Schriftliche Kündigung notwendig?

Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Vertragskündigung.

Darf der Anbieter eine Kündigung per Fax verlangen, wenn zum Vertragsabschluss nur ein paar Klicks auf der Homepage nötig waren?

Und wie soll man kündigen, wenn man kein Fax hat und der Anbieter nicht auf E-Mails oder Webformulare antwortet?

http://www.mecklenburgische-schweiz.com/Portals/0/TV…
http://www.bsv-ermstal.de/Bilder/Karte-Postbote.jpg

Die Antwort liegt am Ende von § 309 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

VG
EK

Hallo,

Darf der Anbieter eine Kündigung per Fax verlangen, wenn zum
Vertragsabschluss nur ein paar Klicks auf der Homepage nötig
waren?

er kann durch wirksam einbezogene AGB die Schriftform verlangen.

Und wie soll man kündigen, wenn man kein Fax hat und der
Anbieter nicht auf E-Mails oder Webformulare antwortet?

Din A4 Seite, Briefumschlag, Briefmarke. Daraus einen Brief anfertigen.

Gruß

S.J.