beinhaltet jeder Vertrag, der online geschlossen wird (wie z.B. ein Automietung für einen Urlaub) ein 2-wöchiges Widerspruchsrecht? Oder kann der Anbeiter das in den AGB´s ausschliessen? Und was ist, wenn dazu nichts in den AGB zu finden ist?
beinhaltet jeder Vertrag, der online geschlossen wird (wie
z.B. ein Automietung für einen Urlaub) ein 2-wöchiges
Widerspruchsrecht?
Nein. Einige Bereiche wurden hier ausgenommen (was auch Sinn macht). So wäre es ja ein wenige paradox, wenn du Artikel, die speziell für dich hergestellt wurden, zurückgeben könntest.
Nachfrage: was heißt „extra für jemanden hergestellt“? Zählt dazu auch mein Beispiel mit der Automietung im Urlaub? Das kann ich mir nicht vorstellen - da wird ja nichts für einen produziert.
Gibt es sonst Einschränkungen für ein Widerrufsrecht? Beispiel: man bucht einen Urlaub und hat aus Versehen auf „Mietwagen ja“ gedrückt. Kann man das widerrufen? In den AGBs des Betreibers steht nichts drin - also weder positiv noch negativ.
Hallo!
Aus meiner Sicht gilt auch hier das Fernabsatzgesetz (mittlerweile im BGB eingefügt), wenn ich mich nicht irre, muss hierauf der Verkäufer/Vermieter… ausdrücklich hinweisen. Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen… +
Hallo!
Aus meiner Sicht gilt auch hier das Fernabsatzgesetz
Dann lies mal §312b BGB Abs.3: http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
„(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge…
…6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung , wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,…“
Gruß
loderunner (ianal)