Analogabschaltung -> GEZ-Pflicht aufgehoben?

Hallo.
Da ja 2011 (?) die analogen Frequenzen für terrestrischen Rundfunk abgeschaltet werden, frage ich mich, ob Fernseher ohne DVB-T-Modul nun gebührenbefreit werden. Immerhin würden sie ja dann als Monitor ohne Empfangsteil gelten und die GEZ würde nur noch für digitale Empfänger (DVB-Receiver) greifen.

Moin auch,

Immerhin würden
sie ja dann als Monitor ohne Empfangsteil gelten

Das wage ich zu bezweifeln, denn empfangen kannst du immer noch. Dass nichts da ist, was du empfangen könntest heisst noch lange nicht, dass dein TV es nicht empfangen kann.

Ralph

Hallo
Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio.
Der Auftrag: Der Einzug der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Da Du die TV-Programme auch digital empfangen kannst, musst Du auch weiterhin GEZ-Gebühren bezahlen.

Gruß Michael

Mahlzeit!

Da ja 2011 (?) die analogen Frequenzen für terrestrischen
Rundfunk abgeschaltet werden

Das analoge terrestrische Fernsehen ist abgeschaltet!

Gruß
Stefan

PS: Bis auf wenige Füllsender, ich weiß.

Hallo!

Wenn man nichts empfangen kann, wäre es vielleicht klüger, die Hoffnung aufzugeben, dass doch noch was kommt, und den Fernseher nicht nicht länger zum Empfang bereit zu halten. Dann fällt auch keine GEZ an.

Grüße

Andreas

Da Du die TV-Programme auch digital empfangen kannst, musst Du
auch weiterhin GEZ-Gebühren bezahlen.

Wie denn, wenn der Fernseher nur ein analoges Modul hat? Mir geht es um die Tarifierung des Fernsehers, nicht um die eines evt. vorhandenen DVB-Empfängers.

Möglicher Anwendungsbereich: DVD-Player am analogen Fernseher = keine GEZ

Hallo!

Wenn man nichts empfangen kann, wäre es vielleicht klüger, die
Hoffnung aufzugeben, dass doch noch was kommt, und den
Fernseher nicht nicht länger zum Empfang bereit zu halten.
Dann fällt auch keine GEZ an.

Äh… andererseits IST er ja nicht zum Empfang bereit, da er keinen Tuner für irgendein verwendetes Empfangsverfahren besitzt. Das ist so ähnlich wie bei einem Toaster, oder einem PC-Monitor. Die werfe ich auch beide nicht weg, weil sie nicht zum Fernsehempfang taugen, sondern ich nutze sie im Rahmen ihrer sonstigen Funktionalität. Bei einem Fernseher ohne Empfangsmodul wäre das - wie beim PC-Monitor - die Funktion eines reinen Bildschirms. Beim Toaster hingegen das Rösten von Brot :wink:.

Grüße,
Sebastian

Da Du die TV-Programme auch digital empfangen kannst, musst Du
auch weiterhin GEZ-Gebühren bezahlen.

Äh… das kann er ja eben nicht, und möchte daher keine Gebühren zahlen.

Grüße,
Sebastian

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Das analoge terrestrische Fernsehen ist abgeschaltet!

was aber nichts nutzt, wenn man noch ein analoges Signal über einen Kabelanschluss zur Verfügung hat, oder? Das sollte doch imho noch gesendet werden.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Sebastian!

Äh… andererseits IST er ja nicht zum Empfang bereit.

Sollte diese gewagte Aussage stimmen, wäre das Problem gelöst.

Das ist so ähnlich wie bei einem Toaster.

Das meine ich ja. Niemand wäre so blöd, einen Toaster bei der GEZ anzumelden.

Die werfe ich auch beide nicht weg.

Von Wegwerfen war auch keine Rede.

Grüße

Andreas

Zum Empfang bereithalten
Ich denke doch, dass man das im Falle eines Fernsehgeräts als

„zum Empfang des von ARD/ZDF usw. zum Empfang bereitgestellten TV-Signals bereithalten“

interpretieren darf.

(wobei unter „Empfang“ zumindest die für einen verständigen Menschen vorliegende Verständlichkeit von Ton und Bild über die gesamte Sendezeit hinweg zu verstehen ist)

Gruß

Marzeppa

Hallo,

Das analoge terrestrische Fernsehen ist abgeschaltet!

was aber nichts nutzt, wenn man noch ein analoges Signal über
einen Kabelanschluss zur Verfügung hat, oder?

Ich hatte gar nicht auf die rechtliche Seite eingehen wollen, da sich
mir die Fußnägel aufrollen wenn ich solche Begründungen höre.
Das VG Berlin hat da ja schon eine Entscheidung getroffen.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=297378

Mir fehlt aber leider die Fantasie den Gedankengängen zu folgen!

Das sollte doch imho noch gesendet werden.

Das wird auch in 100 Jahren noch gesendet wenn der Kabelbetreiber
damit Geld verdient. Es ist sein Recht analoges TV anzubieten solange
er mag.

BTW: Im Moment sind noch deutlich über 70% der Kabelteilnehmer
analog.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan!

Zitat aus dem Urteil:

„Die Gebührenpflicht ende erst mit Ablauf des Monats, in dem das Rundfunkempfangsgerät nicht mehr bereitgehalten und dies dem Beklagten angezeigt werde.“

Dann würde ich mich einfach abmelden und hinschreiben: „Ich halte es nicht mehr bereit.“

Nach dem Motto: ZDF - Zement drauf, fertig.

Grüße

Andreas

Schade um Deine (bestimmt sehr schönen) Fußnägel… Aber da haben wir ja die Antwort.

Wenn man nur ordentlich auf den Paragraphen rumreitet, dann kann es so ausgelegt werden, dass man einen Empfänger für ein Übertragungsverfahren besitzt, was nur mit Hindernissen zugänglich ist (kostenpflichtiger Kabelanschluss, teilweise auf grundstücken gar nicht technisch realisiert).

Absolut unverständliche Entscheidung des Gerichts. Somit könnten die Öffentlichen in zwanzig Jahren wahrscheinlich irgendwo auf irgendeiner unbewohnten Ostseeinsel ein letztes, winziges analoges Kabelnetz betreiben, was die Gebührenpflicht eines analogen Fernsehers in irgendeinem Keller in München rechtfertigt (und einiger hunderttausend anderer Restbestände in Deutschland). Und DIESES Gericht würde der GEZ Recht geben… oh mann…

Aber dennoch, danke für den Antwort-Link

Hallo,

Das wird auch in 100 Jahren noch gesendet wenn der
Kabelbetreiber damit Geld verdient.

Und da haben wir dann auch den Gedankengang des Gerichts. Solange man für das Gerät noch ein analoges Signal bekommen kann, ist es empfangsbereit. Vor allem dann, wenn man bedenkt, dass die meisten Kabelanschlüsse heutzutage bei Abmeldung gar nicht mehr verplombt werden. Und dann ist das Gerät eben mit einfachen Mitteln wieder zum Empfang zu bringen - Antennenkabel genügt.
Gruß
loderunner

nein - darüber gibts auch ein Urteil
Hi,

die Pflicht ist selbstverständlich nicht aufgehoben, da jeder im Fachhandel eine entsprechende Empfangseinrichtung kaufen kann:

http://elbenberg.de/blog/elbenberg/?p=857

und im Archiv steht das auch schon :wink:

die Pflicht ist selbstverständlich nicht aufgehoben, da jeder
im Fachhandel eine entsprechende Empfangseinrichtung kaufen
kann:

Nach der gleichen Logik muss ein Toasterbesitzer GEZ zahlen. Denn auch er kann durch Erwerb einer entsprechenden Empfangseinrichtung (Fernseher) in den Genuß des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelangen. Oder auf den ersten Blick weniger abstrus: auch der Besitzer eines PC-Monitors könnte durch Erwerb eines Empfangsgeräts (TV-Karte oder womöglich DVB-Tuner mit HDMI-Verbindung zum Monitor) öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen…

Da der PC-Monitor-Besitzer und der Toasterbesitzer keine GEZ zahlt, ist die Zahlpflicht desjenigen, der ebenso wie der PC-Monitor- oder Toasterbesitzer etwas zusätzliches KAUFEN muss, wie ich finde alles andere als „selbstverständlich“.

Grüße,
Sebastian

2 „Gefällt mir“

Hallo Sebastian!

Nach der gleichen Logik muss ein Toasterbesitzer GEZ zahlen.

So ist es. Jeder Toasterbesitzer, der einen Fernseher empfangsbereit hält, muss GEZ zahlen.

Aber: Wer einen Fernseher besitzt, ihn aber nicht empfangsbereit hält, muss keine GEZ dafür zahlen.

Wenn jeder Analogfernseher AUTOMATISCH von der GEZ befreit wäre, dann könnte man ja das Zusatzgerät kaufen, Fernsehen gucken, und trotzdem keine GEZ zahlen, weil der Fernseher AUTOMATISCH befreit wäre, und das wäre natürlich rechtswidrig.

Der Analogfernseher wird nicht AUTOMATISCH von der GEZ befreit, sondern erst dann, wenn man ihn NICHT mehr zum Empfang bereithält.

Grüße

Andreas

Hi Wolfgang!

die Pflicht ist selbstverständlich nicht aufgehoben, da jeder
im Fachhandel eine entsprechende Empfangseinrichtung kaufen
kann:

Das ist richtig und auch logisch.

http://elbenberg.de/blog/elbenberg/?p=857

Aber was in dem Text steht, ist falsch.

Grüße

Andreas

Hallo Sebastian!

Nach der gleichen Logik muss ein Toasterbesitzer GEZ zahlen.

So ist es. Jeder Toasterbesitzer, der einen Fernseher
empfangsbereit hält, muss GEZ zahlen.

Nein, du hast nicht verstanden. Jeder Toasterbesitzer, der einen Fernseher kaufen KÖNNTE, muss nach dieser Logik GEZ zahlen. Denn durch den Kauf eines kleinen Zusatzgeräts (für 100 Euro zu haben) wird der Fernsehempfang möglich. Und wenn du sagst „ein Toaster hat ja GAR nichts mit TV zu tun“, dann ersetze das Wort Toaster durch das Wort Monitor. Zwischen einem Nicht-TV-Empfang-fähigen Monitor und einem Nicht-TV-Empfang-fägigen TV ist ja kein Unterschied mehr.

Davon, dass es wohl noch Analogkabel gibt, mal abgesehen.

Aber: Wer einen Fernseher besitzt, ihn aber nicht
empfangsbereit hält, muss keine GEZ dafür zahlen.

Wie definierst du „empfangsbereit halten“? Die GEZ ist da relativ liberal. Man kann einen Fernseher auch auf dem Dachboden empfangsbereit halten.

Wenn jeder Analogfernseher AUTOMATISCH von der GEZ befreit
wäre, dann könnte man ja das Zusatzgerät kaufen, Fernsehen
gucken, und trotzdem keine GEZ zahlen, weil der Fernseher
AUTOMATISCH befreit wäre, und das wäre natürlich rechtswidrig.

Wie wäre es, wenn nur derjenige GEZ zahlen müsste, der Bildschirm UND Tuner besitzt?

Der Analogfernseher wird nicht AUTOMATISCH von der GEZ
befreit, sondern erst dann, wenn man ihn NICHT mehr zum
Empfang bereithält.

Wie soll man etwas zum Empfang bereit halten, das nicht empfangsFÄHIG ist? Und wie würdest du die Situation ändern?

Grüße,
Sebastian