Neuer Laden, kein Umtausch?

Hallo,

angenommen ein Bekleidungsgeschäft zieht eine Straße weiter (vorher gabs natürlich den obligatorischen Ausverkauf). Auch der Besitzer ist neu, nur der Name ist geblieben.
Was ist nun, wenn man einen im Ausverkauf gekauften Artikel umtauschen ODER reklamieren möchte?
Neulich habe ich bei einem Elektronikgeschäft unteranderem erfahren, dass Hygieneartikel (in dem Fall handelte es sich um einen Staubsauger) vom Umtausch/Reklamation ausgeschlossen sind. Wenn das wahr ist, müsste das bei Kleidung doch genauso sein oder?

Danke im Voraus.

Hallo,

angenommen ein Bekleidungsgeschäft zieht eine Straße weiter
(vorher gabs natürlich den obligatorischen Ausverkauf). Auch
der Besitzer ist neu, nur der Name ist geblieben.
Was ist nun, wenn man einen im Ausverkauf gekauften Artikel
umtauschen ODER reklamieren möchte?

Kein Ladengeschäft ist dazu verpflichtet, einwandfreie Ware zurückzunehmen bzw. umzutauschen. Wenn diese Geschäfte es trotzdem machen, geschieht das nur aus Kulanz. Das gilt für alle Ladengeschäfte, ob sie jetzt Bekleidung, Bücher, Elektroartikel oder Semmeln verkaufen. Ausnahmen gäbe es z. B. bei sog. Haustürgesetze oder Fernabsatzgeschäfte.

Neulich habe ich bei einem Elektronikgeschäft unteranderem
erfahren, dass Hygieneartikel (in dem Fall handelte es sich um
einen Staubsauger) vom Umtausch/Reklamation ausgeschlossen
sind. Wenn das wahr ist, müsste das bei Kleidung doch genauso
sein oder?

S. o., allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Garantieleistung wirksam ausgeschlossen werden kann.

Gruß
Tina

angenommen ein Bekleidungsgeschäft zieht eine Straße weiter
(vorher gabs natürlich den obligatorischen Ausverkauf). Auch
der Besitzer ist neu, nur der Name ist geblieben.

Was aber nicht bedeutet, daß der neue Besitzer auch der Rechtsnachfolger ist und Gewährleistungen übernehmen muß.

Was ist nun, wenn man einen im Ausverkauf gekauften Artikel
umtauschen ODER reklamieren möchte?

Sich an den Inhaber des alten Geschäftes halten, wobei Umtausch immer freiwillig ist und es dafür i.d.R.* keinen gesetzlichen Anspruch gibt.

Neulich habe ich bei einem Elektronikgeschäft unteranderem
erfahren, dass Hygieneartikel (in dem Fall handelte es sich um
einen Staubsauger) vom Umtausch/Reklamation ausgeschlossen
sind. Wenn das wahr ist, müsste das bei Kleidung doch genauso
sein oder?

Gewährleistung kann man nicht ausschließen (gegenüber Verbrauchern), wohl aber freiwillige Dinge wie Umtausch oder Rückgabe bei Nichtgefallen etc. einschränken.

*Nur wenn es wirksame vertragliche Vereinbarungen gab.
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/umtausch.pdf