einwerfen ist er in deinen Machtbereich gelangt, wann du diesen Brief jetzt aber liest ist eine andere Sache aber in diesem Fall ja unerheblich oder lieg ich da falsch?

oder wäre hier eine Lesebestätigung der Nachweis?

Das dürfte reichen, ja.

Letzteres kann man ja aber auch verweigern, was dann?

Dann hat man keinen Nachweis.

und gilt ein Sendebericht dann als
„Zugangsbestätigung“?

Nein, denn der Zugang geht daraus ja gar nicht hervor.

Der Sendebericht gibt aber Auskunft darüber, dass die E-Mail
ordnungsgemäß und ohne Fehler dem Mailserver des Empfängers
übergeben wurde, was ja quasi gleichzusetzen ist mit deinem
Briefkasten.

Na dann …

Das Schriftstück wurde übergeben, ob du davon auch schon
Kenntnis genommen hast is eine andere Frage

Wohlgemerkt ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme und dass sie zu erwarten ist (auch in zeitlicher Hinsicht) maßgeblich für den Zugang.

Nein, mit dem Versenden ist die E-Mail versendet worden. Ob
und wann sie ankommt, ist eine andere Frage.

Nun da es elektronisch verschickt wurde, sofort.

Nein. Es bleibt die Möglichkeit, dass die Mail verloren geht oder verzögert zugestellt wird.

Selbiges ist
ja, wenn man einen Brief in den Briefkasten wirft. Mit
einwerfen ist er in deinen Machtbereich gelangt, wann du
diesen Brief jetzt aber liest ist eine andere Sache aber in
diesem Fall ja unerheblich oder lieg ich da falsch?

Die tatsächliche Kenntnisnahme ist unerheblich, das stimmt.

Hallo,

es gibt laut Signaturgesetz verschiedene Stufen der digitalen Signatur. Als rechtlich wirksam gilt- wenn ich mich richtig erinnere - nur die so genannte qualifizierte Signatur, nicht aber die fortgeschrittene. Für die qualifizierte Signatur ist ein zusätzliches Signaturgerät (i.d.R. eine Chipkarte) erforderlich - das ist eine der Hauptunterschiede zur fortgeschrittenen Signatur.

(Die einfache Signatur kann man rechtlich gesehen in die Tonne treten.)

In der Praxis wird wohl, auch wegen des Aufwands, die fortgeschrittene Signatur oft akzeptiert. Aber das ist nicht rechtlich bindend.

Alles soweit ich mich erinnere und IANAL, logo.

Gruß Bombadil2

Hallo,

Der Sendebericht gibt aber Auskunft darüber, dass die E-Mail
ordnungsgemäß und ohne Fehler dem Mailserver des Empfängers
übergeben wurde

Was ist denn das für ein Sendebericht?
Wie kann man den anfordern?
Ich kenne nur Sendeberichte, die lediglich das Versenden protokollieren. Damit kann man aber bestenfalls belegen, dass die Mail den nächsten Rechner erreicht hat.

Nein, mit dem Versenden ist die E-Mail versendet worden. Ob
und wann sie ankommt, ist eine andere Frage.

Nun da es elektronisch verschickt wurde, sofort.

Nein, das kannst Du nicht wissen. Die Mail geht ja nicht beim Absender raus und sofort beim Empfänger rein. Da können ja etliche Rechner dazwischen liegen, die die Mail in Empfang nehmen und weiterleiten. Braucht nur einer der Rechner beim Sendevorgang abzustürzen und schon hängt die Mail. Da gibts viel, was passieren kann.

Selbiges ist
ja, wenn man einen Brief in den Briefkasten wirft.

Ja, aber das macht man beim Mailversand ja nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Rechner des Absenders direkt mit dem des Empfängers kommuniziert, ist wohl extrem gering.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Der Sendebericht gibt aber Auskunft darüber, dass die E-Mail
ordnungsgemäß und ohne Fehler dem Mailserver des Empfängers
übergeben wurde

Was ist denn das für ein Sendebericht?
Wie kann man den anfordern?
Ich kenne nur Sendeberichte, die lediglich das Versenden
protokollieren. Damit kann man aber bestenfalls belegen, dass
die Mail den nächsten Rechner erreicht hat.

Der Sendebericht den ich meine schaut z.b. so aus

Reporting-MTA: dns;XXXXXXX.XXX.XXX.XX
Received-From-MTA: dns;XXXXXXX.XXX.XXX.XX
Arrival-Date: Thu, 18 Feb 2010 04:42:53 -0500

Final-Recipient: rfc822;[email protected]
Action: relayed
Status: 2.5.0

also ich bin kein it experte aber is das nicht sowas wie der nachweis, dass die mail erfolgreich an den empfängerserver weitergegeben wurde?

Wohlgemerkt ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme und dass sie
zu erwarten ist (auch in zeitlicher Hinsicht) maßgeblich für
den Zugang.

was soll denn heissen das die Kenntnisnahme zu erwarten ist?
Wenn man einen Brief beim Finanzamt nachts um drei in den Briefkasten einwirft, kann ich auch erwarten, dass das Finanzamt davon Kenntnis nimmt. Ob die das nun um 8 uhr morgens oder 19 uhr abends des gleichen tags machen, oder von mir aus auch erst eine woche später, is mir doch relativ schnuppe. Damit wären wir ja wieder beim machtbereich
Wenn ich das ding einwerfe ist es zugestellt (am besten nachweislich unter Zeugen), ob der Sachbearbeiter das nun sofort oder erst eine Woche später liest, liegt ja auch gar nicht mehr in meiner Verantwortung

Ich sehe in diesen Daten nur, bei welchem MTA (http://de.wikipedia.org/wiki/Mail_Transfer_Agent) die Mail angekommen ist. Aber ich sehe da jetzt nichts, wo steht, dass das der MTA des Empfängers ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass das nur eine Zwischenstation ist. Immerhin geht so eine Mail über etliche Rechner. BEim Empfang von Mails stehen die Rechner, über die die Mail gelaufen ist, im Header drin. Das sind idR auch immer einige.

Wie schon gefragt, woher kommt dieser Sendebericht? Wie forderst Du den an?

Wenn man einen Brief beim Finanzamt nachts um drei in den
Briefkasten einwirft, kann ich auch erwarten, dass das
Finanzamt davon Kenntnis nimmt. Ob die das nun um 8 uhr
morgens oder 19 uhr abends des gleichen tags machen, oder von
mir aus auch erst eine woche später, is mir doch relativ
schnuppe.

Der Zugang erfolgt erst in dem Moment, in dem mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Also z.B. bei einem nachts eingeworfenen Brief frühestens am nächsten Morgen. Man kann also insbesondere nicht behaupten, eine Willenserklärung sei rechtzeitig zugegangen, wenn man sie am letzten Tag der Frist um 23 Uhr in den Briefkasten wirft.

Damit wären wir ja wieder beim machtbereich
Wenn ich das ding einwerfe ist es zugestellt

Nein, eben nicht. Zugestellt sowieso nicht, es geht hier ja um den Zugang.

Für Nachtbriefkästen bei Behörden gilt das insofern nicht, als das BGB hier gar nicht anwendbar ist. Hier reicht es in der Tat, den Brief rechtzeitig einzuwerfen, wobei das auch wieder von der Art der Erklärung abhängt.

Ne ich glkaube du sprichst vom Routng zu Internetseiten, die gehen immer über mehrere „Stationen“ (DNS-Server)

Bei E-Mails (zumindest hab ich etwas dazu gefunden) scheint das anders abzulaufen

hier der Auszug (in dem Beispiel will der Inhaber einer Mail [email protected] (Person 1) an einen user [email protected] eine Mail schicken

smtp.aaa.com bekommt die E-Mail von Person 1.

(1) smtp.aaa.com prüft jetzt zunächst, ob er die E-Mail annehmen darf.
Er darf das dann, wenn er entweder der (bzw. ein) für die Domain
bbb.de“ zuständige® Mail-Empfangs-Server (Mail eXchanger, kurz
„MX“) ist, oder der Absender zu den befugten Nutzern gehört. Letzteres
prüft er anhand der IP-Nummer des Absenders oder durch
Authentifzierungsmaßnahmen wie SMTP-Auth oder SMTP-after-POP. Sinn der
ganzen Aktion ist es, offenes Relaying zu vermeiden, d.h. saß
smtp.aaa.com Mail von jedermann an jedermann annimmt (Mißbrauch durch
Spammer).

(2) Wenn smtp.aaa.com die Mail hat, prüft er, ob er selbst für
bbb.de“ zuständig ist oder die Mail weiterleiten muß. Im letzteren
Falle macht er eine DNS-Abfrage (DNS= Domain Name Server / Domain Name
System) nach den Mail eXchangern für bbb.de. Wenn er eine Antwort
bekommt, sucht er sich den MX mit der kleinsten Priorität heraus (bei
mehreren mit gleicher Priorität einen beliebigen davon) und macht eine
erneute DNS-Abfrage, um die IP-Nummer des MX zu bekommen.

(2a) Wenn kein MX zu finden ist, wird ggf. noch nach einem
A-Record (also einem Eintrag mit der IP-Adresse des Rechners
mit dem Namen „bbb.de“) gesucht und Mailzustellung nach dort
versucht. Wenn beides scheitert, geht die Mail als
unzustellbar an den Absender zurück, meist mit einem
Kommentar wie „no route to host“, idR erst nach bis zu vier
Tagen probieren (falls der Eintrag nur kurzfristig fehlt).

(3) smtp.aaa.com verbindet sich mittels der IP-Nummer mit dem MX von
bbb.de, vielleicht ist das smtp.bbb.de oder auch mx.bbb.de. Er beginnt
eine SMTP-Sitzung (HELO/EHLO etc. pp.) [1] und will die Mail
ausliefern. smtp.bbb.de prüft jetzt, ob er für die Mail zuständig ist
bzw. sie annehmen darf. Wenn smtp.bbb.de weiß, daß er MX für bbb.de
ist, also korrekt konfiguriert wurde, nimmt er die Mail an.

Aufgrund dieser Beschreibung denke ich ist es ausgeschlossen, dass die Mail über mehrere MTA geht und wenn doch, dann aber nur über die, die auch für bbb.de verantwortlich sind.

Es kann aber denke ich kaum in Verantwortung des Absenders liegen, zu prüfen / sicherzustellen, ob die Infrastruktur des Empfängers auch korrekt funktioniert. Wenn ich einen Brief schreibe, fahr ich ja auch nocht vorher vorbei und schaue ob der Briefkasten beschädigt ist etc

Hallo,

Ne ich glkaube du sprichst vom Routng zu Internetseiten, die
gehen immer über mehrere „Stationen“ (DNS-Server)

Nö. Meine Mails haben im Header auch immer mehrere Server (hab grad mal in eine hinein geschaut: da waren es sechs Server). Was teilweise daran liegt, dass ich nur ein Mailkonto direkt nutze und die anderen dorthin weiterleiten lasse, teilweise werden sie aber wohl auch über irgendwelche Server gebündelt und weiter geschickt (da tauchen zum Beispiel 3 verschiedene GMX-Server auf). Dazu kommt auch noch ein Virenscan auf einem eigens dafür verwendeten Server, der dem letzten Mailserver vorgeschaltet ist und über den alles (auch die direkt an meine Adresse gesendeten Mails!) läuft. Und ausschließlich auf den letzten Mailserver habe ich Zugriff.

Es kann aber denke ich kaum in Verantwortung des Absenders
liegen, zu prüfen / sicherzustellen, ob die Infrastruktur des
Empfängers auch korrekt funktioniert. Wenn ich einen Brief
schreibe, fahr ich ja auch nocht vorher vorbei und schaue ob
der Briefkasten beschädigt ist etc

Nein, das muss er nicht prüfen. Und das würde ja auch gar nichts nutzen. Er muss aber im Zweifel beweisen, dass und wann der Empfänger die Mail bekommen hat. Da nutzt es dem Briefeschreiber gar nichts, wenn er beweisen kann, wann er den Brief in den Kasten geworfen hat und wann der geleert wurde. Und dem Mailschreiber nutzt es eben nichts, wenn er beweisen kann, wann die Mail abgeschickt wurde und wann sie der erste beteiligte Server empfangen hat.
Gruß
loderunner (ianal)

das mag jetzt in deinem fall als Privatmann so sein, aber Firmen haben in der regel kein Email Postfach bei GMX o.ä. sondern ihren eigenen Mailserver

und wenn man nun eine Mail versendet baut der versendende MTA direkt eine Verbindung mit dem für die Empfängeradresse verantwortlichen MTA auf und übergibt diesem die Mail.

Ob von dort aus jetzt noch 5 weitere (in diesem Falle interne) Mailserver folgen, liegt auch nicht in meiner Verantwortung. Das ist ja gleichzusetzem mit internem Schriftverkehr. Wenn ein Schreiben auf dem Weg von Abteilung A zu Abteilung B verloren geht … ok is blöd gelaufen aber kann der Absender was dafür? Kaum.
Ähnlich würde ich argumentieren, wenn der verantwortliche MTA die Mail an einen weiteren MTA übergibt.

[MOD] Geschlossen wegen oT
.