Kfz-Steuerermäßigung/Schwerbehinderung

Hallo,

eine steuerliche Ermäßigung in Höhe von 50% ist für bestimmte Schwerbehinderte möglich.

Das Auto darf von Dritten nur genutzt werden, um den Begünstigten fortzubewegen und um die Haushaltsführung des Begünstigten zu gewährleisten.

Fallen darunter, also unter die Haushaltsführung z.B. auch Wocheneinkäufe oder Medikamentenbesorgung oder Rezeptabholung oder sonstige Besorgungen für den Begünstigten, oder auch Tierarztbesuche mit dem Tier des Begünstigten,
wenn dieser nicht im Auto sitzt, also nicht mit dabei ist?
Oder ist dies nicht erlaubt?

Müßte der Schwerbehinderte immer bei all diesen Unternehmungen dabei sein?
Was passiert, wenn der Behinderte nicht dabei sein kann, z.B. akute Erkrankung oder ähnliches, oder es einfach körperlich nicht schafft einen Wocheneinkauf mit zu bewältigen, weil er nicht lange sitzen oder stehen kann?
Was für Folgen hätte dies?

Vielen Dank.

Hallo,

alle von Dir erwähnten Besorgungen sind in der Regel erlaubt, auch wenn der Begünstigte nicht selbst mit im Fahrzeug sitzt. Im Falle eines Unfalls könnte die KfZ-Versicherung des Fahrzeughalters allerdings von Dir verlangen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass die Fahrt tatsächlich im Auftrag des Fahrzeughalters und/oder zum Zwecke der Haushaltsführung erfolgt ist. Wenn Du allein mit dem Fahrzeug unterwegs bist, darfst Du außerdem keine Behindertenparkplätze nutzen, auch wenn der Begünstigte eine entsprechende Genehmigung besitzt.

MfG
Olli

Ich nochmal, gibts noch andere Meinungen oder Infos?
Lieben Gruß