Wenn irgendwo in deutschland ein Mehrfamilienhaus
errichtet wird (Eigentumswohnungen) bei dem
eine Wohnung mit einem Sondernutzungsrecht an einem
Garten verkauft wird, gibt es bei der Gebäudeerrichtung eine Auflage, wonach für die
GaRTENWOHNUNG ein Gerätehaus/Gartenhaus einzurichten
ist ???
Meines Erachtens gibt es eine solche Bestimmung nicht, zumindest nicht im genannten Gesetz. Evtl. könnten die Eigentümer untereinander dies bestimmen und vereinbaren.