Kulanz / Gewährleistung bei Autos

Hallo,

angenommen, man hat einen Mangel an einem KFZ, der nicht mehr unter Sachmängelhaftung oder Garantie fällt. Der Hersteller gewährt allerdings Kulanz. Wie sieht es mit der Sachmängelhaftung für die Reparatur aus?

Beispiel:
Reparatur 1000€, Hersteller zahlt 400€. Da habe ich doch auf jeden Fall eine neu startende Frist für Sachmängel, oder?
Aber wie sieht es aus, wenn der weit überwiegende Teil der Kosten, ja, vielleicht sogar die kompletten Kosten vom Hersteller im Rahmen einer Kulanzregelung übernommen werden? Habe ich dann auch die vollen Ansprüche mit ner Frist von 6/24 Monaten (mit/ohne Beweislastumkehr) auf die eingebauten Teile?

Hallo,

die Gewährleistungsfrist beginnt nicht neu.

VG
EK

Hallo,

die Gewährleistungsfrist beginnt nicht neu.

Das gilt in allen angfragte Varianten?

Ich hake noch mal nach, weil - entschuldige bitte - mir die Antowrt doch etwas zu knapp geraten ist. Dass eine im Rahmen der „Gewährleistung“ durchgeführte Nachbesserung nicht zu einem Neustart der Frist führt ist mir bekannt und war nicht die Frage.

Ein 3 Jahre altes Fahrzeug habe einen Getriebeschaden. Der Hersteller gewährt auf das neu eingebaute Getriebe (2000€ Kosten) einen Kulanzbetrag in Höhe von sagen wir mal 700€.

So, und Du sagst nun: Für das neue Getriebe gibt es keine neu Gewährleistungsfrist?
Was wäre, wenn der Hersteller 1€ Kulanz gegeben hätte?

Sorry, DAS kann ich so nicht glauben.